Die Bündner Regierung hat zur Richtlinie des Bundes "Lärmsanierung
der Eisenbahnen - Realisierung von Schallschutzmassnahmen an
bestehenden Gebäuden" vom Bundesamt für Verkehr Stellung bezogen.
Konkret geht es in dieser Richtlinie um den Einbau von
Schallschutzfenstern an Gebäuden, deren Einwohner übermässig dem
Eisenbahnlärm ausgesetzt sind. Je nachdem, wie hoch die Lärmbelastung
ist, übernimmt der Bund von den Eigentümern bis zu 100 Prozent der durch
die Schallschutzsanierung anfallenden Kosten. Auf die
Lärmschutzsanierung verzichten kann gemäss Richtlinienentwurf der
Eigentümer, wenn die Belastung den Alarmwert nicht überschreitet und er
die Liegenschaft selber nutzt. Die Bündner Regierung setzt sich nun
unter anderem dafür ein, dass Sanierungen zwingend sein sollen, wenn der
Eigentümer seinen Anteil der Kosten nicht übernehmen will, er aber die
Liegenschaft weitervermietet hat. Einen Verzicht auf
Lärmschutzmassnahmen ohne Rücksprache mit den Mietern entspreche nicht
dem Zweck der Lärmsanierung, hält die Regierung fest.
Bankenverordnung wird entrümpelt
Künftig soll es nicht mehr möglich sein, betriebseigene
Depositenkassen zu errichten und zu führen. Dies sieht die Revision der
Bankenverordnung vor (Art. 3a BankV). Betriebssparkassen unterstehen
trotz ihres bankenähnlichen Charakters nicht der Aufsicht der
Bankenkommission und die Einleger geniessen keinen Einlegerschutz gemäss
Bankengesetz. Deswegen befürwortet die Bündner Regierung in ihrer
Vernehmlassung zu Handen des Eidgenössischen Finanzdepartements die
Stossrichtung der Revision. Einlagen bei Vereinen, Stiftungen und
Genossenschaften, die einen ideellen Zweck oder eine gemeinsame
Selbsthilfe verfolgen, sollen zudem in Zukunft nicht mehr als
Publikumseinlagen gelten. Dies soll Vereinen und Stiftungen, die nicht
im Finanzbereich tätig sind, die Finanzierung ihrer Vorhaben
vereinfachen. Den Einlegern geht es in diesen Fällen in erster Linie um
die Förderung des Vereins- oder Stiftungszwecks. Der Einlegerschutz
spielt deshalb eine untergeordnete Rolle.
Aus Gemeinden und Regionen
- Das Recht für die Nutzung der Wasserkraft des Laaxerbaches und des
Flembaches war bisher dem Elektrizitätswerk der Gemeinde Flims
übertragen, wo es das Kraftwerk Bargaus resp. das Kraftwerk Stenna
betreibt. Mit der Überführung des Elektrizitätskraftwerks der Gemeinde
Flims in die Aktiengesellschaft Flims Electric AG müssen nun die
entsprechenden Konzessionen der jeweiligen Gemeinden (Laax, Sagogn und
Flims) an die neu gegründete Aktiengesellschaft übertragen werden. Die
Bündner Regierung hat der Überführung der Konzessionen zugestimmt.
- Die Regierung hat die neue Verfassung des Kreises Val Müstair
genehmigt.
- Anfangs Juni 2002 hat das Stimmvolk der Gemeinde Tujetsch der
Teilrevision der Ortsplanung zugestimmt. Diesen Entscheid hat nun auch
die Bündner Regierung bestätigt, und zwar für den generellen
Erschliessungsplan Sedrun-Salis 1:500, den generellen Erschliessungsplan
Selva-Giu Milà 1:5000 und den generellen Erschliessungsplan
Beschneiungsanlage Val Val-Val Tirams 1:5000.
- Die Gemeinde Castasegna hat die Ortsplanung revidiert. Der
Zonenplanauszug "estratto del piano delle zone" 1:1000 ist nun auch von
der Regierung genehmigt worden.
- Die Teilrevision der Gemeindeverfassung von Brienz/Brinzauls ist
von der Regierung genehmigt worden. Neu wird die Anzahl der Mitglieder
des Gemeindevorstandes von heute fünf auf deren drei reduziert und beide
Gemeindevorstandmitglieder des Schulrates sollen neu von der
Gemeindeversammlung gewählt werden.
- Die Finanzkompetenz des Gemeindevorstandes von Susch soll erhöht
werden; für einmalige Ausgaben auf 10'000 Franken (bisher 5000 Franken)
und für jährlich wiederkehrende Ausgaben auf 2000 Franken (bisher 1000
Franken). Die Regierung hat der entsprechenden Teilrevision der
Gemeindeverfassung zugestimmt.
- Der Neuschaffung des Gesetzes über Kurtaxen und
Tourismusförderabgabe hat die Regierung für folgende Gemeinden
zugestimmt: Pagig, Praden, St. Peter und Tschiertschen.
Strassenprojekte
- Der Kanton sistiert auf Grund der Vernehmlassung das Projekt einer
Korrektion und Verbreitung der Muttner Strasse innerorts und tritt
dieses Kantonsstrassenteilstück zu Eigentum und Unterhalt an die
Gemeinde ab. Der Kanton projektiert hingegen, baut und übernimmt zu
Eigentum und Unterhalt die seit 1983 in der Ortsplanung enthaltene,
nördliche Dorfumfahrung von Mutten als neue kantonale
Verbindungsstrasse.
Kantonsbeiträge an verschiedene Organisationen und Institutionen
20'000 Franken hat die Bündner Regierung der Glückskette
zugesichert. Dieser Beitrag soll zu Gunsten der Nothilfeaktion für die
Opfer der Überschwemmungskatastrophen in Europa und Asien eingesetzt
werden.
Personelles
Peter Vincenz, wohnhaft in Fläsch, ist per 1. Dezember 2002 als
neuer Schul- und Erziehungsberater des Amtes für besondere Schulbereiche
gewählt worden.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden