Die Bündner Regierung hat sich zum Anaplasmose-Fall in Chur für
Entschädigungszahlungen ausgesprochen. Der Churer Viehhändler Markus
Mehli und drei weitere betroffene Landwirte erhalten demnach eine
Teilentschädigung für die Verluste in ihren Viehbeständen. Der
Entschädigungssatz liegt bei 80% des gesamten Schätzwertes der 327 in
Frage kommenden Tiere.
Die Bündner Regierung hat nun für die Zahlungen aus dem
Tierseuchenfonds die entsprechenden Richtlinien erlassen: Sämtliche 327
Tiere, die nach der Verfügung des kantonalen Veterinäramtes vom 29.
August 2002 eingeschläfert werden mussten, werden grundsätzlich zu 80%
ihres Schätzwertes abgegolten. Für diejenigen Tiere, die vor der
amtlichen Verfügung an ihrer Krankheit erlegen sind oder aus
tierschützerischen Gründen getötet werden mussten, werden jedoch keine
Zahlungen geleistet. Dies entspricht in etwa der Vorgehensweise bei den
"zu bekämpfenden Seuchen" gemäss der eidgenössischen
Tierseuchenverordnung. Markus Mehli hat durch die vom Veterinäramt
verfügte Tötung des Viehbestandes 280 Tiere verloren, die übrigen drei
Landwirte deren 47, die noch im Juli 2002 beim Churer Viehhändler
gekauft wurden oder in dessen Stallungen untergebracht waren.
Dieser Entscheid der Bündner Regierung berücksichtigt die Tatsache,
dass die Anaplasmose in der Schweiz bisher kaum bekannt und auch nicht
in die Tierseuchenverordnung aufgenommen worden ist; die Frage der
Entschädigung der betroffenen Landwirte kann also nur im Einklang mit
der kantonalen Veterinärverordnung gelöst werden. Danach ist die
Regierung befugt, soweit es im öffentlichen Interesse liegt, für weitere
Tierkrankheiten die Entschädigungsgrundsätze ganz oder teilweise
anwendbar zu erklären.
In ihrem Beschluss hält die Regierung auch fest, dass jeder
Tierhalter das Risiko einer Erkrankung seiner Tiere grundsätzlich selbst
trägt. Dies ist Teil des unternehmerischen Risikos und gilt auch bei
Krankheiten mit Seuchencharakter. Das Fehlen betrieblicher Vorkehrungen,
um eine Seucheneinschleppung zu verhindern, - insbesondere wegen des
grossen Tierverkehrs und der dadurch geschaffenen Verbreitungsgefahr für
Krankheiten und Seuchen - hat die Regierung als Mit-Verschulden des
Churer Viehhändlers gewertet. Die Ausbreitung der Anaplasmose wurde
höchstwahrscheinlich durch die starke Verlausung eines Teils des
Bestandes begünstigt.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden