Die Bündner Regierung lehnt die vorgesehene Teilrevision der
Verordnung über die Beiträge des Bundes zur Prämienverbilligung in der
Krankenversicherung ab. Der Bund beabsichtigt, die an die Kantone
geleisteten, jährlichen à conto Zahlungen von 80 auf 77 Prozent zu
senken, dafür aber im folgenden Jahr die Restzahlung entsprechend zu
erhöhen. Trotz dieser technischen Änderung sollen die Kantone immer noch
die Gesamtsumme der ihnen zustehenden Bundesbeiträge erhalten, wenn auch
in einer differenzierten Abstufung.
Die Regierung macht gegenüber dem Bundesamt für Sozialversicherung
geltend, dass die vorgesehene Änderung unsinnig ist. Anstatt
buchhalterischer Einmal-Effekte wünscht sich die Regierung nachhaltige
Sparmassnahmen, insbesondere im Bereich der Krankenversicherung. Diese
Sparmassnahmen müssten dann bei den effektiven Leistungen ansetzen und
Bund und Kantone gleichermassen entlasten.
Bündner Regierung lehnt Entbündelung der "letzten Meile"
zum jetzigen Zeitpunkt ab
Die Öffnung des Telekommunikationsmarktes anfangs 1998 habe bereits
verschiedene positive Auswirkungen gezeigt; allerdings nicht für den
Markt der Ortsverbindungen, hält das Eidgenössische Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation fest. Hier seien die
Investitionen für Alternativanbieter zur Swisscom ausserordentlich hoch.
Als ideales Mittel, diesen Engpass auf dem Markt der Ortsverbindungen zu
beseitigen, sieht der Bund die Verpflichtung zur Entbündelung des
Anschlussnetzes, der so genannten "letzten Meile"(die physische Leitung
zwischen Kunde und Ortszentrale). Mit einer Revision des
Fernmeldegesetzes und seiner Ausführungsbestimmungen will der Bund zudem
auch der ComCom (Eidgenössische Kommunikationskommission) griffigere
Regulierungsinstrumente zur Verfügung stellen und das Fernmelderecht an
die EU anpassen.
Die Bündner Regierung hat sich grundsätzlich zum jetzigen Zeitpunkt
gegen die Entbündelung der "letzten Meile" ausgesprochen. Gegenüber dem
Bundesamt für Kommunikation macht sie geltend, dass die Entbündelung und
die vollständige Unterstellung der Mietleitungen unter das
Interkonnektionsverfahren die Investitionsanreize in den Rand- und
Berggebieten reduzieren und somit den Aufbau einer flächendeckenden
Breitbandinfrastruktur verzögern und sogar verhindern können. Eine
Revision des Fernmeldegesetzes und seiner Ausführungsbestimmungen muss
bei der Grundversorgung ein umfassenderes Angebot sicherstellen und eine
Breitbandinfrastruktur garantieren.
Keine Einmischung des Bundes im Bereich der Naturgefahren
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates
UREK-N will mit einem neuen Verfassungsartikel dem Bund erlauben, seine
Führungs- und Koordinationsaufgaben im gesamten Bereich der
Naturgefahren wahrzunehmen. Die Bundesverfassung räumt dem Bund heute
keine Kompetenz ein, um z.B. im Bereich des Erdbebenschutzes aktiv zu
werden.
In ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Wasser und Geologie
lehnt die Bündner Regierung einen solchen Verfassungsartikel ab. Es gibt
keinen sachlichen Handlungsbedarf, dem Bund zusätzliche Verfassungs- und
Gesetzgebungskompetenz zum Schutze vor Naturgefahren einzuräumen. Gerade
der Umstand, dass der vorgeschlagene Verfassungsartikel den Schutz vor
jeglichen Naturgefahren umfasst und sich nicht auf den Erdbebenschutz
beschränkt, ist für die Haltung der Regierung massgebend. Doch selbst
wenn der vorgeschlagenen Verfassungsartikel sich nur auf den
Erdbebenschutz beschränken würde, erhielte der Bund wegen der gewählten
generellen Formulierung eine umfassende Regelungskompetenz. So könnte er
beispielsweise Bauvorschriften für die Bauweise, Bemessung und
Konstruktion von Tragwerken usw. erlassen, was ein nicht hinnehmbarer
Eingriff in die Gesetzgebungshoheit der Kantone bedeutete. Und die
Gefahr, dass der Bund mit dem vorgeschlagenen Verfassungsartikel eine
bundesrechtliche Versicherungspflicht für das Erdbebenrisiko einführen
könnte, will die Regierung nicht hinnehmen.
Projekt für Romanisch-Fortbildung der Lehrpersonen lanciert
Parallel zum Projekt "Fortbildung zur Erteilung von Englisch- und
Italienischunterricht auf der Volksschul-Oberstufe" will die Bündner
Regierung nun auch eine Fortbildung "Romanisch als Zweitsprache"
einführen. Wegen der sehr unterschiedlichen Vorkenntnisse der
interessierten Lehrpersonen sind auf den Einzelfall abgestimmte
Fortbildungs-Lösungen vorgesehen. Dabei drängt sich wegen mehrerer
identischer Teile eine enge Koordination der Romanisch-Fortbildung mit
der bereits laufenden Fortbildung für Lehrpersonen für Englisch und
Italienisch auf. Sollte die Romanisch-Fortbildung zentral in Chur
erfolgen, rechnet die Regierung in den Jahren 2002 bis 2005 mit Kosten
in der Höhe von rund 80'000 Franken.
Bekämpfung der Internet-Kriminalität soll zwischen Bund und Kantonen
koordiniert werden
Der Kanton Graubünden unterstützt die internationale und
interkantonale Koordination der Bekämpfung der Internet-Kriminalität.
Die Regierung ist bereit, für den Aufbau einer entsprechenden
Koordinationsstelle auf Bundesebene einen einmaligen Betrag von rund
17'000 Franken und für den Betrieb rund 23'500 Franken jährlich
aufzuwenden.
Spielbankengesetz: Regierung genehmigt Vereinbarung mit ESBK
Die Regierung hat die Vereinbarung zwischen den Kantonen Appenzell
Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen,
St. Gallen und Thurgau sowie der Eidgenössischen Spielbankenkommission
ESBK über die Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Widerhandlungen
gegen die eidgenössische Spielbankengesetzgebung SBG genehmigt.
Grundsätzlich ist die ESBK für die Verfolgung von Widerhandlungen
gegen das Spielbankengesetz zuständig. Sie hat allerdings seit
In-Kraft-Treten des SBG im Jahr 2000 mit zahlreichen Kantonen
Vereinbarungen getroffen und dabei im Auftragsverhältnis kantonale
Funktionäre mit dieser Aufgabe betraut. Die Konferenz der
Ostschweizerischen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren hat
2001 beschlossen, die Strafverfolgung im Bereich der
Spielbankengesetzgebung auf ein Organ der Strafuntersuchungsbehörde des
Kantons St. Gallen zu übertragen. Sollte der Kanton Graubünden gewisse
Hilfs- oder Stellvertreterfunktionen im Rahmen einzelner
Strafuntersuchungen wahrnehmen, ist in der Vereinbarung eine
kostendeckende Entschädigungsregelung vorgesehen.
Aus den Gemeinden und Regionen
- Der Kanton gewährt den Gemeinden Celerina/Schlarigna und St. Moritz
einen Gesamtbeitrag von maximal rund 56'500 Franken für die Bauarbeiten
zur Verlegung der Langlaufloipe im Stazerwald und als Ersatzabgabe für
die Beanspruchung von Waldareal (Rodungsersatz), letztere im Rahmen
einer Leistungsverpflichtung mit dem Amt für Wald. Der Bundesbeitrag
beträgt für dieses Projekt von nationaler Bedeutung rund 237'000
Franken.
Im Stazerwald, auf Territorium beider Gemeinden, verlaufen die
wichtigsten Langlaufloipen über Hochmoore von nationaler Bedeutung.
- Für das Projekt "Forstwerkhof Bergün" der Gemeinde Bergün/Bravuogn
hat die Regierung einen Kantonsbeitrag von höchstens 187'500 Franken
genehmigt. Die Gesamtkosten (subventionsberechtigt) sind mit 750'000
Franken veranschlagt.
- Die Regierung hat die Teilrevision der Ortsplanung von Pontresina
und La Punt Chamues-ch genehmigt.
- Die Bündner Regierung hat der Stadt Chur für die Realisierung
verschiedener Anlagen auf der Deutschen Strasse (Masanserstrasse) einen
Kantonsbeitrag von 249'000 Franken zugesichert. Projektiert sind der
Neubau der Kantenstrasse mit Anschluss an die Kantonsstrasse, ein
Linksabbieger für die Kantenstrasse auf der Masanserstrasse sowie eine
Bushaltestelle und einen Gehweg.
- In Tschlin soll eine neue Parkanlage mit 27 PW-Parkplätzen und
zwei Carparkplätzen mit direkter Erschliessung ab der Kantonsstrasse
entstehen. Die Regierung hat dafür der Gemeinde einen maximalen
Kantonsbeitrag von 41'600 Franken zugesichert.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden