Bündnerinnen und Bündner haben am 3. März 2002 dem Gegenvorschlag
zur kantonalen Volksinitiative für tragbare Krankenkassenprämien
zugestimmt. Der Grosse Rat hat nun über die von der Regierung
vorgeschlagenen Maximal-Selbstbehaltsätze zu entscheiden. Die Bündner
Regierung hat dafür die entsprechende Botschaft verabschiedet.
Die Bündner Regierung hat die Höhe des Selbstbehaltes für die
Berechnung der Verbilligung der Krankenkassenprämie bisher jährlich
festgelegt. Als Selbstbehalt gilt derjenige Teil der
Krankenkassenprämie, den der Versicherte nach Abzug der
Prämienverbilligung zu übernehmen hat (nicht zu verwechseln mit der
Franchise). Dieser nach finanzpolitischen Kriterien festgelegter
Selbstbehalt fiel bisher für die Versicherten je nach finanzieller
Situation des Kantons höher oder tiefer aus.
Grosser Rat entscheidet
Die Regierung beantragt nun dem Grossen Rat, den im Gesetz
festgelegten, maximalen Selbstbehalt anzuwenden. Bei einem anrechenbaren
Einkommen bis 10'000 Franken liegt er bei maximal fünf Prozent und für
Einkommen über 50'000 Franken bei maximal zehn Prozent. Dazwischen
steigt der maximale Selbstbehaltsatz um ein Prozent pro 10'000 Franken
mehr Einkommen. Der Grosse Rat soll die von der Regierung
vorgeschlagenen maximalen Selbstbehaltsätze per 1. Januar 2003
beschliessen.
Die Regierung rechnet damit, dass 2003 rund 19 Millionen Franken an
Kantonsmitteln für die Prämienverbilligung aufgewendet werden müssen.
Jedes weitere Jahr werden rund eine Million Franken hinzukommen, sodass
ab 2007 rund 98 Prozent der total zur Verfügung stehenden Mittel von
Bund und Kanton für die Verbilligung der Krankenkassenprämien jährlich
ausgeschöpft werden.
Minimalbestand der Kantonspolizei Graubünden wird erhöht
Die Bündner Regierung hat im Rahmen der periodischen Überprüfung der
Aufgaben der Kantonspolizei den Minimalbestand per 1. Januar 2003 auf
375 Stellen festgesetzt. Dies entspricht dem durchschnittlichen
langjährigen Effektivbestand, der sich in der Zwischenzeit durch
vorzeitige Alterspensionierungen und andere Abgänge auf 357 Stellen
reduziert hatte.
Um den neuen Sollbestand zu erreichen, wurde die nächste
Polizeischule für das Jahr 2004 beschlossen. Anschliessend sollen alle
zwei Jahre Polizeischulen durchgeführt werden. Mittelfristig können
damit die polizeilichen Aufgaben im bisherigen Rahmen wahrgenommen
werden. Die Bestandeserhöhung und die Polizeischule 2004 bedürfen noch
der Zustimmung der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates.
Steuerkraftausgleich auch 2003 mit einem Satz von 86%
Alle zwei Jahre teilt die Regierung die Gemeinden den einzelnen
Finanzkraftgruppen zu, letztmals im Jahre 2001 für die Jahre 2002 und
2003. Jährlich hingegen legt die Regierung den Ausgleichssatz für die
Gemeinden der Finanzkraftgruppen 4 und 5 fest. Für das Jahr 2003 hat die
Regierung diesen Satz bei 86 Prozent belassen.
Der Steuerkraftausgleich soll Gemeinden mit einer relativen
Steuerkraft (Steueraufkommen und Netto-Wasserzinsen pro Kopf) unter dem
kantonalen Mittel ermöglichen, ihre Leistungsfähigkeit (regulärer
Steuerertrag plus Ausgleichszahlung) dem kantonalen Durchschnitt
anzunähern. Der Ausgleich findet jeweils nur für die ersten 200
Einwohner statt.
Klärschlamm beseitigen statt verwerten
In ihrer Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) unterstützt die
Bündner Regierung das Ziel, innert dreier Jahre den Klärschlamm
vollständig als Düngemittel zu verbieten. Rund die Hälfte der Bündner
Landwirtschaftsbetriebe werden nach den Richtlinien des biologischen
Landbaus bewirtschaftet. Dort ist das Verbot, Klärschlamm als Dünger
einzusetzen, seit jeher verankert. Generell wird in Graubünden sehr
wenig Klärschlamm in der Landwirtschaft eingesetzt. Das Verbot,
Klärschlamm generell in der Landwirtschaft einzusetzen, soll im Herbst
2005 in Kraft treten.
Tarifvereinbarung zwischen Spitex Verband Graubünden und
Santésuisse neu geregelt
Die Bündner Regierung hat die Tarifvereinbarung zwischen dem Spitex
Verband Graubünden und Santésuisse genehmigt. Je nach Leistung erhöht
sich die Pflegepauschale pro Stunde um zwei bis fünf Franken; sie liegt
nun zwischen 40 und 53 Franken. Für die Versicherten bewirkt diese
Anpassung eine Erhöhung der Prämie um rund 30 Rappen pro Monat.
Transportkostenbeiträge fliessen bereits 2002
Per 1. September 2002 hat die Bündner Regierung das kantonale
Umweltschutzgesetz vom 2. Dezember 2001 (Einführungsgesetz zum
Bundesgesetz über den Umweltschutz) und die kantonale
Umweltschutzverordnung in Kraft gesetzt. Besonders wichtig sind darin
die Regelungen zum Transportkostenausgleich. Die Kantonsbeiträge zur
Abgeltung besonders hoher Lasten für den Ferntransport der
Siedlungsabfälle mit der Bahn sind in der Finanzplanung 2003 bis 2006
mit 250'000 Franken jährlich budgetiert. Um bereits zwischen September
und Dezember 2002 Transportkostenbeiträge ausrichten zu können, hat die
Regierung einen Nachtragskredit von 54'000 Franken genehmigt.
Aus Gemeinden und Regionen
- Die Regierung hat den generellen Erschliessungsplan 1:2000 Davous
Crasta der Gemeinde Zuoz genehmigt.
- Die Bündner Regierung hat der Teilrevision der Ortsplanung von
Celerina/Schlarigna (genereller Erschliessungsplan 1:5'000
"Beschneiungsanlagen") hinsichtlich folgender Festlegungen genehmigt:
- Die Infrastrukturanlagen zur Beschneiung im Gebiet der Pisten
"Saluver", "Mezzauna", "Prinzess", "Chüderas" und "Glüna" (inkl.
Beschneiungsflächen in diesem Gebiet);
- Die vorgesehene Pumpstationen (inkl. Ausbau des Wasserreservoirs
in Marguns).
- Ebenso genehmigt hat die Regierung die Teilrevision der
Gemeindeverfassung von La Punt Chamues-ch. Der Schulrat soll sich
demnach in Zukunft selber konstituieren.
Kantonsbeiträge an verschiedene Organisationen und Institutionen
- Die Regierung hat dem Kostenvoranschlag für die Erweiterung der
Oberstufenschulanlage Usserfeld in Grüsch definitiv genehmigt und einen
maximalen Baubeitrag von 515'000 Franken gesprochen.
- Für die neue Wasserversorgung und Hydrantenanlage der Gemeinde
Flerden hat die Regierung eine Summe von total rund 304'000 Franken
freigegeben.
- Total rund 400'000 Franken an Beitragsleistungen erhalten die
Gemeinden Madulain und Schluein für den Bau neuer Gehwege.
- Die Gemeinde San Vittore darf eine neue Strassenentwässerung der
Zufahrtsstrasse San Vittore-Monti Giova sowie eine neue Ableitung
zwischen der Zone Grotti und dem offenen Kanal RhB bauen. Die bisher
unbefriedigende Ableitung des Strassenwassers der Kantonsstrasse führte
seit Jahren bei jedem grösseren Gewitter zu Überschwemmungen in der Zone
Grotti. Als Beitrag für den Bau der Kanalisationsleitungen hat die
Regierung einen Beitrag von maximal 75'000 Franken beschlossen.
Strassenprojekte
- Die Bündner Regierung hat einen Kredit von 73,5 Millionen Franken
für Baumeisterarbeiten am Tunnel des San Bernardino genehmigt.
Personelles
- Ruedi Waldburger, wohnhaft in Küblis, ist als Abschnitts-Bauleiter
und Stellvertreter des Oberbauleiters im Tiefbauamt Graubünden gewählt
worden.
- Dr. med. Bigna Infanger-Damur, wohnhaft in Chur, ist als
Oberärztin am Frauenspital Fontana gewählt worden.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden