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Die Bündner Regierung hat zur Richtlinie des Bundes "Lärmsanierung der Eisenbahnen - Realisierung von Schallschutzmassnahmen an bestehenden Gebäuden" vom Bundesamt für Verkehr Stellung bezogen. Konkret geht es in dieser Richtlinie um den Einbau von Schallschutzfenstern an Gebäuden, deren Einwohner übermässig dem Eisenbahnlärm ausgesetzt sind. Je nachdem, wie hoch die Lärmbelastung ist, übernimmt der Bund von den Eigentümern bis zu 100 Prozent der durch die Schallschutzsanierung anfallenden Kosten. Auf die Lärmschutzsanierung verzichten kann gemäss Richtlinienentwurf der Eigentümer, wenn die Belastung den Alarmwert nicht überschreitet und er die Liegenschaft selber nutzt. Die Bündner Regierung setzt sich nun unter anderem dafür ein, dass Sanierungen zwingend sein sollen, wenn der Eigentümer seinen Anteil der Kosten nicht übernehmen will, er aber die Liegenschaft weitervermietet hat. Einen Verzicht auf Lärmschutzmassnahmen ohne Rücksprache mit den Mietern entspreche nicht dem Zweck der Lärmsanierung, hält die Regierung fest.

Bankenverordnung wird entrümpelt
Künftig soll es nicht mehr möglich sein, betriebseigene Depositenkassen zu errichten und zu führen. Dies sieht die Revision der Bankenverordnung vor (Art. 3a BankV). Betriebssparkassen unterstehen trotz ihres bankenähnlichen Charakters nicht der Aufsicht der Bankenkommission und die Einleger geniessen keinen Einlegerschutz gemäss Bankengesetz. Deswegen befürwortet die Bündner Regierung in ihrer Vernehmlassung zu Handen des Eidgenössischen Finanzdepartements die Stossrichtung der Revision. Einlagen bei Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften, die einen ideellen Zweck oder eine gemeinsame Selbsthilfe verfolgen, sollen zudem in Zukunft nicht mehr als Publikumseinlagen gelten. Dies soll Vereinen und Stiftungen, die nicht im Finanzbereich tätig sind, die Finanzierung ihrer Vorhaben vereinfachen. Den Einlegern geht es in diesen Fällen in erster Linie um die Förderung des Vereins- oder Stiftungszwecks. Der Einlegerschutz spielt deshalb eine untergeordnete Rolle.

Aus Gemeinden und Regionen
- Das Recht für die Nutzung der Wasserkraft des Laaxerbaches und des Flembaches war bisher dem Elektrizitätswerk der Gemeinde Flims übertragen, wo es das Kraftwerk Bargaus resp. das Kraftwerk Stenna betreibt. Mit der Überführung des Elektrizitätskraftwerks der Gemeinde Flims in die Aktiengesellschaft Flims Electric AG müssen nun die entsprechenden Konzessionen der jeweiligen Gemeinden (Laax, Sagogn und Flims) an die neu gegründete Aktiengesellschaft übertragen werden. Die Bündner Regierung hat der Überführung der Konzessionen zugestimmt.
- Die Regierung hat die neue Verfassung des Kreises Val Müstair genehmigt.
- Anfangs Juni 2002 hat das Stimmvolk der Gemeinde Tujetsch der Teilrevision der Ortsplanung zugestimmt. Diesen Entscheid hat nun auch die Bündner Regierung bestätigt, und zwar für den generellen Erschliessungsplan Sedrun-Salis 1:500, den generellen Erschliessungsplan Selva-Giu Milà 1:5000 und den generellen Erschliessungsplan Beschneiungsanlage Val Val-Val Tirams 1:5000.
- Die Gemeinde Castasegna hat die Ortsplanung revidiert. Der Zonenplanauszug "estratto del piano delle zone" 1:1000 ist nun auch von der Regierung genehmigt worden.
- Die Teilrevision der Gemeindeverfassung von Brienz/Brinzauls ist von der Regierung genehmigt worden. Neu wird die Anzahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes von heute fünf auf deren drei reduziert und beide Gemeindevorstandmitglieder des Schulrates sollen neu von der Gemeindeversammlung gewählt werden.
- Die Finanzkompetenz des Gemeindevorstandes von Susch soll erhöht werden; für einmalige Ausgaben auf 10'000 Franken (bisher 5000 Franken) und für jährlich wiederkehrende Ausgaben auf 2000 Franken (bisher 1000 Franken). Die Regierung hat der entsprechenden Teilrevision der Gemeindeverfassung zugestimmt.
- Der Neuschaffung des Gesetzes über Kurtaxen und Tourismusförderabgabe hat die Regierung für folgende Gemeinden zugestimmt: Pagig, Praden, St. Peter und Tschiertschen.

Strassenprojekte
- Der Kanton sistiert auf Grund der Vernehmlassung das Projekt einer Korrektion und Verbreitung der Muttner Strasse innerorts und tritt dieses Kantonsstrassenteilstück zu Eigentum und Unterhalt an die Gemeinde ab. Der Kanton projektiert hingegen, baut und übernimmt zu Eigentum und Unterhalt die seit 1983 in der Ortsplanung enthaltene, nördliche Dorfumfahrung von Mutten als neue kantonale Verbindungsstrasse.
Kantonsbeiträge an verschiedene Organisationen und Institutionen
20'000 Franken hat die Bündner Regierung der Glückskette zugesichert. Dieser Beitrag soll zu Gunsten der Nothilfeaktion für die Opfer der Überschwemmungskatastrophen in Europa und Asien eingesetzt werden.

Personelles
Peter Vincenz, wohnhaft in Fläsch, ist per 1. Dezember 2002 als neuer Schul- und Erziehungsberater des Amtes für besondere Schulbereiche gewählt worden.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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