Per 1. Januar 2003 will der Bund in Zusammenarbeit mit Kantonen und
Gemeinden das Projekt "Guichet virtuel" lancieren. Die Bündner Regierung
hat zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen dieses Projektes
Stellung genommen.
Die Hauptidee des "Guichet virtuel" (virtueller Schalter) besteht
darin, für Bürgerinnen und Bürger einen direkten und unkomplizierten
Online-Zugang zur Verwaltung von Gemeinden, Kantonen und Bund zu
schaffen. Dargestellt werden im "Guichet virtuel" Informationen von
Bund, Kantonen und Gemeinden, die bereits im Internet sind. Als Zugang
zu diesen Informationen dient die Webadresse www.ch.ch. Diese
Informationen werden im "Guichet Virtuel" über so genannte "Lebenslagen"
zu finden sein. Das dafür entwickelte "Lebenslagen-Prinzip" basiert auf
der Annahme, dass Bürgerinnen und Bürger nicht über die
Verwaltungsstrukturen der einzelnen Behörden zu ihren Informationen
kommen sollen, sondern über bestimmte Themen, die sie im Moment
beschäftigen.
Zustimmung mit Vorbehalten
Die Bündner Regierung befürwortet grundsätzlich den
Vereinbarungsentwurf mit dem Bund. Dieser regelt die Zusammenarbeit
während der ersten Betriebs- und Weiterentwicklungsphase des "Guichet
virtuel". Diese dauert von 2003 bis 2005. Der Kanton Graubünden ist
bereit, bis Ende 2004 jährlich rund 16'000 Franken an das Projekt zu
zahlen.
Allerdings beanstandet die Bündner Regierung die Information im
Rahmen des Projektes "Guichet virtuel" als unzureichend. Zu wenig, und
wenn, dann zu wenig fundierte und Problembezogene Informationen sind
bisher an die Projektpartner gegangen. Die Kantone können mit den
vorliegenden Projektinformationen nur unzureichend die Gemeinden
instruieren. Dabei ist die aktive Mitarbeit der Gemeinden ein sehr
wichtiger Erfolgsfaktor für die Weiterentwicklung dieses Projekts. Es
ist fraglich, ob die Inbetriebnahme des "Guichet virtuel" am 1. Januar
2003 flächendeckend und auf einem qualitativ annehmbaren Niveau zu
realisieren ist, meint die Regierung in ihrer Stellungnahme zu Handen
der Bundeskanzlei. Ungeklärt ist weiter auch die Frage der Zuständigkeit
für die Qualitätskontrolle. Weiter fordert die Bündner Regierung klarere
Vorgaben betreffend Inhalten und Zielen, die es in den nächsten Jahren
zu erreichen gilt. Dabei müssen die Verantwortlichkeiten zwischen Bund
und seinen Projektpartnern deutlicher definiert werden.
Gleiche Chancen für die Kantonssprachen
In einem Brief an das Forum Helveticum hat die Bündner Regierung ihr
Wille bekräftigt, das Rätoromanische zu schützen, zu erhalten und zu
fördern. Dabei setzt sie auf den Willen der betroffenen Bevölkerung,
ihre Sprache im Alltag zu benutzen. Als staatliche Behörde will der
Kanton dafür sorgen, dass alle Landessprachen die gleichen
Voraussetzungen und Chancen haben, sich zu behaupten. Der neue
Sprachenartikel in der neuen Kantonsverfassung verpflichtet zudem Kanton
und Gemeinden, noch mehr als bisher für das Rätoromanische und für das
Italienische zu tun. Die neue Kantonsverfassung befindet sich derzeit in
der parlamentarischen Beratung.
Der Verein "Forum Helveticum" setzt sich seit einigen Jahren
schwerpunktmässig für die Förderung der nationalen Kohäsion ein. In
diesem Rahmen wurde der Rückgang der vierten Landessprache nach bekannt
werden der Zahlen der letzten Volkszählung diskutiert.
Fischereibetriebsvorschriften teilrevidiert
Der Baggersee Herti in Untervaz gilt neu als Schongebiet und wird
mit einem Fischereiverbot belegt. Die Bündner Regierung hat die
Fischereiverordnung vom 1. Januar 2002 in diesem Sinne revidiert. Der
Hertiweiher ist ein künstlicher See, der beim Kiesabbau entstanden ist.
Das daraus entnommene Material muss mit sauberem Material wider
aufgefüllt werden. Mit der Beendigung des Kiesabbaus in rund zehn Jahren
wird der Hertisee daher wieder aufgefüllt sein. Die Teilrevision tritt
am 11. Juli 2002 in Kraft.
Derzeit wird am Hertiweiher mit einem schwimmenden Bagger Kies
abgebaut. Dieser Kiesabbau erfolgt bis in eine Tiefe von 35 Metern und
kann dazu führen, dass Uferpartien in den Baggersee abbrechen können.
Das Betreten des Abbaugebietes "Herti" ist denn auch bereits heute
untersagt. Dieses Verbot wird indessen von Fischern häufig missachtet.
Revision der Jodtabletten-Verordnung
Der Austausch respektive die Sicherheit in der Versorgung der
Bevölkerung mit Kaliumjodidtabletten soll verbessert werden. Dazu hat
das Bundesamt für Gesundheit eine Änderung der entsprechenden Verordnung
in die Vernehmlassung geschickt. Diese Änderung sieht insbesondere vor,
in den Zonen 1 und 2 (Gebiete in unmittelbarer Nähe zu einem Kraftwerk
respektive Gebiete bis zu 20 Kilometer von einem Kernkraftwerk entfernt)
regelmässig die Verwendbarkeit von eingelagerten Tabletten zu
überprüfen. Der Kanton Graubünden liegt in der Zone 3 und ist davon
nicht betroffen. In ihrer Stellungnahme befürwortet die Regierung
insbesondere die regelmässigen Überprüfungen der Verwendbarkeit der
Tablettenbestände.
Bergführerfonds aufgehoben
Ende 2000 hat das Bündner Stimmvolk dem neuen Gesetz über das Berg-
und Schneesportwesen zugestimmt. Gleichzeitig wurde das Gesetz über das
Bergführer- und Skisportwesen von 1991 aufgehoben. Somit wurde auch der
im alten Gesetz geregelte kantonale Bergführerfonds aufgehoben, der zur
Unterstützung von unverschuldet in Not geratenen Bergführern und ihren
Familien geäufnet wurde. Die Bündner Regierung hat nun beschlossen,
170'000 Franken dem Bündner Bergführerverband zu übertragen; dieses Geld
soll weitgehend für den gleichen Zweck verwendet werden. Der restliche
Betrag von rund 70'000 Franken geht an den Kanton.
Neue Tarife für Spitex-Leistungen
Gemäss der Tarifordnung für Organisationen der häuslichen Pflege und
Betreuung legt die Regierung jährlich den Minimal- resp. Maximaltarif
fest. Dieser beträgt heute acht respektive zwölf Franken pro Stunde.
Dieser Tarif soll gemäss Tarifordnung mindestens 20 Prozent der
Aufwendungen für die hauswirtschaftlichen Leistungen decken. Die
Regierung hat beschlossen, per 1. Juli 2002 die neuen Tarife auf minimal
zwölf und maximal 16 Franken pro Stunde zu erhöhen. Berücksichtigt
wurden dabei die finanziellen Verhältnisse der Spitex-Organisationen,
der Konkurrenzsituation zu privaten Anbietern sowie der Tatsache, dass
durch hauswirtschaftliche Leistungen stationäre Aufenthalte in Heimen
und Spitälern reduziert werden können.
GIS unter die Lupe genommen
Eine Arbeitsgruppe hat seit Januar 2002 einen Bericht zur heutigen
Lage und künftigen Ausrichtung des Geografischen Informationssystem
Kanton Graubünden GIS-GR erarbeitet, mit folgenden wesentlichen
Ergebnissen:
- In einer Konsolidierungsphase sollen Mängel auf der Basis der
aktuellen Aufträge und Zuständigkeiten rasch korrigiert werden;
- Eine Arbeitsgruppe erarbeitet ein Konzept, das die Zusammenarbeit
der öffentlichen Verwaltung als Eigner und Betreiber des GIS-Systems mit
ausgewählten, interessierten Dritten (Gemeinden, öffentlich-rechtliche
Betriebe und Private) regelt. Das Konzept soll so ausgestaltet sein,
dass es als Vorläufer für eine gemischtwirtschaftliche Lösung dient.
- Eine zweite Arbeitsgruppe erarbeitet als Entscheidungsgrundlage
für eine nächste Strategiegeneration alle notwendigen Grundlagen inkl.
Kostenfolge für eine gemischtwirtschaftliche Lösung. Gleichzeitig ist
auch das Anliegen "Aufbau eines kantonsweiten und flächendeckenden
GEO-Datenpools" zu berücksichtigen.
Zu diesen vorgeschlagenen Ergebnissen hat die Regierung konkrete
Aufträge erteilt.
Aus Gemeinden und Regionen
- Die Regierung genehmigt grundsätzlich das Vorprojekt für die
Erweiterung der Oberstufenschulanlage Usserfeld in Grüsch. Für dieses
Projekt wird ein Kantonsbeitrag von rund 520'000 Franken genehmigt.
- Für das kantonale Projekt "Jungwaldpflege 2002" hat die Regierung
insgesamt rund 1,5 Millionen Franken gesprochen. Am Projekt sind
insgesamt 192 öffentliche und private Waldeigentümer beteiligt.
- Die Projektänderung für den Umbau der Notfallstation des
Kantonsspitals Chur kostet rund 800'000 Franken. Im Rahmen des
bewilligten Gesamtbudgets für den Neubau des Bettenhauses D hat die
Regierung dieser Änderung zugestimmt.
- Die Gemeinden Donath und Patzen-Fardün planen die Vereinigung zu
einer Gemeinde Donath. An diese eventuelle Vereinigung hat die Regierung
einen Beitrag von 500'000 Franken gesprochen.
- Die Regierung hat der Teilrevision der Ortsplanung "Piano generale
di urbanizzazione, Complemento Pala" der Gemeinde San Vittore genehmigt.
Weitere Investitionen im Strassenbau
Für diverse Arbeiten an der A13 (Anschluss Landquart Ost) und an der
Prättigauerstrasse (Umfahrung Klosters und Vermessungen für die
Umfahrung Saas von 2002 bis 2012) einen Gesamtbetrag von rund 6,4
Millionen Franken genehmigt.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden