Die Regierung schlägt vor, ein Bildungszentrum Gesundheit und
Soziales aufzubauen. Sie unterbreitet dem Parlament Botschaft und
Entwurf für ein entsprechendes neues Gesetz. Dieses soll in der
Maisession vom Grossen Rat behandelt und voraussichtlich im September
2002 dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden.
Der Bedarf nach Arbeitskräften wie auch jener nach Aus- und
Weiterbildungsangeboten in den Gesundheits- und Sozialberufen zeigt eine
klar steigende Tendenz. Daher ist es gerechtfertigt, die Attraktivität
des Ausbildungsbereichs Gesundheit und Soziales zu steigern. Seit Jahren
wird angestrebt, die Pflegeschulen im Grossraum Chur zusammen zu führen
und die Ausbildungsangebote unter einem Dach zu bündeln. Die Initiative
zu diesem Schritt wurde durch die Stiftungsräte der Berufsschule für
Gesundheits- und Krankenpflege und der Interkonfessionellen
Bündnerischen Schule für Gesundheits- und Krankenpflege unterstützt. Das
neue Gesetz über Ausbildungsstätten im Gesundheits- und Sozialwesen
(AGSG) verfolgt das Ziel, die Ausbildungsangebote zu koordinieren und zu
steuern. Es gilt, im Kanton Graubünden eine bedarfsgerechte, qualitativ
hochwertige und wirtschaftlich vorteilhafte Ausbildung sicher zu
stellen.
Neubau im Churer Kantengut
Um dieses Ziel zu erreichen, sollen im geplanten "Bildungszentrum
Gesundheit und Soziales" in Chur die Ausbildungsgänge folgender Schulen
unter einem Dach zusammengeführt werden:
- Berufsschule für Gesundheits- und Krankenpflege (BSG&K),
- Interkonfessionelle Bündnerische Schule für Gesundheits- und
Krankenpflege (IKS),
- Bündner Schule für Pflege im psychosozialen Bereich (BSP), die vom
Kanton geführt wird, und
- nicht-seminaristische Abteilungen der Bündner Frauenschule (BFS).
Das Bildungszentrum soll mit einem Leistungsauftrag gesteuert
werden. Für das rechtlich verselbstständigte Bildungszentrum Gesundheit
und Soziales soll in den nächsten Jahren im Kantengut in Chur in
unmittelbarer Nähe zur heutigen Bündner Frauenschule ein Neubau
errichtet werden. Dieser könnte voraussichtlich im Jahr 2006 in Betrieb
genommen werden. Bis dahin müsste das Bildungszentrum dezentral an den
aktuell sechs verschiedenen Standorten geführt werden.
Optimale Ausbildung sichern
Um eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftlich
vorteilhafte Ausbildung sicher zu stellen, und um die
Ausbildungsangebote im Kanton zu koordinieren und zu steuern, schlägt
die Regierung vor, den Geltungsbereich des Gesetzes auch auf
Ausbildungsstätten im Gesundheits- und Sozialwesen mit nicht-staatlicher
Trägerschaft auszuweiten. Auch mit solchen Ausbildungsstätten können
Leistungsvereinbarungen abgeschlossen und gestützt darauf erbrachte
Leistungen entschädigt werden.
Der Gesetzesentwurf ist abgestimmt auf die schweizerische
Entwicklung, welche dazu führen wird, dass die Ausbildungen im
Gesundheits- und Sozialwesen in den Geltungsbereich der
Berufsbildungs-Gesetzgebung integriert werden. Anstehende
Bildungsreformen, die vom Bund vorzugeben sind, sollen erfolgreich
umgesetzt werden können. Mit dem vorgeschlagenen Finanzierungssystem
kann zudem das neue Finanzierungsmodell des Bundes schrittweise
umgesetzt und die Kostenentwicklung im Ausbildungsbereich Gesundheit und
Soziales gesteuert werden.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Erziehungs- Kultur- und Umweltschutz-Departement
Graubünden