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Die Bündner Regierung beantragt dem Grossen Rat, die "Initiative zur Wahrung der Chancengleichheit für Bündner Jugend" dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Das geltende Bündner Fremdsprachenkonzept ist eine gute und tragfähige Grundlage. Die von der Initiative vorgeschlagene Konzeptänderung für die Sekundar- und Realschule ist nicht zielführend.

Nach geltendem Fremdsprachenkonzept erlernen Bündner Jugendliche in der Volksschule eine Kantonssprache und Englisch. Französisch wird mit besonderer Unterstützung als Wahlfach angeboten. Die "Initiative zur Wahrung der Chancengleichheit für Bündner Jugend" will im Wesentlichen erreichen, dass in der Volksschul-Oberstufe aller Bündner Sprachregionen das Konzept durchbrochen und Französisch als Wahlpflichtfach eingeführt wird. Die Deutschbündner Jugend sollte demnach die Einstiegsfremdsprache Italienisch nach drei Jahren Primarschule abwählen können und an der Oberstufe - statt die Italienischkenntnisse zu vertiefen - in drei Jahren Französisch lernen. Damit erhoffen sich die Initianten im Arbeitsmarkt - insbesondere in der Deutschschweiz - bessere Chancen für die Bündner Jugend. Darüber hinaus soll die Zuständigkeit, Pflichtfächer, Wahlpflichtfächer und Wahlfächer im Bereich des Fremdsprachenunterrichts festzulegen, dem Volk übertragen werden.

Initiative bringt keine Verbesserungen
Die Bündner Regierung stützt ihre Haltung gegenüber der Initiative auch auf ein Gutachten von Georges Lüdi, ordentlicher Professor am Romanischen Seminar der Universität Basel. Unter sprachwissenschaftlichen Gesichtspunkten hat das geltende Fremdsprachenkonzept klare Vorzüge. Es berücksichtigt die Situation des dreisprachigen Kantons Graubünden, die Anforderungen des Arbeitsmarkts und die schweizerischen Konzeptionen des Fremdsprachenunterrichts. Zudem werden mit der geltenden Regelung die geplanten qualitativen Lernziele des Fremdsprachenunterrichts bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit erreicht. Die Jugendlichen erwerben dabei fundierte Sprachkenntnisse in einer lateinischen Sprache, in Deutsch und in Englisch. Motivierte und sprachbegabte Jugendliche können im Rahmen der Begabtenförderung als Wahlfach dann noch eine weitere Sprache dazulernen.

Demgegenüber bringt die Initiative unter diesen Gesichtspunkten keine Verbesserungen: Deutschbündner Jugendliche hätten zwar in der Sekundar- und Realschule die Option auf die gleiche Fächerkombination wie Jugendliche aus anderen Kantonen der deutschen Schweiz. Weil sie aber ab der 7. Klasse ganz neu mit Englisch oder Französisch beginnen müssten, könnten sie in dieser Zeit die geplanten qualitativen Lernziele des Fremdsprachenunterrichts bis Ende der obligatorischen Schulzeit nicht erreichen. Abzulehnen ist die Initiative nach Auffassung der Regierung aber auch, weil sie Romanisch und Italienisch in der Volksschul-Oberstufe gegeneinander ausspielt und diese Kantonssprachen schwächt.

Teuerungszulage von 0,45 Prozent
Das kantonale Personal und die Volksschullehrer erhalten auf den 1. Januar 2003 eine Teuerungszulage von 0,45 Prozent. Auf Grund der angespannten finanziellen Lage des Kantons hat sich die Regierung entschieden, die Hälfte der effektiven Teuerung von rund 0,9 Prozent auszugleichen. Dies auch in Anlehnung an die Lohnmassnahmen der übrigen Ostschweizer Kantone. Überdies hatte sich die Geschäftsprüfungskommission GPK des Grossen Rates nicht grundsätzlich gegen die Ausrichtung der Teuerung ausgesprochen. Der Grosse Rat hatte in der Novembersession auf Antrag der GPK beschlossen, im Jahr 2003 acht Millionen Franken im Personalbereich einzusparen.

Finanzausgleichbeiträge 2002 zugeteilt
Die Regierung hat für das Jahr 2002 Finanzausgleichbeiträge von total rund 21 Millionen Franken zugeteilt. Diese Summe setzt sich zusammen aus dem Steuerkraftausgleich 2002 von rund 12 Millionen Franken, aus Beiträgen an öffentliche Werke von rund 5,5 Millionen Franken und aus Sonderbedarfsausgleiche in der Höhe von rund 2,5 Millionen Franken. Dazu kommt noch der Beitrag von einer halben Million Franken für die Gemeindevereinigung Donat.

Fischereibetriebsvorschriften revidiert
Die geltenden Fischereibetriebsvorschriften sind am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Eine Revision hat sich allerdings im Bereich der Bestimmungen über die Fangstatistik aufgedrängt. Der Rücklauf soll mit den beschlossenen Änderungen verbessert werden. Die Fangstatistik bildet die Grundlage für die Bewirtschaftung der Gewässer.

Die einzige materielle Änderung in Bezug auf die Fischschongebiete betrifft das Tullbächlein in Flims. Dieses wird neu nicht mehr als Schongebiet aufgeführt.

Sanitäts- und Rettungswesen über Grenzen
Im März 2000 haben die Schweiz und Österreich das Abkommen über die Erleichterung von Ambulanz- sowie Such- und Rettungsflügen unterschrieben. Der Kanton Graubünden will nun regionale Abkommen mit den Bundesländern Vorarlberg und Tirol abschliessen. Die Bündner Regierung schlägt vor, im Rahmen dieser regionalen Abkommen Vollzugsvereinbarungen zu erlassen. Diese sollen u.a. Fragen im Bereich des Sanitäts- und Rettungswesens klären. Dazu gehören die Zusammenarbeit mit lokalen Rettungsorganisationen wie Bergrettung und Feuerwehr, die Regelung der Modalitäten für die Alarmierung, die Definition der Kriterien für die Hospitalisierung nach Primäreinsätzen sowie die Regelung der Kosten bei grenzüberschreitenden Rettungseinsätzen. Die Regierung wünscht in ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Zivilluftfahrt, dass die Klärung dieser Fragen den Kantonen Graubünden und St. Gallen bzw. den Bundesländern Vorarlberg und Tirol übertragen wird.

Regierung lehnt neue Messmittelverordnung ab
Wenn ein Meter gemessen, eine Sekunde gezählt oder ein Kilogramm gewogen wird, bedarf es geeichter Instrumente. Damit die Prüfergebnisse in der EU anerkannt werden, will das Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung eine neue Messmittelverordnung erlassen. Die Bündner Regierung lehnt den vorliegenden Entwurf allerdings entschieden ab. Die Kosten für die notwendige staatliche Überwachung und Kontrolle wurden bisher durch die Kostenverursacher getragen, also Personen, welche die Messmittel verwenden. Diese Kosten soll nun voraussichtlich die öffentliche Hand tragen. Zudem sollen Hersteller, Importeure und Händler nicht mehr verpflichtet werden, jedes Messmittel vor der Markteinführung dem zuständigen kantonalen Eichamt zu melden. Der Vollzug der Messmittelgesetzgebung ist bei einer Kostenabwälzung auf die Kantone und ohne Meldepflicht inakzeptabel.

7,4 Millionen Franken für die Minderheitensprachen
Die Bündner Regierung hat für das kommende Jahr Bundesfinanzhilfen in der Höhe von 4,75 Millionen Franken beantragt. Diese sind zur Förderung und Erhaltung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur im Kanton Graubünden vorgesehen. Der Kanton Graubünden wird zusätzlich rund 2,6 Millionen Franken zur Verfügung stellen.

Diese Mittel in Gesamthöhe von total rund 7,4 Millionen Franken werden 2003 für so genannte allgemeine Massnahmen (z.B. kantonseigenen Massnahmen und Massnahmen Dritter), für Beiträge an Sprachorganisationen, für das Verlagswesen und über die Agentura da novitads rumantscha für die romanische Presse eingesetzt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Für die Förderung von kulturellen Werken und Veranstaltungen hat die Regierung Beiträge und Defizitgarantien in der Höhe von 264'000 Franken genehmigt. Insgesamt wurden damit 17 Gesuche berücksichtigt.
- Rund 12'000 Franken an Sport-Toto-Beiträge hat die Regierung genehmigt. Dabei wurden fünf Anträge berücksichtigt.
- Die Bündner Arbeitsgemeinschaft Jugendbuch BAJ erhält für die Organisation und Durchführung des 3. Arge-Alp-Leserpreises im Kanton Graubünden eine einmalige Unterstützung von rund 20'000 Franken.
- Im Rahmen der Humanitären Hilfe des Kantons Graubünden sind für verschiedene Projekte 22'000 Franken bewilligt worden.

Aus den Gemeinden und Regionen
- Für die Erschliessung der Industriezone hat die Regierung der Gemeinde San Vittore ein Zinsloses Investitionshilfedarlehen von einer Million Franken zugesichert. Der Kantonsbeitrag beträgt dabei maximal rund 350'000 Franken.
- Die Regierung hat die Teilrevision der Ortsplanung von Urmein, Teilzonenplan "Oberurmein" genehmigt.

Strassenprojekte
Für die Erneuerung des San Bernardino-Tunnels hat die Regierung für die Gesamtprojektleitung einen Kredit von 935'000 Franken genehmigt.

Personelles
Donat Rischatsch, von Lenzerheide, ist als neuer Leiter GIS-Kompetenzzentrum gewählt worden. Er tritt seine neue Stelle am 1. Januar 2003 an.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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