Das geltende Waffengesetz ist seit 1999 in Kraft. Eine Revision soll
nun verschiedene Vollzugsprobleme lösen. Dabei steht die
Vereinheitlichung der Anwendung des Waffenrechts an oberster Stelle.
Bisher wurde das Gesetz von einzelnen Kantonen in verschiedenen
Bereichen unterschiedlich ausgelegt; beispielsweise bei der Erteilung
von Waffentragbewilligungen und bei der Kontrolle der Waffenhändler.
Weiter soll u.a. grundsätzlich jeder, der eine Waffe kauft, einen
Waffenerwerbsschein vorweisen. Die bisher frei erhältlichen Soft Air
Guns und Imitationswaffen werden ebenfalls dem Waffengesetz unterstellt.
Und die Datenbank über den Entzug und die Verweigerung von Bewilligungen
und die Beschlagnahme von Waffen DEBBWA erhält mit der Revision des
Waffengesetzes eine gesetzliche Grundlage; bisher existierte nur eine
befristete Rechtsgrundlage.
Die Bündner Regierung unterstützt grundsätzlich die geplante
Revision. Sie lehnt allerdings eine Kompetenzverschiebung von den
Kantonen auf den Bund bei der Erteilung von Ausnahmebewilligungen ab. Es
ist unabdingbar, dass diejenige Behörde, welche die
Bewilligungsvoraussetzungen prüft, auch über die Erteilung entscheidet,
schreibt sie in ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Polizei.
Ebenso wenig will die Regierung die Kompetenzen der Kantone im Bereich
der nicht gewerbsmässigen Einfuhr von Waffen beschneiden lassen.
Revidierte Ausführungsbestimmungen per 1.1.2003
Die Bündner Regierung hat verschiedene Ausführungsbestimmungen (AB)
erlassen, die am 1. Januar 2003 in revidierter Form in Kraft treten: Die
Totalrevision der AB zum Gesetz über die Krankenversicherung und die
Prämienverbilligung (ABzKPVG), die Teilrevision der AB zum Gesetz über
die Krankenpflege und die Betreuung von betagten und pflegebedürftigen
Personen und die Teilrevision der AB über die Anerkennung von
Organisationen der häuslichen Pflege und Betreuung sowie der Mütter und
Väterberatung.
Anfangs März 2002 hat das Bündner Stimmvolk eine Teilrevision des
Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung (KPVG)
beschlossen. Das damit geänderte Prämienverbilligungssystem hat nun eine
Totalrevision der entsprechenden Ausführungsbestimmungen nach sich
gezogen.
Per 1. Januar 2003 tritt die Verordnung des Bundes über die
Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und
Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) in Kraft. Damit sind
diverse Anpassungen an zwei kantonalen Ausführungsbestimmungen notwendig
geworden. So im Bereich der Gesetzgebung über die Krankenpflege und die
Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen und im Bereich der
Anerkennung von Organisationen der häuslichen Pflege und Betreuung sowie
der Mütter und Väterberatung.
Per sofort tritt hingegen die Revision der Ausführungsbestimmungen
zum kantonalen Steuergesetz in Kraft. Zwingende Bestimmungen des
Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone
und Gemeinden verlangen die Revision der AB für die Steuerperiode 2002.
Neues Abgeltungsmodell mit Fall- und Tagesteilpauschalen für
öffentlich subventionierte Akutspitäler
Die Tagespauschalen für öffentlich subventionierte Akutspitäler
werden durch Fall- und Tagesteilpauschalen ersetzt. Dieses so genannte
PLT-Modell (Prozess-Leistungs-Tarifierung) wird für stationäre
Leistungen auf der allgemeinen Abteilung angewendet. Darauf haben sich
die Tarifpartner Heime und Spitäler Graubünden und santésuisse
Graubünden im November 2002 geeinigt. Die Regierung hat nun die
entsprechende Vereinbarung per 1. Januar 2003 genehmigt.
In den vergangenen Jahren hat die Regierung die Tarife
(Tagespauschalen) mehrmals hoheitlich festgesetzt, nachdem die
Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern gescheitert waren.
Mittel für den öffentlicher Regionalverkehr werden bereitgestellt
Im kommenden Jahr unterstützt der Bund den öffentlichen
Regionalverkehr in Graubünden mit rund 148 Millionen Franken. Damit
werden die so genannten ungedeckten Plankosten gedeckt. Der Kanton
selbst übernimmt rund 22 Millionen Franken. Davon gehen rund 19
Millionen Franken an die ungedeckten Plankosten der Rhätischen Bahn, von
Postauto Graubünden und der Stadtbus Chur AG.
Regierung genehmigt Sanierungsprojekt am Ausgleichsbecken Palü
Die Ostmauer am Ausgleichsbecken Palü darf saniert werden. Die
Regierung hat ein entsprechendes Gesuch mit verschiedenen Auflagen
genehmigt. Das Sanierungsprojekt sieht im Wesentlichen die Abdichtung
der Mauerkrone und der gesamten wasser- und luftseitigen Staumauer vor.
Das Ausgleichbecken Palü wurde im Jahre 1927/28 gebaut.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Für Sportverbände und Organisationen, die dem Bündner Verband für
Sport angeschlossen sind, hat die Regierung aus dem Sport-Toto-Treffnis
2002 einen Gesamtbetrag von rund 763'000 Franken genehmigt.
- Dem KMU Zentrum hat die Regierung für die Jahre 2002 und 2003 je
einen Beitrag von 120'000 Franken zugesichert. Im Rahmen des
Leistungsauftrags des KMU Zentrums wird u.a. der Aufbau und der Betrieb
des Entrepreneur Towers (E-Tower) abgedeckt.
- Die Regierung hat im Rahmen von Investitionshilfedarlehen des
Bundes von rund 1,5 Millionen Franken einen kantonalen Gesamtbeitrag von
468'000 Franken genehmigt.
Aus den Gemeinden und Regionen
- Verschiedene Gemeinde-Zivilstandsämter haben sich mit Verfügung
der Regierung zusammengeschlossen:
- Die Zivilstandsämter Alvaneu, Bergün/Bravuogn, Brienz, Filisur,
Lantsch/Lenz, Schmitten, Surava und Wiesen zum Zivilstandsamt Albula mit
Sitz in Filisur;
- Die Zivilstandsämter Almens, Feldis/Veulden, Fürstenau, Paspels,
Pratval, Rodels, Rothenbrunnen, Scharans, Scheid, Sils i.D., Trans und
Tumegl/Tomils zum Zivilstandsamt Domleschg mit Sitz in Fürstenau;
- Die Zivilstandsämter Andeer-Clugin, Ausserferrera,
Casti-Wergenstein, Donath, Innerferrera, Lohn, Mathon, Patzen-Fardün,
Pignia, Rongellen und Zillis zum Zivilstandsamt Schams; der Sitz des
Zivilstandsamtes wird die Regierung nach einer entsprechenden
Stellungnahme des Kreisrates festlegen;
- Die Zivilstandsämter Arvigo/Cauco, Braggio, Buseno, Cama/Leggia,
Castaneda, Grono, Lostallo, Mesocco, Rossa, Roveredo, Sta. Maria i.C.,
San Vittore, Selma, Soazza und Verdabbio zum Ufficio di stato civile del
Moesano; der Sitz des Zivilstandsamtes wird die Regierung nach einer
entsprechenden Stellungnahme des Kreisrates festlegen;
- Die Zivilstandsämter Disentis/Mustér und Medel Lucmagn zum
Zivilstandsamt Disentis/Mustér und die Zivilstandsämter Breil/Brigels,
Schlans, Sumvitg und Trun zum Zivilstandsamt Sutsassiala; die Sitze der
Zivilstandsämter wird die Regierung nach einer entsprechenden
Stellungnahme des Kreisrates festlegen.
- Die Regierung hat die Teilrevision des Generellen
Erschliessungsplanes der Gemeinde Celerina/Schlarigna vom 2. September
2002 und die Teilrevision des Steuergesetzes der Gemeinde Haldenstein
vom 29. November 2002 genehmigt.
- Im Bündaquartier in Davos Dorf wird eine Zone mit
Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h eingeführt und die kantonale
Verbindungsstrasse Cazis-Realta wird zwischen der Klinik Beverin und der
Wohnsiedlung Realta auf einer Länge von rund 600 Meter als
Innerortsstrecke bezeichnet; die Höchstgeschwindigkeit beträgt 60 km/h.
Strassenprojekte
Für verschiedene Arbeiten an der Umfahrung Klosters hat die
Regierung einen Gesamtbetrag von rund 1,9 Millionen Franken genehmigt.
Personelles
Hanspeter Kümin, von Wilen b. Wollerau, wird neuer Leiter des
Rechtsdienstes des Tiefbauamts Graubünden. Er tritt seine neue Stelle am
1. Februar 2003 an.
Zum Jahresende
Die Bündner Regierung hat im Jahre 2002 44 Sitzungen abgehalten.
Dabei wurden 1850 Beschlüsse gefasst. Das Regierungspräsidium geht am 1.
Januar 2003 auf Stefan Engler, Vorsteher des Bau-, Forst- und
Verkehrsdepartements über. Vizepräsident wird Klaus Huber, Vorsteher des
Departements des Innern und der Volkswirtschaft. Nach 12-jähriger
Regierungstätigkeit wurde Peter Aliesch aus dem Regierungsgremium
verabschiedet. Der neugewählte Regierungsrat Martin Schmid übernimmt die
Leitung des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartements am 1. Januar.
Die Regierung wünscht allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zum
Jahreswechsel alles Gute, Zuversicht und Wohlergehen.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden