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Im Zusammenhang mit der Ausübung des Rückkaufsrechtes an den Anlagen der Kraftwerke Zervreila AG (KWZ) hat das Verwaltungsgericht Graubünden einen wichtigen Entscheid gefällt. Wie dem heute mitgeteilten Urteil zu entnehmen ist, können die 23 Konzessionsgemeinden ihr Rückkaufsrecht an den Anlagen der KWZ im Jahre 2006 bzw. 2009 ausüben.
Die Konzessionsgemeinden und der Kanton haben den Entscheid des Verwaltungsgerichtes mit Genugtuung zur Kenntnis genommen.
Der Entscheid ist unter der Adresse des Verwaltungsgerichtes Graubünden (www.vg-gr.ch) in Volltext im Internet veröffentlicht.

Gremium: Konzessionsgemeinden und Kanton
Quelle: dt Konzessionsgemeinden und Kanton
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