Die Bündner Regierung hat sich definitiv entschieden: Die
Weiterentwicklung des Spitalplatzes Chur wird nur mehr unter Einbezug
des Kantonsspitals Chur und des Frauenspitals Fontana angegangen. Der
entsprechende Regierungsbeschluss ist an der letzten Regierungssitzung
verabschiedet worden.
Die Stiftung Kreuzspital Chur wurde am 11. Juni 2002 durch die
Regierung aufgefordert, sich spätestens bis am 9. August verbindlich für
oder gegen eine gemeinsame Betriebsgesellschaft mit den anderen
Spitalträgern des Spitalplatzes Chur zu äussern. In seiner Antwort vom
8. August hat der Stiftungsrat Kreuzspital Chur seine Zustimmung zum
geplanten Spitalplatz Chur an die Bedingung geknüpft, dass die Regierung
den "Erhalt einer erweiterten Grundversorgung - wie sie heute besteht"
garantiere. Im Ergebnis stellt diese Bedingung nichts anderes als eine
ablehnende Antwort auf die Anfrage der Regierung dar.
Denn bereits im Juni 2002 hatte die Regierung unmissverständlich zum
Ausdruck gebracht, dass sie sich beim Kreuzspital Chur im Zusammenhang
mit dem Begriff "Grundversorgung" an der Kategorie der "normalen
Grundversorgung" orientiert und dass eine "erweiterte Grundversorgung",
wie sie heute besteht, ausgeschlossen ist.
Die Regierung ist nicht bereit, den Entscheid über das weitere
Vorgehen zur Weiterentwicklung des Spitalplatzes Chur bis zur Abstimmung
über die von der Vereinigung Pro Kreuzspital am 5. August 2002
lancierten Initiative aufzuschieben. Im Interesse einer qualitativ hoch
stehenden und leistungsfähigen Zentrumsversorgung kann es die Regierung
nicht verantworten, auf die vom Stiftungsrat Kreuzspital Chur erwartete
Aufschiebung einzutreten.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden