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Die Gliederung des Kantons bildet einen Schwerpunkt der neuen Verfassung. Die Vorberatungskommission des Grossen Rates unterstützt grundsätzlich den Vorschlag der Regierung. Sie will jedoch die regionale Zusammenarbeit stärken. Ihr Antrag verbindet Bewährtes mit notwendigen Reformen und trägt den Gegebenheiten im Kanton Graubünden Rechnung.

Die Totalrevision der Kantonsverfassung verfolgt das Ziel, ein modernes, bürgernahes und zukunftsgerichtetes Grundgesetz zu schaffen, das auf gewachsenen Grundlagen aufbaut und heutigen wie zukünftigen Anforderung genügen kann. Dieser Grundsatz soll nach Meinung der grossrätlichen Vorberatungskommission auch für die Gliederung des Kantons gelten. Der Aufbau des Kantons bildet einen Schwerpunkt des zweiten Teils der neuen Kantonsverfassung, den die Kommission unter dem Vorsitz von Barla Cahannes Renggli und Andrea Brüesch im Hinblick auf die Sondersession des Grossen Rates Ende August im Beisein von Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf beraten hat. Die Kommission erachtet den flexiblen Ansatz der Regierung, der die Gemeinden stärken und die regionale Zusammenarbeit fördern will, grundsätzlich als zielgerichtet. Die Vernehmlassung hat klar gezeigt, dass die Lösung des ursprünglichen Entwurfes abgelehnt wird, der sieben Regionen als starre Verwaltungsebene vorgesehen hatte.

Zwischen den 209 Gemeinden und der kantonalen Verwaltung bestehen etwa 500 Formen der Zusammenarbeit zwischen Gemeinden auf lokaler und regionaler Ebene. Deshalb ist es richtig, wenn der Kanton die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden bis hin zu Fusionen fördert. Die Kommission erachtet es zudem als wichtig, dass im Bereich der Zusammenarbeit gewisse Mindeststandards vorgeschrieben werden. Dabei geht es insbesondere um die Mitwirkungsrechte der Bevölkerung, damit die Zusammenarbeit nicht zulasten der Stimmberechtigten geht. Eine wichtige Rolle spielen heute die Regionalorganisationen. Die Kommission ist daher klar der Auffassung, dass diese Formen der Zusammenarbeit besonders zu fördern sind. Aus diesem Grund sollen die Regionalverbände in der neuen Verfassung prägnanter erwähnt und somit gestärkt werden. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen schreibt die Verfassung den Regionalverbänden eine öffentlich-rechtliche Grundlage vor. Die Kreise bleiben weiterhin bestehen, da sie in vielen Fällen taugliche Zwischengefässe für das Erfüllen von öffentlichen Verwaltungsaufgaben sind. Mit ihrem zukunftsträchtigen Vorschlag will die Kommission, dass sich bestehende Strukturen sinnvoll weiter entwickeln können, ohne jedoch gebietsfremde Lösungen aufzuzwingen.

Bei den weiteren Anträgen der Vorberatungskommission fallen vor allem jene zu Staat und Kirchen auf. Die Kommission schlägt vor, die heutige Verfassungswirklichkeit der öffentlichen Anerkennung der Kirchen präziser wiederzugeben. Änderungen sind aus ihrer Sicht nicht nötig. Weiter sollen die Steuerkompetenzen gleich wie beim Staat geregelt werden. Dies bedeutet, dass sich die genauen Zuständigkeiten vor allem aus dem Gesetz und nicht aus der Verfassung ergeben. Noch im Gang sind die Beratungen zum Abschnitt über die öffentlichen Aufgaben. Denn die Kommission prüft einen Mittelweg zwischen dem Vorschlag der Regierung und dem Vernehmlassungsentwurf der früheren Verfassungskommission. Während der ursprüngliche Verfassungsentwurf eine umfassende Regelung der einzelnen Aufgabenbereiche vorsah, will die Regierung die Aufgaben nur beispielhaft aufzählen.

Eine Verfassung drückt in grundsätzlichen Bestimmungen aus, wie die Bürgerinnen und Bürger ihren Staat in Bezug auf die öffentlichen Aufgaben, die Behördenorganisation sowie ihre Rechte und Pflichten ausgestalten wollen. Sie muss versuchen, die Gemeinsamkeiten innerhalb des Kantons zu erfassen. Sie bietet die umfassende Gelegenheit, Reformen und Anpassungen dort vorzunehmen, wo die geltende Verfassung nicht mehr zeitgemäss ist.

Am 28. September 1997 haben die Stimmberechtigten beschlossen, die Verfassung des Kantons Graubünden einer Totalrevision zu unterziehen. Die Regierung setzte im Januar 1998 eine ausserparlamentarische Kommission ein und beauftragte sie mit der Ausarbeitung einer neuen Verfassung. Im Rahmen einer breiten Vernehmlassung, die bis Ende März des letzten Jahres dauerte, konnten sich alle interessierten Personen und Gruppierungen zum Vorentwurf dieser Kommission äussern. Gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung hat die Regierung Anfang dieses Jahres Botschaft und Entwurf an den Grossen Rat gerichtet. Der Grosse Rat hat im Juni mit der Beratung der Vorlage begonnen und einen Drittel der Bestimmungen diskutiert. Im August setzt er die Beratung fort. Die zweite Lesung findet voraussichtlich in der Oktober-Session statt. Im nächsten Jahr entscheiden dann die Stimmberechtigten des Kantons über die neue Verfassung.

Gremium: Vorberatungskommission des Grossen Rates
Quelle: dt Vorberatungskommission des Grossen Rates
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