Das Amt für Polizeiwesen Graubünden hat den ehemaligen Asylbewerbern
Gzim und Arsim Ramizi Aufenthaltsbewilligungen zur Absolvierung einer
Ausbildung erteilt. Diese Bewilligungen sind jedoch auf den
Ausbildungszweck beschränkt und zeitlich für die Dauer der Ausbildung
befristet.
Im Frühling und anfangs Sommer dieses Jahres hat der Fall der
Familie Ramizi aus dem Kosovo zu öffentlichen politischen Diskussionen
geführt. Einerseits hat sich die Bevölkerung mittels einer
Unterschriftensammlung für die Familie Ramizi bei Bundesrätin Ruth
Metzler eingesetzt und andererseits ist im Grossen Rat eine
Interpellation eingereicht worden.
Ermächtigung zur Visumserteilung ausgestellt
Anlässlich der öffentlichen Diskussion hat Regierungsrat Stefan
Engler in Aussicht gestellt, sich für die beiden in Ausbildung
befindlichen Jugendlichen einzusetzen und ihnen im Rahmen der
rechtlichen Möglichkeiten den Abschluss der Schule und einer Lehre zu
ermöglichen. Das Amt für Polizeiwesen Graubünden hat den Gebrüder Ramizi
im Einvernehmen mit den zuständigen Bundesbehörden einen erneuten
Aufenthalt in der Schweiz bewilligt. Beiden ist zuhanden der
schweizerischen Vertretung eine Ermächtigung zur Visumserteilung
ausgestellt worden. Die bewilligte Aufenthaltsdauer ist jedoch auf die
Dauer der Ausbildung befristet und wird jährlich neu überprüft. Nach
Abschluss der Erstausbildung haben sie die Schweiz wieder zu verlassen.
Damit wird den Gebrüder Ramizi die Möglichkeit geboten, die Kantonschule
zu beenden und eine Lehre abzuschliessen.
Die Familie Ramizi ist im Jahre 1994 in die Schweiz eingereist und
hat ein Asylgesuch eingereicht. Nach einer rechtskräftigen Ablehnung der
Asylgesuche war die Familie Ramizi gezwungen, die Schweiz zu verlassen.
Die Eltern und die minderjährige Tochter sind am 14. April 2002
ausgereist, Gzim und Arsim Ramizi am 14. Juli 2002 nach Ablauf des
Schuljahres. Erst damit wurden die rechtlichen Voraussetzungen zur
Einreichung von neuen Gesuchen geschaffen.
Gremium: Amt für Polizeiwesen
Quelle: dt Amt für Polizeiwesen