Die Regierung hat Mitte November den neuen kantonalen Richtplan
erlassen. Damit steht nun für Graubünden ein modernes
raumordnungspolitisches Führungsinstrument zur Verfügung, das alle
wichtigen räumlichen Bereiche thematisiert. Während rund drei Jahren hat
eine spezielle Projektorganisation von Verwaltung, Regionen und
Verbänden daran gearbeitet.
Im Februar 1999 hat die Regierung dem Departement des Innern und der
Volkswirtschaft den Auftrag zur Überarbeitung des kantonalen Richtplans
(Projekt RIP GR 2000) erteilt. Nach einer Vorvernehmlassung im Sommer
2000, dem Auflageverfahren vom Sommer 2001 und der Bereinigung im Sommer
2002 hat nun die Regierung den kantonalen Richtplan erlassen. Damit
steht das Projekt RIP GR 2000 fahrplangemäss vor dem
Genehmigungsverfahren.
Richtplan nun beim Bund
Beim neuen kantonalen Richtplan handelt es sich um einen gesamthaft
überarbeiteten Richtplan nach Art. 9 Abs. 3 des Eidgenössischen
Raumplanungsgesetzes. Richtpläne werden durch den Bund genehmigt und
sind dann für die Behörden gesamtschweizerisch verbindlich. Das
Genehmigungsverfahren beim Bund wird voraussichtlich ein halbes Jahr
dauern. Dabei werden auch einige Punkte diskutiert werden müssen, bei
welchen sich die kantonale Raumordnungspolitik gegenüber dem Bund klar
positioniert. Kann der Bundesrat Teile des Richtplans nicht genehmigen,
wird eine Einigungsverhandlung durchgeführt.
Umgang mit den Einwendungen aus dem Auflageverfahren
Insgesamt gingen im Rahmen des Auflageverfahrens rund1500
Stellungnahmen mit rund 3600 Anträgen ein. Ungefähr zwei Drittel aller
eingegangen Anträge beziehen sich auf konkrete räumliche Festlegungen
(Objekte). Rund die Hälfte aller Anträge sind Sammelanträge, die in
materieller Hinsicht jeweils gleich lautende Anliegen beinhalten. Ein
nicht unbeachtlicher Teil von Einwendungen besteht aus
Missverständnissen sowie Anträgen, die nicht die Richtplanung betreffen
(rund 850 Anträge). Im Verlauf der ersten Jahreshälfte wurden die
Einwände thematisch und räumlich zusammengestellt. Anhand dieser
Zusammenstellung erfolgten mit den Verwaltungsstellen und den Regionen
Gesprächsrunden (Runde Tische) zur Klärung von Differenzen und zur
Erarbeitung eines gemeinsamen Verständnisses.
Zum Richtplan wurden zwei Petitionen eingereicht. Die darin
formulierten Anliegen sind auch im Rahmen des Auflageverfahrens
eingebracht worden. Die Anliegen der Petitionen konnten somit im Rahmen
der ordentlichen Behandlung der Einwendungen aus dem Auflageverfahren in
die Gesamtinteressenabwägung einbezogen werden.
Bericht über die nicht berücksichtigten Einwände
Es liegt in der Natur der Sache, dass nicht alle Einwände
berücksichtigt werden können. Vorwiegend vier Gründe oder eine
Kombination derselben führen zu einer Nichtberücksichtigung:
- Eine Berücksichtigung des Einwandes würde gegen geltende Gesetze
verstossen.
- Der Einwand steht im Widerspruch zu rechtskräftigen Planungen und
Konzepten (Ortsplanungen, regionale Richtpläne, Sachpläne und Konzepte
des Bundes und des Kantons), ohne dass neue Gesichtspunkte vorliegen,
die eine Anpassung dieser Planungen und Konzepte zu rechtfertigen
vermögen.
- Der Einwand betrifft gar nicht die Richtplanung.
- Der Einwand steht in der Sache nicht im Einklang mit der
kantonalen Raumordnungspolitik.
Über die nicht berücksichtigten Einwände liegt ein zusammenfassender
Bericht vor. Die Zusammenfassung ist durch Verweise (Nummern) zu
einzelnen Einwendungen nachvollziehbar (Transparenz). Die einzelnen
Einwände sowie der Umgang mit ihnen sind in einer Arbeits-Datenbank
erfasst und unter www.richtplan.gr.ch einsehbar. Es handelt sich dabei
um ein Arbeitsinstrument, das auch in Zukunft bei der Bearbeitung von
räumlich relevanten Planungen und Konzepten eingesetzt werden soll.
Die Regionalplanung wird gestärkt
Die regionale Richtplanung wird auch weiterhin eine grosse Bedeutung
haben. Bei den Bereinigungsgesprächen mit den Regionen wurde klar, dass
die Regionen willens und bereit sind, die Verantwortung für die
räumliche Entwicklung und für die Koordination in der Region
wahrzunehmen. Die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Region führt zur
"Verbundaufgabe Richtplanung". Diese Stossrichtung wird unter dem
Stichwort "Vision Regionalplan 2006" weiter konkretisiert. Der
Regionalplanung stehen alle Themen offen. Dabei wird - falls dies zu
Anpassungen des kantonalen Richtplans führt - ein gemeinsames
Auflageverfahren angestrebt.
Bilanz und Ausblick
Die Raumordnungspolitik ist Sache der Kantone - so ist es in der
Bundesverfassung festgehalten. Mit dem neuen Richtplan liegt erstmals
eine Gesamtschau über die räumliche Entwicklung und die räumlichen
Potenziale vor. Er ist die Auslegeordnung der kantonalen
Raumordnungspolitik. Der Richtplan ist ein Referenzdokument für die
Sachplanungen und Konzepte des Bundes. Den Gemeinden und Regionen dient
der Richtplan als Informations- und Koordinationsinstrument. Der
Richtplan kann auch als Vertragswerk über die räumliche Entwicklung
zwischen Bund, Kanton, Regionen und Gemeinden verstanden werden. Die
Umsetzung des Richtplans in den Regionen und Gemeinden wird laufend
erfolgen.
Im Verlauf des Projekts konnte eine gute, offene und konstruktive
Zusammenarbeit mit den Regionen etabliert werden - der Versuch aus dem
Jahre 1995 zur Erarbeitung eines kantonalen Richtplans scheiterte nicht
zuletzt an der mangelnden Zusammenarbeit.
Mit dem neuen Richtplan ist das Projekt RIP GR 2000, nicht aber die
Richtplanung als Prozess abgeschlossen. Richtplanung ist eine
Daueraufgabe (rollende Planung). In den kommenden Jahren werden
Änderungen des Richtplans erfolgen: Um die Bearbeitungstiefe bei
einzelnen Themen zu verbessern, wenn sich neue Aufgaben stellen, wenn
sich die Verhältnisse ändern oder wenn gesamthaft bessere Lösungen
möglich sind.
Richtplan im Internet
Der Richtplan ist auf dem Internet für jedermann einsehbar
(
www.richtplan.gr.ch). Die Website ist interaktiv.
Wird ein Symbol des
Richtplans angeklickt, wird die entsprechende Objektinformation und der
dazugehörige Sachbereich angezeigt. Es ist aber auch eine thematische
Suche möglich, bei welcher das ausgewählte Objekt grafisch auf einer
Karte dargestellt wird. Es können auch einzelne Gemeinden und Regionen
angewählt werden. Neben dem Richtplantext und der Richtplankarte sind
auch die Synthesekarten (detailliertere Zusatzinformation) auf dem
Internet einsehbar.
Gremium: Amt für Raumplanung
Quelle: dt Amt für Raumplanung