Eine Analyse des kantonalen Hochbauamts in Zusammenarbeit mit der
Bauberatung der Pro Infirmis Graubünden und dem Bündner
Behindertenverband (BBV) zeigt, dass bei etlichen kantonalen
Gebäulichkeiten Handlungsbedarf besteht. Dabei ist mit Gesamtkosten von
rund 12 Millionen Franken zu rechnen.
Immer mehr Menschen mit einer Behinderung leben selbstständig und
unabhängig. Ihre Integration darf nicht durch bauliche Hindernisse
erschwert oder gar verunmöglicht werden. Besonders betroffen sind
Gehbehinderte, Menschen in Rollstühlen, Sehschwache und Blinde,
Schwerhörige, Gehörlose und betagte Menschen. Um die Situation der
kantonalen Gebäulichkeiten zu verbessern, wurde eine entsprechende
Analyse gemacht, die auch den Finanzbedarf und die Prioritäten festlegt.
Die baulichen Hindernisse für Menschen mit einer Behinderung sollen
laufend beseitigt werden.
Die Kriterien der Untersuchungen
171 Gebäude (126 kantonseigene und 45 gemietete Objekte) sind
untersucht worden. Lediglich bei deren 34 konnte festgestellt werden,
dass sie vollumfänglich behindertengerecht sind.
Die Analyse erfolgte nach folgenden Kriterien:
- Parkplatz: behindertengerecht, rollstuhlgängige Verbindung zum
Gebäude
- Zugang: Haupteingang hindernisfrei
- Erdgeschoss (EG): Besprechungsmöglichkeit im EG,
behindertengerechtes WC im EG
- Erschliessung: behindertengerechter Aufzug, Korridore, Schwellen
- Türen: Mindestbreite von 80 cm
Sanierungen innerhalb der nächsten zehn Jahre
Im Normalfall muss es möglich sein, in der Nähe des Gebäudeeingangs
zu parkieren, hindernisfrei zum Gebäudeeingang zu gelangen und die
Schalter und Besprechungsräume ohne Barrieren erreichen und benützen zu
können. Die baulichen Aufwändungen für das Beseitigen von baulichen
Hindernissen sind wie folgt priorisiert worden: sehr dringend
(Mindestanforderungen), dringend, mittelfristig und langfristig.
Aufgeteilt auf die Kategorien ergeben sich folgende Kosten:
- sehr dringend: annähernd 1.5 Millionen Franken
- dringend: annähernd 1.6 Millionen Franken
- mittelfristig: rund 6.5 Millionen Franken
- langfristig: rund 3.1 Millionen Franken
Als realistisches Ziel für die Umsetzung der nötigen Baumassnahmen
kann für die dringendste Kategorie ein Zeitrahmen von drei Jahren
angenommen werden. Bezüglich der restlichen Kategorien sind weitere
sechs Jahre erforderlich. Vorbehalten bleiben die Zustimmung des Grossen
Rats im Rahmen der Budgetverfahren, Verhandlungen mit den Vermietenden
(bei Mietobjekten) sowie die Bewilligungsverfahren.
Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden
Quelle: dt Hochbauamt