Die Vorberatungs-Kommission des Grossen Rats hat die von der
Regierung unterbreiteten Gesetzesvorlage für die Förderung der
familienergänzenden Kinderbetreuung beraten.
Sie teilt die Beurteilung der Regierung, dass aus
familienpolitischer wie aber auch aus gesellschafts-, sozial- und
wirtschaftspolitischer Sicht der Förderung der familienergänzenden
Kinderbetreuung durch den Kanton und die Gemeinden hohe Bedeutung
zukommt. Sie stellt zudem ein wichtiges Instrument zur Gleichstellung
zwischen den Geschlechtern dar. Entsprechend beantragt sie dem Grossen
Rat, trotz des sehr angespannten kantonalen Finanzhaushaltes, auf die
Vorlage einzutreten.
Die Vorberatungs-Kommission legt in diesem Zusammenhang Wert auf die
Feststellung, dass die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung
durch den Kanton und die Gemeinden nichts an der Verantwortung der
Familie beziehungsweise der Erziehungsberechtigten für die Erziehung und
Betreuung ihrer Kinder ändert. Eine Kommissionsminderheit beantragt eine
entsprechende Konkretisierung des Zweckartikels des Gesetzes. Die
Vorberatungskommission erachtet es aus integrativen Überlegungen als
wichtig, dass nach Möglichkeit die familienergänzenden
Kinderbetreuungsangebote am Wohnort beansprucht werden. Sie beantragt
entsprechend die Aufnahme einer Bestimmung im Gesetz, wonach die
Wohnsitzgemeinde ihre Beitragsleistung ablehnen kann, wenn das in der
Gemeinde bestehende Angebot durch die Erziehungsberechtigten nicht
beansprucht wird.
Die Vorberatungs-Kommission des Grossen Rats steht unter dem
Vorsitz von Clelia Meyer Persili (SP). Die Beratungen haben im Beisein
von Regierungsrat Peter Aliesch stattgefunden.
Gremium: Vorberatungs-Kommission des Grossen Rats
Quelle: dt Vorberatungs-Kommission des Grossen Rats