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Die Regierung hat die neuen Jagdbetriebsvorschriften verabschiedet. Neu dürfen Handys im ausgeschalteten Zustand mitgetragen und in Notsituationen verwendet werden. Weiter hat die Regierung die Änderungsanträge zu den Eidgenössischen Jagdbanngebieten zu Handen des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft verabschiedet. Neu soll die Greinaebene als Eidgenössisches Jagdbanngebiet ausgeschieden werden.

Die jährlich von der Regierung beschlossenen Jagdbetriebsvorschriften erlauben eine feine Steuerung der Jagd. Auf unerwünschte Entwicklungen kann reagiert und sinnvolle Anpassungen können schnell in die Praxis umgesetzt werden. Mit den Abschussplänen wird die aktuelle Bestandessituation einer Wildart berücksichtigt. Demgegenüber werden Wildschutzgebiete mit partiellem oder totalem Jagdverbot in grösseren Zeitabständen ausgeschieden; diese Massnahmen wirken denn auch erst längerfristig. Deshalb werden die kantonalen Wildschutzgebiete alle fünf Jahre, das nächste Mal im Jahre 2003, und die eidgenössischen Jagdbanngebiete erst nach mehr als zehn Jahren überarbeitet. Die 1991 vom Bundesrat erlassene Verordnung über die Jagdbanngebiete wird dieses Jahr teilweise revidiert.

Mobiltelefone - Schusszeiten - Abschusspläne
Gestattet ist nun auf allen Jagden das Mittragen des Handys in ausgeschaltetem Zustand. Dessen Gebrauch ist allerdings nur in medizinischen Notfällen sowie im Kontakt mit der Wildhut und den Schweisshunde-Zentralen zulässig. Angepasst werden zudem die Schusszeiten am Abend während der Hochjagd, die vom 21. September an um 20.00 Uhr endet.
Der beidseitige Kronenhirsch bleibt geschützt. Die Zweckmässigkeit dieser Massnahme wird jährlich überprüft. Die Struktur des Hirschbestandes hat sich merklich verbessert, was sich in einer besseren Verteilung über den Lebensraum auswirkt. Der Jäger profitiert von einem höheren Angebot an ausgewachsenen Hirschen. Die Anzahl der erlegten einseitigen Kronenhirsche hat sich seit der Einführung dieser Massnahme verdoppelt. Der Abschussplan für das Hirschwild sieht vor, 4'175 Hirsche zu schiessen. Damit soll der Frühlingsbestand von rund 12'600 Tieren stabilisiert werden.

Greinaebene soll Eidgenössisches Jagdbanngebiet werden
Die grösste Änderung betrifft die Greinaebene. Diese Landschaft von besonderer Bedeutung liegt zwischen den zwei eidgenössischen Jagdbanngebieten Pez Vial auf der Bündner- und "Greina Ticino" auf der Tessiner Seite. Die Fläche des beantragten Teiles ist rund 13.3 km² gross. Die Gemeinde Vrin unterstützt als Territorialgemeinde diesen Antrag.
Einzelne Bestimmungen in der Verordnung über die Eidgenössischen Jagdbanngebiete bedürfen dringend einer Anpassung. So sollen die einschränkenden Bestimmungen für das Skifahren auch für das Schneeschuhlaufen gelten. Bei allen eidgenössischen Jagdbanngebieten werden kleine Grenzkorrekturen beantragt. Ziel der Korrekturen ist sowohl die Optimierung der Grenzen als auch die Verminderung von Konflikten. So sollen zum Beispiel mehrere Wohnhäuser aus den Schutzzonen entlassen werden.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Amt für Jagd und Fischerei Graubünden
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