Die Regierung hat den regionalen Richtplan "Konzept Golfanlagen
Surselva" im Grundsatz genehmigt. Damit ist die Basis gelegt, in der
Surselva eine gemeinsame Golfregion mit insgesamt bis zu drei neuen
Golfanlagen zu schaffen. Im Genehmigungsbeschluss der Regierung zu
diesem Richtplankonzept wird ein koordiniertes weiteres Vorgehen mit
Auflagen und Vorgaben für die Folgeverfahren sichergestellt. Darin
werden auch die noch offenen Fragen geklärt.
Zielsetzung des regionalen Richtplans "Konzept Golfanlagen" des
Gemeindeverbandes Surselva ist die Schaffung einer gemeinsamen
Golfregion mit mehreren Golfplätzen, die koordiniert realisiert und
gemeinsam vermarktet werden. Die Vernetzung verschiedener Anbieter soll
zur Förderung der Sommersaison und zur besseren Auslastung der
vorhandenen Betten und Infrastrukturen beitragen. Das Richtplankonzept
umfasst, neben der bereits bestehenden Golfanlage in Selva/Sedrun,
Projekte für neue Golfanlagen in Obersaxen - Flond, Breil/ Brigels sowie
Sagogn - Schluein.
Regionale Zusammenarbeit vertraglich gesichert
In der Surselva ist das Thema Golfanlagen bereits seit 1993
Bestandteil des regionalen Richtplans. Im Jahre 2001 hat die Region eine
konzeptionelle Überprüfung und Überarbeitung dieses Richtplans begonnen,
um die regionale Koordination sicherzustellen. Die Koordination und
Festsetzung der Standorte im regionalen Richtplan bildet eine
Voraussetzung für die Genehmigung der projektbezogenen Nutzungsplanungen
der Gemeinden. Am 8. Dezember 2001 hat die Delegiertenversammlung des
Gemeindeverbandes Surselva das neue Golfanlagenkonzept mit 60 zu 0
Stimmen beschlossen. Die Zusammenarbeit innerhalb der Golfregion ist -
erstmalig in dieser Form - durch eine Vereinbarung zwischen der Region
und den Projektträgerschaften konkretisiert und vertraglich abgesichert.
Die Standortgemeinden haben parallel zur Richtplanung bereits
Vorbereitungen zur Revision der Nutzungsplanungen und zur
projektbezogenen Abklärung der Umweltverträglichkeit in die Wege
geleitet.
Die Festsetzung im Richtplan zeigt, wie die raumwirksamen
Tätigkeiten aufeinander abgestimmt sind. Voraussetzung für die
Festsetzung ist ein nachvollziehbares Nachfrage-Potenzial, eine
sorgfältige Prüfung der geeigneten Standorte, die grundsätzliche
Machbarkeit eines Vorhabens sowie die Sicherstellung der Zusammenarbeit
und Koordination in den nachgeordneten Verfahren.
Umweltorganisationen angehört
Erstmalig führte das Amt für Raumplanung im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens ein Hearing durch. Dieses diente dazu, die von
den Umweltorganisationen im Rahmen der öffentlichen Auflage geäusserte
Kritik und Bedenken gegen dieses Richtplankonzept als zusätzliche
Entscheidungsgrundlage aufzubereiten, die unterschiedlichen Interessen
darzulegen und die gegenseitige Information zu verbessern. Die
Durchführung dieses Hearings bringt das Bemühen der beteiligten Partner
zum Ausdruck, einen lösungsorientierten Weg einzuschlagen.
In der Gesamtabwägung ist die Regierung zum Schluss gekommen, dass
die gesamträumliche Koordination auf Richtplanstufe sichergestellt ist.
In verschiedenen Punkten gibt es noch offene Fragen, die stufengerecht
zu konkretisieren sein werden. Nebst Fragen der Umweltverträglichkeit
der einzelnen Projekte, ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen
wie auch der Auswirkungen auf die Landwirtschaft ist die
betriebswirtschaftliche Nachhaltigkeit für jeden einzelnen Golfplatz
noch auszuweisen. Entscheidend für die Realisierung der Golfregion ist
eine enge Zusammenarbeit. Das Richtplankonzept ist von der Regierung mit
präzisierenden Auflagen und Vorgaben für die Folgeverfahren genehmigt
worden.
Die Region wird die Koordination für die zielgerichtete
Weiterentwicklung und die Abklärung der noch offenen Punkte übernehmen.
Dies soll zweckmässigerweise durch themenspezifische Arbeitsgruppen
erfolgen; beteiligt sind Umweltorganisationen, kantonale Amtsstellen und
die Landwirtschaft. Die Region sorgt dafür, dass die Arbeiten
aufeinander abgestimmt werden.
Gremium: Amt für Raumplanung
Quelle: dt Amt für Raumplanung