In ihrer Stellungnahme an das Eidg. Departement des Innern
unterstützt die Bündner Regierung das Bundesgesetz über die
Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften
klar. Dieses ist Ausfluss aus dem 1996 neu formulierten Sprachenartikel
in der Bundesverfassung.
Seit der neue Sprachenartikel in der Bundesverfassung steht, ist die
eidgenössische Sprachenpolitik grundsätzlich neu konzipiert worden. Sie
verlangt vom Bund ein gesteigertes Engagement. Der Kanton Graubünden
erhofft sich durch das Sprachengesetz zusätzlichen Rückhalt bei seinen
Bemühungen. Einer Ausführungs-Gesetzgebung bedarf es vor allem, um das
Rätoromanische als Teil-Amtssprache zu regeln sowie um die Bereiche
Verständigungsförderung und Unterstützung der mehrsprachigen Kantone zu
konkretisieren. Vom neuen Sprachengesetz erwartet der Kanton Graubünden,
dass er die bestehenden und bereits bisher vom Bund unterstützten
Massnahmen aufrecht erhalten und weiterführen kann. Darüber hinaus soll
er auch neue Massnahmen mit Bundesbeteiligung in die Wege leiten können.
Graubünden ist der einzige Kanton, in dem Romanisch gesprochen wird.
Zudem ist er der einzige dreisprachige Kanton. Bei den Bestrebungen, die
kantonale Mehrsprachigkeit zu untersuchen und zu fördern, ist der Kanton
darauf angewiesen, dass die spezifischen Verhältnisse des
Rätoromanischen und der kantonalen Dreisprachigkeit berücksichtigt
werden. Diesem Anliegen kann mit den bestehenden Institutionen nicht
entsprochen werden. Graubünden verlangt deshalb eine Institution für
Mehrsprachigkeit in Form eines Instituts oder Kompetenzzentrums auf
Kantonsgebiet, die sich mit ähnlichen Institutionen anderer Regionen und
Sprachgruppen vernetzt.
Konkordat betreffend die Schweizerische Ingenieurschule
Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat eine Totalrevision des
Konkordats betreffend die Schweizerische Ingenieurschule für
Landwirtschaft (SHL) in Zollikofen (BE). Das Konkordat regelt wie bisher
die Rechte und Pflichten sowie die Organisation der Trägerschaft der
Schule. Die Schule heisst neu Schweizerische Hochschule für
Landwirtschaft, sie hat Fachhochschul-Status. Zur Totalrevision des
bezüglichen Konkordats haben diverse Änderungen und Entwicklungen
geführt, die sich in den letzten Jahren ergeben haben. In finanzieller
Hinsicht ergeben sich für den Kanton Graubünden keine Veränderungen.
Aus Regionen und Gemeinden
Die Zivilstandsämter Fanas, Grüsch, Schiers, Seewis und Valzeina
werden unter dem Namen "Zivilstandsamt Vorderprättigau" zu einem
einzigen Zivilstandsamt mit Sitz in Schiers vereinigt. Der
Zusammenschluss wird spätestens Anfang Juni 2002 rechtswirksam.
Die Revisionen der Steuergesetze von Mastrils, Savognin, Sils i.D.
und Tinizong-Rona werden genehmigt, ebenso das neue Steuergesetz von
Suraua.
Zwischen dem Anschluss Avers und Splügen auf der nicht
richtungsgetrennten Autostrasse A 13 c häufen sich die Verkehrsunfälle.
Vor allem ist davon der Bereich des Anschlusswerks Sufers betroffen. Um
die Verkehrssicherheit zu verbessern und weitere Unfälle zu vermeiden,
wird auf der fraglichen Strecke ein Überholverbot in beiden
Fahrtrichtungen angebracht (Verkehrssignale und Sicherheitslinie). Diese
Massnahme tritt in Kraft, sobald die entsprechende Signalisation und
Bodenmarkierung realisiert ist.
Personelles
- Johannes Hummel, geb. 1970, von Sonterswil TG, wohnhaft in
Davos-Dorf, wird Mitarbeiter für das Sekretariat der
Geschäftsprüfungs-Kommission und die Finanzaufsicht. Er beginnt Anfang
Juli.
- Max Knecht, geb. 1969, von Döttingen AG, wohnhaft in Brugg, wird
Leiter Projektierung Hauptstrassen beim Tiefbauamt. Er beginnt Anfang
April.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden