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Eine Analyse des kantonalen Hochbauamts in Zusammenarbeit mit der Bauberatung der Pro Infirmis Graubünden und dem Bündner Behindertenverband (BBV) zeigt, dass bei etlichen kantonalen Gebäulichkeiten Handlungsbedarf besteht. Dabei ist mit Gesamtkosten von rund 12 Millionen Franken zu rechnen.

Immer mehr Menschen mit einer Behinderung leben selbstständig und unabhängig. Ihre Integration darf nicht durch bauliche Hindernisse erschwert oder gar verunmöglicht werden. Besonders betroffen sind Gehbehinderte, Menschen in Rollstühlen, Sehschwache und Blinde, Schwerhörige, Gehörlose und betagte Menschen. Um die Situation der kantonalen Gebäulichkeiten zu verbessern, wurde eine entsprechende Analyse gemacht, die auch den Finanzbedarf und die Prioritäten festlegt. Die baulichen Hindernisse für Menschen mit einer Behinderung sollen laufend beseitigt werden.

Die Kriterien der Untersuchungen
171 Gebäude (126 kantonseigene und 45 gemietete Objekte) sind untersucht worden. Lediglich bei deren 34 konnte festgestellt werden, dass sie vollumfänglich behindertengerecht sind.
Die Analyse erfolgte nach folgenden Kriterien:
- Parkplatz: behindertengerecht, rollstuhlgängige Verbindung zum Gebäude
- Zugang: Haupteingang hindernisfrei
- Erdgeschoss (EG): Besprechungsmöglichkeit im EG, behindertengerechtes WC im EG
- Erschliessung: behindertengerechter Aufzug, Korridore, Schwellen
- Türen: Mindestbreite von 80 cm

Sanierungen innerhalb der nächsten zehn Jahre
Im Normalfall muss es möglich sein, in der Nähe des Gebäudeeingangs zu parkieren, hindernisfrei zum Gebäudeeingang zu gelangen und die Schalter und Besprechungsräume ohne Barrieren erreichen und benützen zu können. Die baulichen Aufwändungen für das Beseitigen von baulichen Hindernissen sind wie folgt priorisiert worden: sehr dringend (Mindestanforderungen), dringend, mittelfristig und langfristig. Aufgeteilt auf die Kategorien ergeben sich folgende Kosten:
- sehr dringend: annähernd 1.5 Millionen Franken
- dringend: annähernd 1.6 Millionen Franken
- mittelfristig: rund 6.5 Millionen Franken
- langfristig: rund 3.1 Millionen Franken
Als realistisches Ziel für die Umsetzung der nötigen Baumassnahmen kann für die dringendste Kategorie ein Zeitrahmen von drei Jahren angenommen werden. Bezüglich der restlichen Kategorien sind weitere sechs Jahre erforderlich. Vorbehalten bleiben die Zustimmung des Grossen Rats im Rahmen der Budgetverfahren, Verhandlungen mit den Vermietenden (bei Mietobjekten) sowie die Bewilligungsverfahren.

Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden
Quelle: dt Hochbauamt
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