Die heute der Öffentlichkeit vorgestellte Broschüre "Phänomen
Bündner Jagd" fasst die Inhalte der drei Jubiläumsausstellungen, die in
diesem Jahr durchgeführt worden sind, kurz und ansprechend zusammen. Mit
der Geschichte der Bündner Patentjagd zeigt sie die Grundlagen der
aktuellen Gesetze.
Am 12. August 1877 wurde an der Urne nach vier erfolglosen Anläufen
die Einführung der Patentjagd beschlossen. Ein breiter Raum wird den
Veränderungen in der Umwelt und deren Auswirkungen auf die Wildbestände
eingeräumt. Vor 125 Jahren lebte nur noch die Gämse in nennenswerten
Beständen, heute sind es im Frühling vor dem Setzen der Jungtiere
beinahe 60'000 Stück Hirsche, Rehe, Steinböcke und Gämsen. So grosse
Wildbestände bedingen eine professionelle Betreuung, beispielsweise
durch die Jagdplanung. Um ausgeglichene Verhältnisse zu erreichen, muss
und darf die nutzbare Zunahme abgeschöpft werden, was einem Abschuss von
10'000 bis 13'000 Tieren entspricht. Bei den Niederwildarten muss die
Jagdplanung garantieren, dass die jagdliche Entnahme keine negativen
Folgen für die Bestände hat. Weiter widmet sich die Broschüre dem Jäger,
seiner Motivation zu jagen, seinen Sorgen und Freuden, seinem jagdlichen
Können und mit der Hege seinem Einsatz zu Gunsten des Lebensraumes. Ein
Vergleich des jagenden Menschen mit jagenden Tieren rundet das Bild ab.
Der Rückblick auf die letzten 125 Jahre zeigt, dass eine sinnvolle
Nutzung der Wildbestände auch mit modernen Forderungen wie Arten-, Tier-
und Lebensraumschutz vereinbar ist. Die Bündner Patentjagd konnte diesen
Standard aber nur erreichen, weil in den letzten 15 Jahren konsequent
eine Synthese zwischen jagdlicher Tradition und wildbiologischen
Erkenntnissen angestrebt worden ist. Die grosszügige Ausscheidung von
Wildschutzgebieten für Hasen, Hühner- und Wasservögel oder der Schutz
des beidseitigen Kronenhirsches sind eindrückliche Beispiele für einen
verantwortungsbewussten Umgang des Bündner Jägers mit seinen
Wildbeständen.
Jagden 2002: weiter auf dem bewährten Weg
Neu geregelt wird im Rahmen der Jagdbetriebsvorschriften 2002 das
Mittragen und Verwenden von Funkgeräten und Mobiltelefonen. Das
Mittragen dieser Geräte in abgeschaltetem Betriebszustand ist auf allen
Jagden gestattet. Das Verwenden von Funkgeräten und Mobiltelefonen ist
indessen nur in medizinischen Notfällen sowie in den übrigen in den
Jagdbetriebsvorschriften abschliessend aufgezählten Fällen zulässig.
Angepasst werden ab diesem Jahr die Schusszeiten während der
Hochjagd. Eine genaue Auswertung hat nämlich ergeben, dass es aus
weidmännischen Gründen geboten ist, ab dem 21. September das Ende der
Schusszeit am Abend auf 20.00 Uhr vorzuverlegen.
Für diese Jagd beibehalten wird der Schutz des beidseitigen
Kronenhirsches. Ohne jeden Zweifel konnte dank dieser Massnahme der
Anteil starker mittelalter und alter Hirsche im Bestand gesteigert
werden. Die Frage, ob der grösste Teil der alten Hirsche zurücksetzt und
damit jagdbar wird, kann noch nicht abschliessend beantwortet werden.
Mit jedem zusätzlichen Jahr in dem der Kronenhirsch geschützt bleibt,
steigt die diesbezügliche Erfahrung.
Gremium: Amt für Jagd und Fischerei
Quelle: dt Amt für Jagd und Fischerei