Die Bündner Regierung hat an ihrer letzten Sitzung zur Änderung der
Eisenbahnverordnung und der entsprechenden Ausführungsbestimmungen
Stellung genommen. Speziell geht es um die Sanierung von Bahnübergängen,
die nicht oder nur mit Andreaskreuz markiert sind. Diese müssen entweder
gesichert oder aufgehoben werden. Die Verordnung sieht einen Zeitraum
bis spätestens 2014 vor, bis sämtliche gefährlichen Bahnübergänge
saniert sein müssen.
Beteiligung des Bundes?
Die Bündner Regierung weist in ihrer Stellungnahme zu Handen des
Bundeamtes für Verkehr darauf hin, dass allein für die Rhätische Bahn
für die noch zu sichernden Bahnübergänge Gesamtkosten in zweistelliger
Millionenhöhe anfallen. Daher kann diese Frist nur eingehalten werden,
wenn auch der Bund sich finanziell massgeblich an der Sanierung der
Bahnübergänge beteiligt. Sollte der Bund wider Erwarten eine
massgebliche finanzielle Unterstützung bei der Sanierung von
Bahnübergängen weiterhin ablehnen, können der Kanton Graubünden und die
im Kanton tätigen Eisenbahnunternehmen die zeitliche Vorgabe für die
Sanierung der Bahnübergänge nicht einhalten. Des Weiteren hat sich die
Regierung zu diversen Detailfragen der Eisenbahnverordnung und der
Ausführungsbestimmungen geäussert.
Aus Gemeinden und Regionen
Für die Stadt Ilanz resp. den Gemeinden Schluein, Pontresina und der
Landschaft Davos sollen die Grundlagen für die Beurteilung von Gefahren
durch Hochwasser erarbeitet werden. Für diese Studien hat die Regierung
einen Beitrag von 35'000 Franken genehmigt. Der Gesamtbetrag für die
Studien beläuft sich auf 175'000 Franken.
Die Regierung hat das neue Organisationsstatut des Grundbuchkreises
Surses genehmigt und dem Zusammenschluss der Grundbuchführung in den
Gemeinden des Surses zugestimmt.
Zudem hat die Regierung folgende Gemeindebeschlüsse gewürdigt und
genehmigt:
- Der Revision des Gemeindesteuergesetzes der Gemeinde Maladers;
- Der Teilrevision der Gemeindeverfassung von Schnaus;
- Der Revision der Ortsplanung von St. Peter;
- Der Teilrevision der Ortsplanung von Rueun (wobei der Planeintrag
"geplante Parkierungsanlage" im Gebiet "Perpionas" nicht genehmigt
wurde);
- Der Teilrevision des Baugesetzes von Bever.
Personelles
Ende Juni treten folgende kantonalen Angestellten in den Ruhestand:
- Erich Bandi, Kantonsbaumeister;
- Reinhold Hänz, Handwerker beim Bezirkstiefbauamt 1, Chur;
- Johannes Keller, Laborant;
- Mathis Roffler, Steuerkommissär;
- Josef Rüegg, Fw bei der Kantonspolizei;
- Gisela Tomio, Verwaltungsassistentin bei der Kantonspolizei;
- Josef Wasescha, Polizist bei der Kantonspolizei;
Die Regierung dankt ihnen für die Dienste, die sie dem Kanton
geleistet haben.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden