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Ab anfangs des nächsten Jahres werden den Schweizer Bürgerinnen und Bürger neue Pässe und neue Identitätskarten ausgestellt. Zusammen mit den neuen Ausweisen wird ein neues Ausstellungsverfahren eingeführt. Die Gebühren werden gesamtschweizerisch harmonisiert.
Der bekannte Schweizer Pass aus dem Jahre 1985 wird ab Ende Dezember 2002 nicht mehr ausgestellt und nicht mehr verlängert. Er wird durch einen kleineren und maschinenlesbaren Pass ersetzt. Der neue Pass ist zehn Jahre gültig und kann nicht verlängert werden. Ebenfalls sind keine Kindereinträge mehr möglich.

Weniger persönliche Daten
Bei der Identitätskarte ändert sich nicht viel. Das Kreditkartenformat wird beibehalten; die Identitätskarte enthält jedoch weniger persönliche Daten. Neu wird ein Schweizer Pass 120 Franken und eine Identitätskarte 65 Franken kosten. Beide Ausweise können zusammen für 128 Franken bezogen werden. Für Kinder und Minderjährige gelten reduzierte Gebühren.

Das neue Ausstellungsverfahren, die Pässe werden im Kanton Graubünden nicht mehr durch das Amt für Polizeiwesen Graubünden, sondern zentral durch das Bundesamt für Bauten und Logistik produziert, hat eine wesentlich längere Ausstellungszeit zur Folge. In der Regel wird ein beantragter Reisepass binnen dreier Wochen direkt den Bürgerinnen und Bürger zugestellt.

Neue Ausweise rechtzeitig ordern
In dringenden Fällen kann ein provisorischer Pass bei der Gemeinde beantragt werden, der maximal zwölf Monate gültig ist. Die bisherige Notidentitätskarte entfällt. Ein provisorischer Pass wird binnen eines Tages vom Amt für Polizeiwesen Graubünden ausgestellt und kostet 100 Franken. Wie bisher besteht die Möglichkeit, in dringenden Fällen und ausserhalb der ordentlichen Bürozeiten einen provisorischen Pass am Flughafen Zürich zu beziehen.

Zumindest anfangs des Jahres 2003 ist mit grossen zeitlichen Verzögerungen bei der Passherstellung zu rechnen. Bürgerinnen und Bürger, die im Januar einen Pass benötigen, wird empfohlen, noch im Dezember 2002 den bisherigen Pass zu verlängern oder die Ausstellung eines Passes 85 zu beantragen. Gültige Pässe können weiterhin verwendet werden. Die neuen Ausweise können ab sofort bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden.

Gremium: Amt für Polizeiwesen Graubünden
Quelle: dt Amt für Polizeiwesen Graubünden
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