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Mit dem Reformprojekt "Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen" (NFA) soll der bundesstaatliche Finanzausgleich transparenter, wirksamer und steuerbar ausgestaltet werden. Zugleich sollen die Kantone wieder grössere Handlungsspielräume erhalten, um ihre Aufgaben bürgernaher und effizienter zu erfüllen. Die finanzielle Solidarität und die Zusammenarbeit unter den Kantonen werden damit gestärkt.
Regierungspräsident Claudio Lardi, Finanzdirektorin Eveline Widmer-Schlumpf sowie der NFA-Delegierte der Kantone, der St. Galler Finanzdirektor Peter Schönenberger, orientieren heute im Rahmen der Oktober-Session die Mitglieder des Grossen Rates über die Auswirkungen der NFA auf den Kanton Graubünden. Parallel dazu wird die NFA-Wanderausstellung eröffnet, die in den kommenden Wochen im Kanton Graubünden gastiert.

Positive Gesamtbilanz für den Kanton Graubünden
Für den Kanton Graubünden - mit den hohen Sonderlasten auf Grund der Topografie - ist dieses Projekt von besonderer Bedeutung. Mehr als 45 Prozent der kantonalen Gesamteinnahmen bzw. jährlich knapp über 900 Millionen Franken stammen aus Bundesquellen. Der Hauptteil entfällt auf Bundessubventionen an Kantonsausgaben in verschiedenen Aufgabenbereichen. Neu sollen die Mittel für den interkantonalen Finanz- und Lastenausgleich zweckfrei ausgerichtet werden. Jeder Kanton soll ein Mindestmass an eigenen Geldmitteln zur eigenständigen Verwendung erhalten. Mit dem Lastenausgleich werden Sonderlasten der Gebirgs- und Zentrumskantone direkt und zweckfrei abgegolten. Für den Kanton Graubünden ist insbesondere die Einführung eines geografisch-topografischen Belastungsausgleichs von zentraler Bedeutung. Mit dem zweckfreien Ausgleich soll dem heute bestehenden Anreiz, möglichst viele Bundesbeiträge "abzuholen", entgegengewirkt werden. In der finanziellen Gesamtbilanz (Globalbilanz) liegt der Kanton Graubünden nach den heutigen Berechnungen auf der Gewinnerseite.

Bündner Regierung unterstützt die NFA
Mit der NFA-Reform bietet sich die wahrscheinlich letzte Chance, den Zentralisierungstrend zu brechen und den inzwischen stark verflochtenen Vollzugs-Föderalismus wieder zu beleben. Die Bündner Regierung unterstützt die NFA-Reform in ihrer Grundkonzeption. Sie ist sich der Chancen, aber auch der Risiken und der Grenzen dieses Projekts bewusst. Die Kantone sollen die Möglichkeit haben, innovative und eigenständige Lösungen zu verwirklichen. In einigen Aufgabenbereichen, die einen landesweiten Mindeststandard erfordern, werden hingegen einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen und zu akzeptieren sein. Die Kantone werden auch in diesen Bereichen ihre Verantwortung wahrnehmen.

NFA bringt weitere Verbesserungen
Die tendenziell steigenden Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und in der Steuerbelastung zwischen den Kantonen werden durch die NFA vermindert. Durch die Aufgabenentflechtung werden klarere Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten geschaffen. Dadurch lassen sich auch Doppelspurigkeiten in der Aufgabenerfüllung reduzieren. Zusätzlich soll die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen intensiviert werden. Die NFA bringt diesbezüglich neue Instrumente und verbesserte Grundlagen. Die Kantone können mit der NFA mehr Aufgaben selbstständiger lösen. Der Föderalismus wird nachhaltig gestärkt.

Weitere Schritte
Über die NFA wird das Bundesparlament in den Jahren 2002 und 2003 befinden. Im Ständerat ist das Geschäft in der diesjährigen Herbst-Session traktandiert. Der Nationalrat wird die Vorlage voraussichtlich in der Sommer-Session 2003 behandeln. Die Volksabstimmung über die Änderungen der Verfassungsbestimmungen ist für den Sommer 2004 vorgesehen. Danach sind verschiedene Anpassungen auf Gesetzesstufe notwendig. Die NFA kann frühestens im Jahr 2006 umgesetzt werden.

NFA-Wanderausstellung im Kanton Graubünden
Das NFA-Projekt ist ein Gemeinschaftswerk von Bund und Kantonen. Es handelt sich um eines der bedeutendsten Reformprojekte der letzten Jahre, welches sehr komplex und technisch anspruchsvoll ist. Bund und Kantone haben daher beschlossen, eine Informationskampagne zu lancieren. Kernelement bildet die NFA-Wanderausstellung. Sie ist während der Oktober-Session des Grossen Rates bis Mittwoch, 9. Oktober 2002 im Grossrats-Gebäude zu besichtigen. Danach gastiert die Ausstellung an folgenden Standorten:
- 5. bis 8. November 2002, Academia Engiadina Samedan
- 11. bis 15. November 2002, Landratssaal Davos
- 18. bis 22. November 2002, Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Chur
- 26. bis 28. November 2002, Rathaussaal Ilanz
Weitere Details sowie die genauen Öffnungszeiten sind der Tagespresse zu entnehmen.

Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zum Projekt sind auf der Homepage des Eidg. Finanzdepartements abrufbar: www.nfa.ch. Unterlagen sind an der Wanderausstellung verfügbar oder können beim Finanz- und Militärdepartement des Kantons Graubünden bestellt werden: Tel. 081 257 32 17.

Gremium: Finanz- und Militärdepartement
Quelle: dt Finanz- und Militärdepartement
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