Die Bündner Regierung hat die Revision des
Wirtschaftsförderungsgesetzes für die Vernehmlassung freigegeben. Das
Gesetz von 1990 hat sich grundsätzlich bewährt, eine Revision ist auf
Grund der Veränderungen im wirtschaftlichen und politischen Umfeld sowie
in den Ansprüchen an die Wirtschaftsförderung aber angezeigt. Die
Revision enthält folgende Schwerpunkte:
- die Möglichkeit, den Auf- und Ausbau von KMU mit Darlehen
unterstützen zu können,
- die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für das
Standortmarketing,
- die Möglichkeit, Institutionen in Verbindung mit
Leistungsaufträgen mit Betriebsbeiträgen unterstützen zu können,
- die Möglichkeit, Sportanlagen von kantonaler Bedeutung mit
Beiträgen unterstützen zu können, und
- spezielle Fördermöglichkeiten für den Bereich Telekommunikation.
Die Frist für die Vernehmlassung läuft bis zum 10. September 2002.
Die Berichte sowie der Gesetzes- und der Verordnungsentwurf können unter
www.div.gr.ch / Mitteilungen und Projekte / Projekte eingesehen und
heruntergeladen werden.
Ja zu längeren Cars
Die Bündner Regierung begrüsst grundsätzlich die geplanten
Anpassungen an der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Verordnung
über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS). In ihrer
Stellungnahme an das Bundesamt für Strassen geht die Regierung davon
aus, dass längere Cars auf Bündner Strassen keine nennenswerten
negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben. Neu sollen Cars
mit zwei Achsen eine Maximallänge von 13,5 Metern (bisher 12 Meter),
Cars mit mehr als zwei Achsen maximal 15 Meter (bisher 12 Meter) und
Gelenkbusse maximal 18,75 Meter (bisher 18 Meter) haben.
Der Kanton kann weiterhin Strassen ausscheiden und signalisieren,
die sich für Fahrzeuge von über 12 Metern Länge nicht eignen. Dazu sind
jeweils Versuchsfahrten mit entsprechenden Fahrzeugen zu unternehmen.
Die Teilrevision der VSV und der VTS sind Anpassungen an EG-Richtwerte.
Empfangsgebühren für AHV- und IV-Bezüger zu Lasten des Kantons?
AHV- und IV-Bezüger mit Ergänzungsleistungen sind seit dem 1. August
2001 von den Empfangsgebühren für Radio- und Fernsehprogramme befreit.
Als Kompensation für die rund 50 Millionen Franken, die damit der
Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG verloren gehen, hat
der Bundesrat am 1. Mai 2002 einer Gebührenerhöhung von 4,1 Prozent
zugestimmt. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK) schlägt nun vor, die Radio- und Fernsehgebühren als
anrechenbare Ausgaben im Sinne des Bundesgesetzes über die
Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und
Invalidenversicherung (ELG) zu betrachten. Damit müsste zum grossen Teil
der Kanton diese Gebühren finanzieren. Dagegen wehrt sich die Bündner
Regierung in ihrer Stellungnahme an das UVEK. Seit 1986 hat der Bund
seine Beiträge an die Ergänzungsleistungen mehr als halbiert. Die
Aufnahme der Radio- und Fernsehgebühren in den Katalog der anerkannten
Ausgaben im Sinne des ELG würde eine weitere Belastung der Kantone
bedeuten, und dies kann nicht hingenommen werden.
Evaluation zum Zweitsprachenunterricht Italienisch
Die Bündner Regierung hat die Abteilung Forschung und Entwicklung
der Pädagogischen Fachhochschule beauftragt, eine Evaluation
durchzuführen zur Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler beim
Übertritt in die Sekundarstufe I; einbezogen werden auch die
entsprechenden Unterrichtsunterlagen. Es wird erst später entschieden,
ob auch der Zweitsprachenunterricht Romanisch einer Evaluation
unterzogen werden soll. Die Kosten für dieses Projekt belaufen sich auf
rund 197'000 Franken. Nach den Vorarbeiten in diesem Jahr findet die
Evaluation Zweitsprachenunterricht Italienisch in der zweiten Hälfte des
Schuljahres 2002/03 statt. Der Zweitsprachenunterricht Italienisch /
Romanisch ist im Schuljahr 1999/2000 eingeführt worden.
Alkoholzehntel 2000/2001 verteilt
Gemäss Bundesgesetz über die gebrannten Wasser (Alkoholzehntel) ist
der Anteil der Kantone am Reinertrag der eidgenössischen
Alkoholverwaltung zweckgebunden einzusetzen: Für die Bekämpfung des
Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen sowie für die Bekämpfung
des Sucht-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauchs. Der Erlös
2000/2001 beträgt für den Kanton Graubünden rund 613'000 Franken. Die
Bündner Regierung hat davon rund 400'000 Franken verschiedenen
kantonalen und ausserkantonalen Institutionen zugesprochen. Gemäss
Empfehlung der eidgenössischen Alkoholverwaltung sollen diese Mittel
primär in die Verhütung und Behandlung von Alkoholproblemen investiert
werden. Zweite Priorität kommt den illegalen Drogen und dritte Priorität
der Problematik des Tabak- und Medikamentenmissbrauchs zu.
Aus dem Erlös des Alkoholzehntels will die Regierung weiter das
Pilotprojekt "Gemeindeorientierte Prävention und Gesundheitsförderung"
mit 18'000 Franken unterstützen. Ebenfalls aus Mitteln des
Alkoholzehntels wird für 7000 Franken ein Flyer der Fachstelle
Kindesschutz Graubünden produziert.
Weinverordnung teilrevidiert
1999 hat die Regierung die Ausführungsbestimmungen zur Verordnung
über die Reben und die Einfuhr von Wein (Weinverordnung) erlassen. Die
Umsetzung der neuen Agrarpolitik 2002 hat für die Landwirtschaft
verschiedene Liberalisierungsschritte gebracht. Einzelne wesentliche
Regelungen müssen im Rahmen dieser Veränderungen revidiert werden.
Insbesondere: Die Festsetzung der zulässigen Höchstmengen, die
Ermittlung des Traubengewichtes und die Kontrolle des Handels mit Wein.
Ziel der Revision ist es, der Branchenorganisation Aufgaben und
Verantwortung zu übertragen und den Kanton von Vollzugsaufgaben zu
entlasten.
"Schule im Netz" - Entwicklungskonzept steht
Die Bündner Regierung hat vom Bericht "Public Private Partnership -
Schule im Netz (PPP-SiN) für den Kanton Graubünden" Kenntnis genommen
und den Aufbau eines interdisziplinären Zentrums für Informations- und
Kommunikationstechnologien (ICT) an der Hochschule für Wirtschaft und
Tourismus und der Pädagogischen Fachhochschule befürwortet.
Ziel dieser Massnahmen ist die Förderung der Informations- und
Kommunikationstechnologien in Graubünden. Der Bericht der Arbeitsgruppe
unter der Leitung des Amtes für Höhere Berufsbildung enthält
insbesondere Konzeptvarianten für die Integration der ICT in den
Unterricht der Volksschulen und erfasst dabei auch die Lehreraus- und
Lehrerweiterbildung. PPP-SiN ist ein nationales Projekt.
Oberstufen-Sprachbuch auf CD-Rom
Das Oberstufen-Sprachbuch "set otg nov" ist bisher in den Idiomen
Puter, Vallader, Surmiran und Sursilvan (mit Rumantsch
Grischun-Anteilen) erschienen. Neu gibt der Lehrmittelverlag Graubünden
auch eine reine Rumantsch Grischun-Version auf CD-Rom heraus. Die
Bündner Regierung hat dafür die notwendigen Mittel von rund 18'500
Franken gewährt.
Luftqualität und Lärmintensität werden erfasst
Der Kanton Graubünden beteiligt sich an das Projekt "Monitoring
flankierende Massnahmen - Umwelt (MfM-U)". Die Regierung hat anlässlich
ihrer letzten Sitzung der entsprechenden Vereinbarung mit dem Bund
zugestimmt. Das Projekt sieht insbesondere im Bereich "Luft" und "Lärm"
vor, mehrere autobahnnahe Messstationen durch die Kantone betreiben zu
lassen. Der Bund übernimmt die Finanzierung. Die Messungen sollen
darüber Auskunft geben, wie sich die Umweltbelastung entlang der
Haupttransitrouten langfristig entwickelt.
