Die Ostschweizer Kantone streben eine koordinierte
Umsetzung des Zulassungsstopps in der Krankenversicherung an. In einer
ersten Zusammenkunft haben die Gesundheitsdirektionen die Grundlage für
die Koordination gelegt.
Am 3. Juli 2002 hat der Bundesrat für verschiedene Berufe,
deren Leistungen von der sozialen Krankenpflegeversicherung übernommen
werden (Leistungserbringer), einen Zulassungsstopp verhängt. Betroffen
sind hauptsächlich Ärztinnen und Ärzte, aber auch verschiedene andere
Personen und Institutionen, etwa Apotheken, Physiotherapiepraxen und
Spitex-Organisationen. Der Bundesrat hat für diese Leistungserbringer
Höchstzahlen festgelegt. Die Kantone können aber einzelne Kategorien vom
Zulassungsstopp ausnehmen.
Im Auftrag der Ostschweizer Sanitätsdirektorenkonferenz haben
Vertreter der Ostschweizer Gesundheitsdirektionen (Zürich, Schaffhausen,
Thurgau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus,
Graubünden und St.Gallen) am 8. Juli 2002 über die Möglichkeiten einer
koordinierten Umsetzung des Zulassungsstopps diskutiert. Dabei haben sie
eine Reihe von komplexen Problemkreisen identifiziert. Nach der
Beurteilung der Kantonsvertreter ist die Versorgungslage in den
Ostschweizer Kantonen gut. Der Zulassungsstopp soll so umgesetzt werden,
dass dieser gute Versorgungsstand erhalten bleibt. Die
Zulassungsbeschränkung soll auf jene Berufsgattungen beschränkt werden,
die autonom Leistungen zu Lasten der Krankenversicherer auslösen können.
Bei diesen Berufen sollen neue Praxen in der Regel nur ermöglicht
werden, wenn ein bisheriger Betreiber seine Tätigkeit aufgibt.
Zuständig für den Erlass der Umsetzungsbestimmungen für den
Zulassungsstopp sind die Kantonsregierungen. Die Bestimmungen werden
voraussichtlich im Herbst vorliegen. Davor werden Bewilligungsgesuche,
die nach dem Inkrafttreten der Verordnung des Bundesrates eingereicht
wurden, nicht behandelt werden können. Die Koordinationsbestrebungen der
Gesundheitsdirektionen werden weitergeführt. Zielsetzung bleibt dabei,
in den wesentlichen Fragen der Umsetzung des Zulassungsstopps
übereinstimmende Lösungen zu treffen. Es gilt, die erwähnten
Problemfelder so aufzubreiten, dass die gemeinsamen Handlungsstrategien
festgelegt und von den einzelnen Regierungen beschlossen werden können.
Gremium: Sanitätsdirektoren Konferenz Ost
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden