Die Familienzulagen sind eine zentrale Säule der Familienpolitik.
Die heutige Gesetzgebung greift allerdings zu kurz. Mit der
Totalrevision des Gesetzes über die Familienzulagen will die Regierung
diverse Unstimmigkeiten eliminieren. Die Frist für die Vernehmlassung
läuft bis am 28. Februar 2003.
Das aktuelle Sozialversicherungssystem geht von der traditionellen
Familienform und von Vollzeitarbeit aus; zwei Voraussetzungen, die der
heutigen Realität häufig nicht mehr entsprechen. Im Hinblick auf die
Familienzulagen ist sowohl die Situation der Teilzeiterwerbstätigen,
insbesondere für allein Erziehende, als auch die freiwillige
Unterstellung der Selbstständigerwerbenden unbefriedigend. Dasselbe gilt
für den fehlenden Lastenausgleich zwischen den privaten Verbandskassen.
Vier Revisionsschwerpunkte
Die Bündner Regierung hat nun die Totalrevision des Gesetzes über
die Familienzulagen FZG und die grossrätliche Vollziehungsverordnung zum
FZG in die Vernehmlassung geschickt. Die Totalrevision des FZG kann die
Hauptprobleme der bisherigen Regelung weit gehend beheben, denn
- alle Selbstständigerwerbenden sollen dem FZG unterstellt werden;
- Teilzeitbeschäftigte sollen bereits ab einem Arbeitspensum von 20
Prozent die volle Kinderzulage erhalten;
- die tatsächlichen familiären Verhältnisse aller Kinder, für deren
Unterhalt gesorgt wird (Pflege, Erziehung und Geldzahlungen), werden
berücksichtigt;
- zwischen den Familienausgleichskassen soll ein
Lastenausgleichssystem aufgebaut werden, wobei keine neuen privaten
Familienausgleichskassen mehr eröffnet werden sollen.
Versuchsperiode für den Tarifverbund Klosters-Davos
Der Kanton Graubünden beteiligt sich an die Kosten des
Tarifverbundes Klosters-Davos mit einem jährlichen Beitrag von 625'000
Franken. Dies hat die Bündner Regierung entschieden. Die neue Lösung ist
auf die Jahre 2003-2005 befristet. Die Gesamtkosten von rund 2,9
Millionen Franken werden auf die Rhätische Bahn, auf die Gemeinden
Davos, Klosters und Saas sowie auf die Bergbahnen Davos-Klosters
aufgeteilt.
Lärmsanierungsprogramm für Silvaplana
Die Regierung hat ein Lärmsanierungsprogramm im Bereich der Gemeinde
Silvaplana genehmigt. Dieses sieht vor, auf einer Totallänge von rund
2,2 Kilometern (Julierstrasse A3a, Malojastrasse A3b, Engadinstrasse A27
und Alte Engadinstrasse) lärmarmer Belag einzubauen. Zudem sollen bei
diversen Häusern Schallschutzfenster eingebaut werden.
Luftmessstationen werden modernisiert
Die Kantone Graubünden, Zürich und St. Gallen sowie die Stadt Zürich
kaufen gemeinsam so genannte Datenerfassungen der
Immissionsmessstationen. Die heutigen, rund 10-jährigen Datenerfassungen
werden von heute gängigen Betriebssystemen nicht mehr unterstützt. Die
Regierung hat den dafür notwendigen Kantonsanteil von rund 280'000
Franken freigegeben. Dieser Beitrag geht teilweise zu Lasten der
Rechnung 2003. In der Novembersession muss der Grosse Rat das
entsprechende Budget genehmigen.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Die Regierung hat für den Erweiterungsbau auf dem Areal der
Hosang'schen Stiftung Plankis Chur einen Baubeitrag von maximal rund
745'000 Franken genehmigt. Die Gesamtkosten für den Neubau sind mit rund
1,5 Millionen Franken veranschlagt.
- Für ein neues Notarzteinsatzfahrzeug des Rettungsdienstes Servizio
Ambulanza del Moesano in Grono hat die Regierung einen Kantonsbeitrag
von rund 45'000 Franken genehmigt.
- Im Rahmen einer neuen Investitionshilfevereinbarung hat die
Regierung der Rhätischen Bahn einen Kantonsbeitrag von 666'000 Franken
zugesichert. Die Gesamtkosten für die Rutsch- und Trasseesanierung
Mühlitobel auf der Strecke Saas-Serneus sind auf 3,7 Millionen
veranschlagt. 82 Prozent davon übernimmt der Bund.
- Mit 6000 Franken aus der Interkantonalen Landeslotterie
unterstützt die Regierung die Herausgabe des Almanacco
Mesolcina-Calanca.
Aus den Gemeinden und Regionen
- Die Regierung hat die Teilrevision der Gemeindeverfassung von
Jenins genehmigt. Es werden keine Stellvertreter mehr für den
Gemeindevorstand gewählt. Neu wird u.a. eine Amtsdauer von vier Jahren
für die Mitglieder des Gemeindevorstandes bzw. von zwei Jahren für den
Gemeindepräsidenten und dessen Statthalter eingeführt. Schliesslich wird
der Schulrat von bisher sieben auf fünf Mitglieder verkleinert. Er
verfügt über keine Stellvertreter mehr.
- Ebenfalls genehmigt hat die Regierung die Teilrevision der
Gemeindeverfassung von Innerferrera. Gegenstand der Revision waren u.a.
die Befugnisse der Gemeindeversammlung und die Organisation des
Schulwesens.
- Die Gemeinde Ausserferrera hat sich eine neue Gemeindeverfassung
gegeben und damit die Ersatzwahlen von Amtsinhabern und die
Zusammensetzung des Gemeindevorstandes neu geregelt. Die Regierung hat
diese Änderungen genehmigt.
Strassenprojekte
Für einen parallelen Fluchtstollen im Flimsersteintunnel und
Baumeisterarbeiten auf der Malojastrasse zwischen Löbbia und Crot hat
die Regierung total 480'000 Franken genehmigt.
Personelles
Martin Jenal ist als Leiter Sektion Technik im Tiefbauamt gewählt
worden. Er wohnt in Summaprada und tritt seine neue Stelle am 1.
Dezember an.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden