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Die Regierung hat Mitte November den neuen kantonalen Richtplan erlassen. Damit steht nun für Graubünden ein modernes raumordnungspolitisches Führungsinstrument zur Verfügung, das alle wichtigen räumlichen Bereiche thematisiert. Während rund drei Jahren hat eine spezielle Projektorganisation von Verwaltung, Regionen und Verbänden daran gearbeitet.
Im Februar 1999 hat die Regierung dem Departement des Innern und der Volkswirtschaft den Auftrag zur Überarbeitung des kantonalen Richtplans (Projekt RIP GR 2000) erteilt. Nach einer Vorvernehmlassung im Sommer 2000, dem Auflageverfahren vom Sommer 2001 und der Bereinigung im Sommer 2002 hat nun die Regierung den kantonalen Richtplan erlassen. Damit steht das Projekt RIP GR 2000 fahrplangemäss vor dem Genehmigungsverfahren.

Richtplan nun beim Bund
Beim neuen kantonalen Richtplan handelt es sich um einen gesamthaft überarbeiteten Richtplan nach Art. 9 Abs. 3 des Eidgenössischen Raumplanungsgesetzes. Richtpläne werden durch den Bund genehmigt und sind dann für die Behörden gesamtschweizerisch verbindlich. Das Genehmigungsverfahren beim Bund wird voraussichtlich ein halbes Jahr dauern. Dabei werden auch einige Punkte diskutiert werden müssen, bei welchen sich die kantonale Raumordnungspolitik gegenüber dem Bund klar positioniert. Kann der Bundesrat Teile des Richtplans nicht genehmigen, wird eine Einigungsverhandlung durchgeführt.

Umgang mit den Einwendungen aus dem Auflageverfahren
Insgesamt gingen im Rahmen des Auflageverfahrens rund1500 Stellungnahmen mit rund 3600 Anträgen ein. Ungefähr zwei Drittel aller eingegangen Anträge beziehen sich auf konkrete räumliche Festlegungen (Objekte). Rund die Hälfte aller Anträge sind Sammelanträge, die in materieller Hinsicht jeweils gleich lautende Anliegen beinhalten. Ein nicht unbeachtlicher Teil von Einwendungen besteht aus Missverständnissen sowie Anträgen, die nicht die Richtplanung betreffen (rund 850 Anträge). Im Verlauf der ersten Jahreshälfte wurden die Einwände thematisch und räumlich zusammengestellt. Anhand dieser Zusammenstellung erfolgten mit den Verwaltungsstellen und den Regionen Gesprächsrunden (Runde Tische) zur Klärung von Differenzen und zur Erarbeitung eines gemeinsamen Verständnisses.
Zum Richtplan wurden zwei Petitionen eingereicht. Die darin formulierten Anliegen sind auch im Rahmen des Auflageverfahrens eingebracht worden. Die Anliegen der Petitionen konnten somit im Rahmen der ordentlichen Behandlung der Einwendungen aus dem Auflageverfahren in die Gesamtinteressenabwägung einbezogen werden.

Bericht über die nicht berücksichtigten Einwände
Es liegt in der Natur der Sache, dass nicht alle Einwände berücksichtigt werden können. Vorwiegend vier Gründe oder eine Kombination derselben führen zu einer Nichtberücksichtigung:
- Eine Berücksichtigung des Einwandes würde gegen geltende Gesetze verstossen.
- Der Einwand steht im Widerspruch zu rechtskräftigen Planungen und Konzepten (Ortsplanungen, regionale Richtpläne, Sachpläne und Konzepte des Bundes und des Kantons), ohne dass neue Gesichtspunkte vorliegen, die eine Anpassung dieser Planungen und Konzepte zu rechtfertigen vermögen.
- Der Einwand betrifft gar nicht die Richtplanung.
- Der Einwand steht in der Sache nicht im Einklang mit der kantonalen Raumordnungspolitik.
Über die nicht berücksichtigten Einwände liegt ein zusammenfassender Bericht vor. Die Zusammenfassung ist durch Verweise (Nummern) zu einzelnen Einwendungen nachvollziehbar (Transparenz). Die einzelnen Einwände sowie der Umgang mit ihnen sind in einer Arbeits-Datenbank erfasst und unter www.richtplan.gr.ch einsehbar. Es handelt sich dabei um ein Arbeitsinstrument, das auch in Zukunft bei der Bearbeitung von räumlich relevanten Planungen und Konzepten eingesetzt werden soll.

Die Regionalplanung wird gestärkt
Die regionale Richtplanung wird auch weiterhin eine grosse Bedeutung haben. Bei den Bereinigungsgesprächen mit den Regionen wurde klar, dass die Regionen willens und bereit sind, die Verantwortung für die räumliche Entwicklung und für die Koordination in der Region wahrzunehmen. Die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Region führt zur "Verbundaufgabe Richtplanung". Diese Stossrichtung wird unter dem Stichwort "Vision Regionalplan 2006" weiter konkretisiert. Der Regionalplanung stehen alle Themen offen. Dabei wird - falls dies zu Anpassungen des kantonalen Richtplans führt - ein gemeinsames Auflageverfahren angestrebt.

Bilanz und Ausblick
Die Raumordnungspolitik ist Sache der Kantone - so ist es in der Bundesverfassung festgehalten. Mit dem neuen Richtplan liegt erstmals eine Gesamtschau über die räumliche Entwicklung und die räumlichen Potenziale vor. Er ist die Auslegeordnung der kantonalen Raumordnungspolitik. Der Richtplan ist ein Referenzdokument für die Sachplanungen und Konzepte des Bundes. Den Gemeinden und Regionen dient der Richtplan als Informations- und Koordinationsinstrument. Der Richtplan kann auch als Vertragswerk über die räumliche Entwicklung zwischen Bund, Kanton, Regionen und Gemeinden verstanden werden. Die Umsetzung des Richtplans in den Regionen und Gemeinden wird laufend erfolgen.
Im Verlauf des Projekts konnte eine gute, offene und konstruktive Zusammenarbeit mit den Regionen etabliert werden - der Versuch aus dem Jahre 1995 zur Erarbeitung eines kantonalen Richtplans scheiterte nicht zuletzt an der mangelnden Zusammenarbeit.
Mit dem neuen Richtplan ist das Projekt RIP GR 2000, nicht aber die Richtplanung als Prozess abgeschlossen. Richtplanung ist eine Daueraufgabe (rollende Planung). In den kommenden Jahren werden Änderungen des Richtplans erfolgen: Um die Bearbeitungstiefe bei einzelnen Themen zu verbessern, wenn sich neue Aufgaben stellen, wenn sich die Verhältnisse ändern oder wenn gesamthaft bessere Lösungen möglich sind.

Richtplan im Internet
Der Richtplan ist auf dem Internet für jedermann einsehbar (www.richtplan.gr.ch). Die Website ist interaktiv. Wird ein Symbol des Richtplans angeklickt, wird die entsprechende Objektinformation und der dazugehörige Sachbereich angezeigt. Es ist aber auch eine thematische Suche möglich, bei welcher das ausgewählte Objekt grafisch auf einer Karte dargestellt wird. Es können auch einzelne Gemeinden und Regionen angewählt werden. Neben dem Richtplantext und der Richtplankarte sind auch die Synthesekarten (detailliertere Zusatzinformation) auf dem Internet einsehbar.

Gremium: Amt für Raumplanung
Quelle: dt Amt für Raumplanung
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