Die Bündner Regierung beantragt dem Grossen Rat, die "Initiative zur
Wahrung der Chancengleichheit für Bündner Jugend" dem Volk zur Ablehnung
zu empfehlen. Das geltende Bündner Fremdsprachenkonzept ist eine gute
und tragfähige Grundlage. Die von der Initiative vorgeschlagene
Konzeptänderung für die Sekundar- und Realschule ist nicht zielführend.
Nach geltendem Fremdsprachenkonzept erlernen Bündner Jugendliche in
der Volksschule eine Kantonssprache und Englisch. Französisch wird mit
besonderer Unterstützung als Wahlfach angeboten. Die "Initiative zur
Wahrung der Chancengleichheit für Bündner Jugend" will im Wesentlichen
erreichen, dass in der Volksschul-Oberstufe aller Bündner Sprachregionen
das Konzept durchbrochen und Französisch als Wahlpflichtfach eingeführt
wird. Die Deutschbündner Jugend sollte demnach die Einstiegsfremdsprache
Italienisch nach drei Jahren Primarschule abwählen können und an der
Oberstufe - statt die Italienischkenntnisse zu vertiefen - in drei
Jahren Französisch lernen. Damit erhoffen sich die Initianten im
Arbeitsmarkt - insbesondere in der Deutschschweiz - bessere Chancen für
die Bündner Jugend. Darüber hinaus soll die Zuständigkeit,
Pflichtfächer, Wahlpflichtfächer und Wahlfächer im Bereich des
Fremdsprachenunterrichts festzulegen, dem Volk übertragen werden.
Initiative bringt keine Verbesserungen
Die Bündner Regierung stützt ihre Haltung gegenüber der Initiative
auch auf ein Gutachten von Georges Lüdi, ordentlicher Professor am
Romanischen Seminar der Universität Basel. Unter
sprachwissenschaftlichen Gesichtspunkten hat das geltende
Fremdsprachenkonzept klare Vorzüge. Es berücksichtigt die Situation des
dreisprachigen Kantons Graubünden, die Anforderungen des Arbeitsmarkts
und die schweizerischen Konzeptionen des Fremdsprachenunterrichts. Zudem
werden mit der geltenden Regelung die geplanten qualitativen Lernziele
des Fremdsprachenunterrichts bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit
erreicht. Die Jugendlichen erwerben dabei fundierte Sprachkenntnisse in
einer lateinischen Sprache, in Deutsch und in Englisch. Motivierte und
sprachbegabte Jugendliche können im Rahmen der Begabtenförderung als
Wahlfach dann noch eine weitere Sprache dazulernen.
Demgegenüber bringt die Initiative unter diesen Gesichtspunkten
keine Verbesserungen: Deutschbündner Jugendliche hätten zwar in der
Sekundar- und Realschule die Option auf die gleiche Fächerkombination
wie Jugendliche aus anderen Kantonen der deutschen Schweiz. Weil sie
aber ab der 7. Klasse ganz neu mit Englisch oder Französisch beginnen
müssten, könnten sie in dieser Zeit die geplanten qualitativen Lernziele
des Fremdsprachenunterrichts bis Ende der obligatorischen Schulzeit
nicht erreichen. Abzulehnen ist die Initiative nach Auffassung der
Regierung aber auch, weil sie Romanisch und Italienisch in der
Volksschul-Oberstufe gegeneinander ausspielt und diese Kantonssprachen
schwächt.
Teuerungszulage von 0,45 Prozent
Das kantonale Personal und die Volksschullehrer erhalten auf den 1.
Januar 2003 eine Teuerungszulage von 0,45 Prozent. Auf Grund der
angespannten finanziellen Lage des Kantons hat sich die Regierung
entschieden, die Hälfte der effektiven Teuerung von rund 0,9 Prozent
auszugleichen. Dies auch in Anlehnung an die Lohnmassnahmen der übrigen
Ostschweizer Kantone. Überdies hatte sich die
Geschäftsprüfungskommission GPK des Grossen Rates nicht grundsätzlich
gegen die Ausrichtung der Teuerung ausgesprochen. Der Grosse Rat hatte
in der Novembersession auf Antrag der GPK beschlossen, im Jahr 2003 acht
Millionen Franken im Personalbereich einzusparen.
Finanzausgleichbeiträge 2002 zugeteilt
Die Regierung hat für das Jahr 2002 Finanzausgleichbeiträge von
total rund 21 Millionen Franken zugeteilt. Diese Summe setzt sich
zusammen aus dem Steuerkraftausgleich 2002 von rund 12 Millionen
Franken, aus Beiträgen an öffentliche Werke von rund 5,5 Millionen
Franken und aus Sonderbedarfsausgleiche in der Höhe von rund 2,5
Millionen Franken. Dazu kommt noch der Beitrag von einer halben Million
Franken für die Gemeindevereinigung Donat.
Fischereibetriebsvorschriften revidiert
Die geltenden Fischereibetriebsvorschriften sind am 1. Januar 2002
in Kraft getreten. Eine Revision hat sich allerdings im Bereich der
Bestimmungen über die Fangstatistik aufgedrängt. Der Rücklauf soll mit
den beschlossenen Änderungen verbessert werden. Die Fangstatistik bildet
die Grundlage für die Bewirtschaftung der Gewässer.
Die einzige materielle Änderung in Bezug auf die Fischschongebiete
betrifft das Tullbächlein in Flims. Dieses wird neu nicht mehr als
Schongebiet aufgeführt.
Sanitäts- und Rettungswesen über Grenzen
Im März 2000 haben die Schweiz und Österreich das Abkommen über die
Erleichterung von Ambulanz- sowie Such- und Rettungsflügen
unterschrieben. Der Kanton Graubünden will nun regionale Abkommen mit
den Bundesländern Vorarlberg und Tirol abschliessen. Die Bündner
Regierung schlägt vor, im Rahmen dieser regionalen Abkommen
Vollzugsvereinbarungen zu erlassen. Diese sollen u.a. Fragen im Bereich
des Sanitäts- und Rettungswesens klären. Dazu gehören die Zusammenarbeit
mit lokalen Rettungsorganisationen wie Bergrettung und Feuerwehr, die
Regelung der Modalitäten für die Alarmierung, die Definition der
Kriterien für die Hospitalisierung nach Primäreinsätzen sowie die
Regelung der Kosten bei grenzüberschreitenden Rettungseinsätzen. Die
Regierung wünscht in ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für
Zivilluftfahrt, dass die Klärung dieser Fragen den Kantonen Graubünden
und St. Gallen bzw. den Bundesländern Vorarlberg und Tirol übertragen
wird.
Regierung lehnt neue Messmittelverordnung ab
Wenn ein Meter gemessen, eine Sekunde gezählt oder ein Kilogramm
gewogen wird, bedarf es geeichter Instrumente. Damit die Prüfergebnisse
in der EU anerkannt werden, will das Bundesamt für Metrologie und
Akkreditierung eine neue Messmittelverordnung erlassen. Die Bündner
Regierung lehnt den vorliegenden Entwurf allerdings entschieden ab. Die
Kosten für die notwendige staatliche Überwachung und Kontrolle wurden
bisher durch die Kostenverursacher getragen, also Personen, welche die
Messmittel verwenden. Diese Kosten soll nun voraussichtlich die
öffentliche Hand tragen. Zudem sollen Hersteller, Importeure und Händler
nicht mehr verpflichtet werden, jedes Messmittel vor der Markteinführung
dem zuständigen kantonalen Eichamt zu melden. Der Vollzug der
Messmittelgesetzgebung ist bei einer Kostenabwälzung auf die Kantone und
ohne Meldepflicht inakzeptabel.
7,4 Millionen Franken für die Minderheitensprachen
Die Bündner Regierung hat für das kommende Jahr Bundesfinanzhilfen
in der Höhe von 4,75 Millionen Franken beantragt. Diese sind zur
Förderung und Erhaltung der rätoromanischen und italienischen Sprache
und Kultur im Kanton Graubünden vorgesehen. Der Kanton Graubünden wird
zusätzlich rund 2,6 Millionen Franken zur Verfügung stellen.
Diese Mittel in Gesamthöhe von total rund 7,4 Millionen Franken
werden 2003 für so genannte allgemeine Massnahmen (z.B. kantonseigenen
Massnahmen und Massnahmen Dritter), für Beiträge an
Sprachorganisationen, für das Verlagswesen und über die Agentura da
novitads rumantscha für die romanische Presse eingesetzt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Für die Förderung von kulturellen Werken und Veranstaltungen hat
die Regierung Beiträge und Defizitgarantien in der Höhe von 264'000
Franken genehmigt. Insgesamt wurden damit 17 Gesuche berücksichtigt.
- Rund 12'000 Franken an Sport-Toto-Beiträge hat die Regierung
genehmigt. Dabei wurden fünf Anträge berücksichtigt.
- Die Bündner Arbeitsgemeinschaft Jugendbuch BAJ erhält für die
Organisation und Durchführung des 3. Arge-Alp-Leserpreises im Kanton
Graubünden eine einmalige Unterstützung von rund 20'000 Franken.
- Im Rahmen der Humanitären Hilfe des Kantons Graubünden sind für
verschiedene Projekte 22'000 Franken bewilligt worden.
Aus den Gemeinden und Regionen
- Für die Erschliessung der Industriezone hat die Regierung der
Gemeinde San Vittore ein Zinsloses Investitionshilfedarlehen von einer
Million Franken zugesichert. Der Kantonsbeitrag beträgt dabei maximal
rund 350'000 Franken.
- Die Regierung hat die Teilrevision der Ortsplanung von Urmein,
Teilzonenplan "Oberurmein" genehmigt.
Strassenprojekte
Für die Erneuerung des San Bernardino-Tunnels hat die Regierung für
die Gesamtprojektleitung einen Kredit von 935'000 Franken genehmigt.
Personelles
Donat Rischatsch, von Lenzerheide, ist als neuer Leiter
GIS-Kompetenzzentrum gewählt worden. Er tritt seine neue Stelle am 1.
Januar 2003 an.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden