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Mit den bilateralen Verträgen tritt am 1. Juni 2002 auch das Abkommen über die Personenfreizügigkeit in Kraft. Als Folge der Einführung des freien Personenverkehrs wird das umstrittene Saisonnierstatut abgeschafft. Für die Tourismuswirtschaft des Kantons Graubünden, welche jährlich ca. 22'000 Bewilligungen für befristete Arbeitsverhältnisse beansprucht, haben die Neuerungen weit reichende Konsequenzen.

Das Abkommen über den freien Personenverkehr wird schrittweise eingeführt. Während der ersten zwei Jahre gilt der so genannte Inländervorrang, d.h. die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen ihre Rekrutierungsanstrengungen primär auf den schweizerischen Arbeitsmarkt konzentrieren und mit den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zusammenarbeiten. Wie bis anhin müssen alle ausländischen Arbeitskräfte auch zu gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen beschäftigt werden wie schweizerische Arbeitskräfte. Die Einhaltung dieses Grundsatzes wird an Hand der einzureichenden Arbeitsverträge geprüft. Während der ersten fünf Jahre bleibt die Zulassung von EU/EFTA-Arbeitskräften kontingentiert, d.h. es bestehen weiterhin zahlenmässige Beschränkungen der einzelnen Bewilligungskategorien.

Gleichbehandlung der EU/EFTA-Staatsangehörigen
Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit wird beherrscht vom Grundsatz der Gleichbehandlung. Staatsangehörige aus dem EU/EFTA-Raum sowie schweizerische Staatsangehörige sollen auf den Arbeitsmärkten aller Vertragsstaaten gleich behandelt werden. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung haben EU/EFTA-Staatsangehörige neu die Möglichkeit, ihre Arbeitsstelle und den Wohnsitz innerhalb der gesamten Schweiz frei zu wechseln und ihre Familienangehörigen unter erleichterten Voraussetzungen nachzuziehen. Grenzgänger müssen die Schweiz nicht mehr täglich verlassen und können sich als Wochenaufenthalter anzumelden.

Neues und günstigeres Bewilligungsverfahren
Mit Blick auf die Einführung des freien Personenverkehrs wird das Bewilligungsverfahren für ausländische Arbeitskräfte aus dem EU/EFTA-Raum im Kanton Graubünden stark vereinfacht. An Stelle des bisherigen Bewilligungsverfahrens haben ausländische Arbeitskräfte aus den EU/EFTA-Ländern neu die Möglichkeit, ohne vorgängiges Zulassungsverfahren direkt einzureisen. Anlässlich der Anmeldung bei der Gemeinde wird das Gesuchsformular mit dem Arbeitsvertrag abgegeben. Nach der Anmeldung kann die Arbeit unverzüglich aufgenommen werden.

Neue Bewilligungstypen
Das Saisonnierstatut wird ersetzt durch eine neue Kurzaufenthaltsbewilligung EG, welche für eine Erwerbstätigkeit von max. 364 Tagen erteilt werden kann. Diese Bewilligungskategorie ist kontingentiert. Gesamtschweizerisch stehen 115'500 Kontingentseinheiten zur Verfügung. Für länger dauernde Arbeits- und Aufenthaltsverhältnisse wird die so genannte Aufenthaltsbewilligung EG erteilt. Von diesem Bewilligungstypus stehen gesamtschweizerisch 15'000 Bewilligungseinheiten zur Verfügung.
Das Freizügigkeitsabkommen lässt im Übrigen auch eine selbstständige Erwerbstätigkeit für EU/EFTA-Staatsangehörige zu.

Keine zugesicherten Kontingente mehr
EU/EFTA-Staatsangehörige, welche über einen Arbeitsvertrag in unserem Land verfügen, haben einen Rechtsanspruch auf Erteilung der beantragten Bewilligung. Dies führt dazu, dass die kantonalen Kontingente nicht mehr fest zugesichert werden können und die Kantone die bisher zugesicherten Betriebskontingente ebenfalls nicht mehr garantieren können. Kurzaufenthalterbewilligungen mit einer Aufenthaltsdauer von max. vier Monaten werden dem Kontingent nicht belastet, was die Kontingentssituation für die Saisongebiete entschärft.
Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren brauchen keine Arbeitsverträge mehr eingereicht zu werden. Die Einhaltung der orts- und berufsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen werden in den Betrieben und auf den Baustellen vor Ort kontrolliert.

Umfangreiches Schulungsprogramm für Arbeitgeber und Einwohnerkontrollen
Damit Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen möglichst umfassend von den Erleichterungen des Freizügigkeitsabkommens profitieren können, sind im Juni 2002 zahlreiche Schulungs- und Informationsveranstaltungen vorgesehen.

Gremium: Departement des Innern und der Volkswirtschaft
Quelle: dt Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit
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