Die Vorberatungs-Kommission des Grossen Rates hat sich mit der
Vorlage für den Erlass einer Verordnung über die Festsetzung des
Selbstbehaltes für die Verbilligung der Prämien der obligatorischen
Krankenpflegeversicherung befasst.
Diese Vorlage ist bedingt durch die im März 2002 vom Bündner Volk
beschlossene Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und
die Prämienverbilligung. Danach legt der Grosse Rat den Prozentsatz des
Einkommens eines Haushaltes fest, der von Personen in bescheidenen
wirtschaftlichen Verhältnissen für die Bezahlung der
Krankenkassenprämien selbst aufzubringen ist. Gemäss dem von der
Regierung unterbreiteten Entwurf beträgt der Selbstbehalt für
anrechenbare Einkommen bis 10'000 Franken höchstens fünf Prozent. Er
erhöht sich für jede weitere Einkommenskategorie von 10'000 Franken um
ein Prozent, bis zehn Prozent bei einem anrechenbaren Einkommen von über
50'000 Franken.
Die Kommissionsmehrheit erachtet die von der Regierung vorgesehenen
Selbstbehalte als angemessen. Bei diesem Vorgehen kann die
Prämienbelastung von Personen in bescheidenen wirtschaftlichen
Verhältnissen in den nächsten Jahren konstant gehalten werden, wird doch
die Prämiensteigerung durch eine entsprechende Erhöhung der
Prämienverbilligung aufgefangen. Eine Kommissionsminderheit möchte den
Selbstbehalt für jede Einkommenskategorie um ein Prozent senken. Die
Kommissionsmehrheit beantragt unter Hinweis auf den stark angespannten
kantonalen Finanzhaushalt und die ab dem nächsten Jahr deutlich
angehobenen Aufwändungen des Kantons für die individuelle
Prämienverbilligung, diesem Antrag nicht Folge zu leisten.
Die Vorberatungs-Kommission des Grossen Rates steht unter dem
Vorsitz von Luzius Ambühl (FDP). Die Beratungen haben im Beisein von
Regierungsrat Peter Aliesch stattgefunden.
Gremium: Vorberatungs-Kommission des Grossen Rates
Quelle: dt Vorberatungs-Kommission des Grossen Rates