Die Regierung unterstützt das Umsetzungskonzept für die Realisierung
des Spitalplatzes Chur. Es stellt eine zweckmässige Grundlage für eine
bedarfsgerechte und qualitativ hochstehende medizinische Versorgung der
Bevölkerung des gesamten Einzugsgebiets zu möglichst günstigen Kosten
dar.
Gegenüber der gemeinsamen Spitalkommission der einfachen
Gesellschaft "Spitäler Chur" nimmt die Regierung Stellung zum
Umsetzungskonzept für die Realisierung des Spitalplatzes Chur. Sie tut
dies im Namen des Kantons, der Träger des Frauenspitals Fontana ist. Das
Umsetzungskonzept entspricht der auf politischer Ebene seit längerer
Zeit geforderten Optimierung der Leistungen von Kantonsspital,
Kreuzspital und Frauenspital Fontana.
Auf administrativer und juristischer Ebene zeigt das Konzept auf,
wie die äusserst komplexe Organisation des Spitalplatzes Chur
effizienter gestaltet werden kann. Im medizinischen Bereich wird
dargelegt, wie die chirurgischen und medizinischen Disziplinen unter den
drei Häusern aufzuteilen sind, um Doppelspurigkeiten möglichst ausmerzen
zu können. Dazu werden eigentliche Kompetenzzentren geschaffen, die sich
positiv auf die medizinische Qualität und Fortentwicklung auswirken
sollten. Im betriebswirtschaftlichen Teil werden die voraussichtlichen
Kostendämpfungs-Effekte erläutert.
Einige der wichtigsten Elemente des Umsetzungskonzepts, die von der
Regierung ausdrücklich befürwortet werden, sind die Folgenden:
- Die drei Spitalträger (alles Stiftungen) gründen eine gemeinsame
Betriebsgesellschaft in Form einer AG. Die Betriebsgesellschaft wird
frühestens Anfang 2003 tätig, die Umsetzung des Spitalplatzes Chur
erfolgt innert drei bis fünf Jahren.
- Die drei Stiftungsträger schliessen mit der neuen
Betriebsgesellschaft je einen identischen Managementvertrag ab. Diese
Lösung besteht bereits zwischen dem Kantons- und dem Frauenspital
Fontana und hat sich bewährt. Um die Management-Verträge auszuarbeiten
wird eine neue Arbeitsgruppe gebildet.
- Das Eigentum an den Liegenschaften und Einrichtungen bleibt
weiterhin bei den bisherigen Stiftungen.
- Die Betriebsgesellschaft führt die Finanz- und
Betriebs-Buchhaltung mit je einem separaten Rechnungskreis für jedes
Spital.
- In der neuen KVG-Spitalliste, die nach Leistungsaufträgen in
Kategorien zu gliedern ist, trägt der Kanton der vorgesehenen
Disziplinenkoordination unter den drei Spitälern Rechnung. Jeder
Spitalträger erhält einen eigenen Leistungsauftrag des Kantons.
- Um das vorgesehene Disziplinenkonzept auszuarbeiten, werden die
jeweils beteiligten Medizinal- und Fachpersonen beigezogen.
Kreuzspital soll klar Stellung nehmen
Die von Exponenten des Kreuzspitals in Spiel gebrachte Variante
eines Verkaufs des Spitals oder einer Übergabe der Betriebsführung des
Kreuzspitals an die Hirslanden-Gruppe steht nach Auffassung der
Regierung weder im Einklang mit den Zielen und Vorgaben des Grossen Rats
und des Gemeindeverbands Churer Rheintal noch mit den Zielen und
Grundsätzen der Gesundheitspolitik der Regierung. Die Regierung erwartet
von der Stiftung Kreuzspital Chur, dass sie bis am 20. April zum
Umsetzungskonzept Spitalplatz Chur Stellung nimmt und verbindlich
entscheidet. Das Kreuzspital könne im Rahmen des
Vernehmlassungsverfahrens Varianten zur Diskussion stellen. Die
Regierung weist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass bei einer
Führung des Kreuzspitals durch die Hirslanden-Gruppe die Voraussetzungen
für das Gewähren von Betriebsbeiträgen durch den Kanton voraussichtlich
nicht mehr erfüllt sein dürften.
Vernehmlassungen an den Bund
Die Regierung begrüsst die geplanten Änderungen der Stoff- und der
Luftreinhalte-Verordnung. Die Neuerungen sind notwendige Anpassungen an
das Montreal- und an das Kyoto-Protokoll, zu deren Umsetzung sich die
Schweiz verpflichtet hat. Sie zielen darauf ab, die Ozonschicht zu
schützen und den Treibhaus-Effekt zu begrenzen. Der illegale Handel mit
Stoffen, die die Ozonschicht abbauen, soll durch von Ein- und
Ausfuhrlizenzen unterbunden werden. Das Lösungsmittel Bromchlormethan
und das Schädlingsbekämpfungs-Mittel Methylbromid sollen verboten
werden. Einrichtungen im Bereich der Kälte- und Klimatechnik sollen
nicht mehr mit FCKW und ab 2015 auch nicht mehr mit HFCKW versorgt
werden dürfen.
Auch die Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf
flüchtigen Verbindungen wird unterstützt. Anfang 2003 wird der
Abgabesatz planmässig von heute zwei Franken auf drei Franken pro
Kilogramm VOC (volatile organic compounds = flüchtige organische
Verbindungen) erhöht. Auf den gleichen Zeitpunkt hin soll der Kreis der
Firmen erweitert werden, die VOC vorläufig abgabefrei beziehen können.
Dazu wird die Schwelle von heute 200 Tonnen auf neu 50 Tonnen reduziert.
Die Regierung stimmt diesem Vorschlag im Sinn eines tragfähigen
Kompromisses zu. Der Schwellenwert von 50 Tonnen sollte jedoch nicht
unterschritten werden.
7.8 Millionen für Strassenprojekte
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im
Gesamtbetrag von 7.8 Millionen Franken freigegeben (Umbau Anschluss
Landquart Ost an der A13a, Unterhalt Averserstrasse, Sanierung
Domleschgerstrasse in Sils i.D. innerorts, Belagsarbeiten Julierstrasse
in Malix innerorts, Unterhalt Oberländerstrasse zwischen Valendas und
Castrisch, Ausbau Safienstrasse zwischen Türlihus und Arezen, Stützmauer
Mulins zwischen Vinadi und Samnaun und Baumeisterarbeiten Umfahrung
Klosters).
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden