Im Zusammenhang mit der Ausübung des Rückkaufsrechtes an den Anlagen
der Kraftwerke Zervreila AG (KWZ) hat das Verwaltungsgericht Graubünden
einen wichtigen Entscheid gefällt. Wie dem heute mitgeteilten Urteil zu
entnehmen ist, können die 23 Konzessionsgemeinden ihr Rückkaufsrecht an
den Anlagen der KWZ im Jahre 2006 bzw. 2009 ausüben.
Die Konzessionsgemeinden und der Kanton haben den Entscheid des
Verwaltungsgerichtes mit Genugtuung zur Kenntnis genommen.
Der Entscheid ist unter der Adresse des Verwaltungsgerichtes
Graubünden (www.vg-gr.ch) in Volltext im Internet veröffentlicht.
Gremium: Konzessionsgemeinden und Kanton
Quelle: dt Konzessionsgemeinden und Kanton