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In ihrer Stellungnahme an das Eidg. Departement des Innern unterstützt die Bündner Regierung das Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften klar. Dieses ist Ausfluss aus dem 1996 neu formulierten Sprachenartikel in der Bundesverfassung.
Seit der neue Sprachenartikel in der Bundesverfassung steht, ist die eidgenössische Sprachenpolitik grundsätzlich neu konzipiert worden. Sie verlangt vom Bund ein gesteigertes Engagement. Der Kanton Graubünden erhofft sich durch das Sprachengesetz zusätzlichen Rückhalt bei seinen Bemühungen. Einer Ausführungs-Gesetzgebung bedarf es vor allem, um das Rätoromanische als Teil-Amtssprache zu regeln sowie um die Bereiche Verständigungsförderung und Unterstützung der mehrsprachigen Kantone zu konkretisieren. Vom neuen Sprachengesetz erwartet der Kanton Graubünden, dass er die bestehenden und bereits bisher vom Bund unterstützten Massnahmen aufrecht erhalten und weiterführen kann. Darüber hinaus soll er auch neue Massnahmen mit Bundesbeteiligung in die Wege leiten können.
Graubünden ist der einzige Kanton, in dem Romanisch gesprochen wird. Zudem ist er der einzige dreisprachige Kanton. Bei den Bestrebungen, die kantonale Mehrsprachigkeit zu untersuchen und zu fördern, ist der Kanton darauf angewiesen, dass die spezifischen Verhältnisse des Rätoromanischen und der kantonalen Dreisprachigkeit berücksichtigt werden. Diesem Anliegen kann mit den bestehenden Institutionen nicht entsprochen werden. Graubünden verlangt deshalb eine Institution für Mehrsprachigkeit in Form eines Instituts oder Kompetenzzentrums auf Kantonsgebiet, die sich mit ähnlichen Institutionen anderer Regionen und Sprachgruppen vernetzt.

Konkordat betreffend die Schweizerische Ingenieurschule
Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat eine Totalrevision des Konkordats betreffend die Schweizerische Ingenieurschule für Landwirtschaft (SHL) in Zollikofen (BE). Das Konkordat regelt wie bisher die Rechte und Pflichten sowie die Organisation der Trägerschaft der Schule. Die Schule heisst neu Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft, sie hat Fachhochschul-Status. Zur Totalrevision des bezüglichen Konkordats haben diverse Änderungen und Entwicklungen geführt, die sich in den letzten Jahren ergeben haben. In finanzieller Hinsicht ergeben sich für den Kanton Graubünden keine Veränderungen.

Aus Regionen und Gemeinden
Die Zivilstandsämter Fanas, Grüsch, Schiers, Seewis und Valzeina werden unter dem Namen "Zivilstandsamt Vorderprättigau" zu einem einzigen Zivilstandsamt mit Sitz in Schiers vereinigt. Der Zusammenschluss wird spätestens Anfang Juni 2002 rechtswirksam.
Die Revisionen der Steuergesetze von Mastrils, Savognin, Sils i.D. und Tinizong-Rona werden genehmigt, ebenso das neue Steuergesetz von Suraua.
Zwischen dem Anschluss Avers und Splügen auf der nicht richtungsgetrennten Autostrasse A 13 c häufen sich die Verkehrsunfälle. Vor allem ist davon der Bereich des Anschlusswerks Sufers betroffen. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern und weitere Unfälle zu vermeiden, wird auf der fraglichen Strecke ein Überholverbot in beiden Fahrtrichtungen angebracht (Verkehrssignale und Sicherheitslinie). Diese Massnahme tritt in Kraft, sobald die entsprechende Signalisation und Bodenmarkierung realisiert ist.

Personelles
- Johannes Hummel, geb. 1970, von Sonterswil TG, wohnhaft in Davos-Dorf, wird Mitarbeiter für das Sekretariat der Geschäftsprüfungs-Kommission und die Finanzaufsicht. Er beginnt Anfang Juli.
- Max Knecht, geb. 1969, von Döttingen AG, wohnhaft in Brugg, wird Leiter Projektierung Hauptstrassen beim Tiefbauamt. Er beginnt Anfang April.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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