Provedimaint electric Val Müstair erhält neue Konzessionen
Die Bündner Regierung hat die von den Gemeinden Sta. Maria, Müstair,
und Valchava erteilten Konzessionen an die Provedimaint electric Val
Müstair (PEM) für die Kraftwerke Muranzina und Chasseras genehmigt.
Diese umfassen die Nutzung der Muranzina, der Prasüra, der Quellen Plaun
Teal (Kraftwerk Muranzina) und der Aua da Vau und des Pisch (Kraftwerk
Chasseras). Die Konzessionen sind bis Ende 2070 befristet.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Die Bündner Regierung hat für die drei Regio Plus-Projekte
"Nationalpark Engadin/Münstertal", "Erlebnis Albula" und "Regionalpark
Graubünden" total 465'000 Franken genehmigt.
- Zur Förderung des Schlachtviehabsatzes hat die Regierung für das
Jahr 2002 einen Gesamtbetrag von rund 1,25 Millionen Franken
freigegeben.
- Für 19 kulturelle Werke und Veranstaltungen hat die Bündner
Regierung gesamthaft rund 258'000 Franken bewilligt.
- Für archäologische Ausgrabungen im Kloster Müstair hat die
Regierung für das Jahr 2002 einen Kredit von 200'000 Franken gesprochen.
Aus Gemeinden und Regionen
- Die Zivilstandsämter Haldenstein, Igis, Mastrils, Says, Trimmis,
Untervaz und Zizers werden per 1. Januar 2003 unter dem Namen
"Zivilstandsamt Fünf Dörfer" zu einem einzigen Zivilstandsamt mit Sitz
in Igis zusammengeschlossen. Die Regierung hat einem entsprechenden
Gesuch des Kreisamtes Fünf Dörfer entsprochen.
- Rund 143'000 Franken hat die Regierung für die Erstellung von vier
Lawinenwarnanlagen genehmigt. Diese Anlagen werden in den Gemeinden
Breil/Brigels, Mesocco, Zernez und Tschierv gebaut. Bisher sind 15
Standorte mit solchen Anlagen ausgerüstet worden.
- Die Bündner Regierung hat die Gemeindeverfassungen von Scuol,
Lavin und Arosa genehmigt, ebenso die Teilrevision der Ortsplanung von
Thusis (Zonenplan Ruvria) und Bonaduz (Teilrevision Zonenplan 2001).
- Die Regierung hat die Totalrevision der Ortsplanung von Grono im
Sinne diverser Erwägungen, Vorbehalten, Anliegen und Feststellungen
genehmigt. Die Totalrevision der Ortsplanung Umfasst das Baugesetz, die
Zonenpläne, den generellen Gestaltungsplan und die generellen
Erschliessungspläne.
- Die Gemeinde Schiers hat 2001 die neue ortsplanerische
Grundordnung verabschiedet. Die Regierung hat nun das Baugesetz, die
Zonenpläne und die generellen Gestaltungs- und Erschliessungspläne mit
direkten Korrekturen, Vorbehalten, Anweisungen, Ersatzanordnungen,
Hinweisen und Präzisierungen genehmigt.
Strassenprojekte
- In den Tunnels zwischen Andeer und Pian San Giacomo werden
Tunnelfunkanlagen installiert. Die Regierung hat den Kredit von rund 1,6
Millionen Franken genehmigt.
- Für die Verbindungsstrassen San Carlo - Angeli Custodi - Pedemonte
und Spisermühle - Samnaun hat die Regierung neue Höchstgewichte von 18
auf 28 Tonnen respektive von 28 auf 34 bzw. 40 Tonnen
(Kontingentsfahrten) festgelegt. Das Höchstgewicht auf der
Schergenbachbrücke in Ravaisch und der Maisasbrücke in Samnaun Dorf wird
bis zum Abschluss der Sanierungsarbeiten auf 28 Tonnen belassen.
Personelles
Markus Wolf, wohnhaft in Chur, ist als neuer Stellvertreter Chef
Sportamt gewählt worden. Er tritt seine neue Stelle per Mitte August
2002 an.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden