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Bündnerinnen und Bündner haben am 3. März 2002 dem Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative für tragbare Krankenkassenprämien zugestimmt. Der Grosse Rat hat nun über die von der Regierung vorgeschlagenen Maximal-Selbstbehaltsätze zu entscheiden. Die Bündner Regierung hat dafür die entsprechende Botschaft verabschiedet.

Die Bündner Regierung hat die Höhe des Selbstbehaltes für die Berechnung der Verbilligung der Krankenkassenprämie bisher jährlich festgelegt. Als Selbstbehalt gilt derjenige Teil der Krankenkassenprämie, den der Versicherte nach Abzug der Prämienverbilligung zu übernehmen hat (nicht zu verwechseln mit der Franchise). Dieser nach finanzpolitischen Kriterien festgelegter Selbstbehalt fiel bisher für die Versicherten je nach finanzieller Situation des Kantons höher oder tiefer aus.

Grosser Rat entscheidet
Die Regierung beantragt nun dem Grossen Rat, den im Gesetz festgelegten, maximalen Selbstbehalt anzuwenden. Bei einem anrechenbaren Einkommen bis 10'000 Franken liegt er bei maximal fünf Prozent und für Einkommen über 50'000 Franken bei maximal zehn Prozent. Dazwischen steigt der maximale Selbstbehaltsatz um ein Prozent pro 10'000 Franken mehr Einkommen. Der Grosse Rat soll die von der Regierung vorgeschlagenen maximalen Selbstbehaltsätze per 1. Januar 2003 beschliessen.

Die Regierung rechnet damit, dass 2003 rund 19 Millionen Franken an Kantonsmitteln für die Prämienverbilligung aufgewendet werden müssen. Jedes weitere Jahr werden rund eine Million Franken hinzukommen, sodass ab 2007 rund 98 Prozent der total zur Verfügung stehenden Mittel von Bund und Kanton für die Verbilligung der Krankenkassenprämien jährlich ausgeschöpft werden.

Minimalbestand der Kantonspolizei Graubünden wird erhöht
Die Bündner Regierung hat im Rahmen der periodischen Überprüfung der Aufgaben der Kantonspolizei den Minimalbestand per 1. Januar 2003 auf 375 Stellen festgesetzt. Dies entspricht dem durchschnittlichen langjährigen Effektivbestand, der sich in der Zwischenzeit durch vorzeitige Alterspensionierungen und andere Abgänge auf 357 Stellen reduziert hatte.

Um den neuen Sollbestand zu erreichen, wurde die nächste Polizeischule für das Jahr 2004 beschlossen. Anschliessend sollen alle zwei Jahre Polizeischulen durchgeführt werden. Mittelfristig können damit die polizeilichen Aufgaben im bisherigen Rahmen wahrgenommen werden. Die Bestandeserhöhung und die Polizeischule 2004 bedürfen noch der Zustimmung der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates.

Steuerkraftausgleich auch 2003 mit einem Satz von 86%
Alle zwei Jahre teilt die Regierung die Gemeinden den einzelnen Finanzkraftgruppen zu, letztmals im Jahre 2001 für die Jahre 2002 und 2003. Jährlich hingegen legt die Regierung den Ausgleichssatz für die Gemeinden der Finanzkraftgruppen 4 und 5 fest. Für das Jahr 2003 hat die Regierung diesen Satz bei 86 Prozent belassen.

Der Steuerkraftausgleich soll Gemeinden mit einer relativen Steuerkraft (Steueraufkommen und Netto-Wasserzinsen pro Kopf) unter dem kantonalen Mittel ermöglichen, ihre Leistungsfähigkeit (regulärer Steuerertrag plus Ausgleichszahlung) dem kantonalen Durchschnitt anzunähern. Der Ausgleich findet jeweils nur für die ersten 200 Einwohner statt.

Klärschlamm beseitigen statt verwerten
In ihrer Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) unterstützt die Bündner Regierung das Ziel, innert dreier Jahre den Klärschlamm vollständig als Düngemittel zu verbieten. Rund die Hälfte der Bündner Landwirtschaftsbetriebe werden nach den Richtlinien des biologischen Landbaus bewirtschaftet. Dort ist das Verbot, Klärschlamm als Dünger einzusetzen, seit jeher verankert. Generell wird in Graubünden sehr wenig Klärschlamm in der Landwirtschaft eingesetzt. Das Verbot, Klärschlamm generell in der Landwirtschaft einzusetzen, soll im Herbst 2005 in Kraft treten.

Tarifvereinbarung zwischen Spitex Verband Graubünden und Santésuisse neu geregelt
Die Bündner Regierung hat die Tarifvereinbarung zwischen dem Spitex Verband Graubünden und Santésuisse genehmigt. Je nach Leistung erhöht sich die Pflegepauschale pro Stunde um zwei bis fünf Franken; sie liegt nun zwischen 40 und 53 Franken. Für die Versicherten bewirkt diese Anpassung eine Erhöhung der Prämie um rund 30 Rappen pro Monat.

Transportkostenbeiträge fliessen bereits 2002
Per 1. September 2002 hat die Bündner Regierung das kantonale Umweltschutzgesetz vom 2. Dezember 2001 (Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz) und die kantonale Umweltschutzverordnung in Kraft gesetzt. Besonders wichtig sind darin die Regelungen zum Transportkostenausgleich. Die Kantonsbeiträge zur Abgeltung besonders hoher Lasten für den Ferntransport der Siedlungsabfälle mit der Bahn sind in der Finanzplanung 2003 bis 2006 mit 250'000 Franken jährlich budgetiert. Um bereits zwischen September und Dezember 2002 Transportkostenbeiträge ausrichten zu können, hat die Regierung einen Nachtragskredit von 54'000 Franken genehmigt.

Aus Gemeinden und Regionen
- Die Regierung hat den generellen Erschliessungsplan 1:2000 Davous Crasta der Gemeinde Zuoz genehmigt.
- Die Bündner Regierung hat der Teilrevision der Ortsplanung von Celerina/Schlarigna (genereller Erschliessungsplan 1:5'000 "Beschneiungsanlagen") hinsichtlich folgender Festlegungen genehmigt:
- Die Infrastrukturanlagen zur Beschneiung im Gebiet der Pisten "Saluver", "Mezzauna", "Prinzess", "Chüderas" und "Glüna" (inkl. Beschneiungsflächen in diesem Gebiet);
- Die vorgesehene Pumpstationen (inkl. Ausbau des Wasserreservoirs in Marguns).
- Ebenso genehmigt hat die Regierung die Teilrevision der Gemeindeverfassung von La Punt Chamues-ch. Der Schulrat soll sich demnach in Zukunft selber konstituieren.

Kantonsbeiträge an verschiedene Organisationen und Institutionen
- Die Regierung hat dem Kostenvoranschlag für die Erweiterung der Oberstufenschulanlage Usserfeld in Grüsch definitiv genehmigt und einen maximalen Baubeitrag von 515'000 Franken gesprochen.
- Für die neue Wasserversorgung und Hydrantenanlage der Gemeinde Flerden hat die Regierung eine Summe von total rund 304'000 Franken freigegeben.
- Total rund 400'000 Franken an Beitragsleistungen erhalten die Gemeinden Madulain und Schluein für den Bau neuer Gehwege.
- Die Gemeinde San Vittore darf eine neue Strassenentwässerung der Zufahrtsstrasse San Vittore-Monti Giova sowie eine neue Ableitung zwischen der Zone Grotti und dem offenen Kanal RhB bauen. Die bisher unbefriedigende Ableitung des Strassenwassers der Kantonsstrasse führte seit Jahren bei jedem grösseren Gewitter zu Überschwemmungen in der Zone Grotti. Als Beitrag für den Bau der Kanalisationsleitungen hat die Regierung einen Beitrag von maximal 75'000 Franken beschlossen.

Strassenprojekte
- Die Bündner Regierung hat einen Kredit von 73,5 Millionen Franken für Baumeisterarbeiten am Tunnel des San Bernardino genehmigt.

Personelles
- Ruedi Waldburger, wohnhaft in Küblis, ist als Abschnitts-Bauleiter und Stellvertreter des Oberbauleiters im Tiefbauamt Graubünden gewählt worden.
- Dr. med. Bigna Infanger-Damur, wohnhaft in Chur, ist als Oberärztin am Frauenspital Fontana gewählt worden.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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