Am 28. Mai 2001 - also vor rund einem Jahr - begann die öffentliche
Auflage des Richtplan-Entwurfes. Gleichzeitig erfolgte die Vorprüfung
des Richtplan-Entwurfes durch den Bund und die Vernehmlassung bei den
Nachbarn. Wo stehen nun die Arbeiten an diesem wichtigsten Instrument
der kantonalen Raumplanung und wie geht es weiter?
Die Auflage erfolgte dezentral, in Zusammenarbeit mit den Regionen,
und dauerte zwei Monate. Es wurden rund 60 Informationsveranstaltungen
und Sprechstunden in den Regionen und in einzelnen Gemeinden
durchgeführt. Es gingen insgesamt rund 3'700 Anträge ein, rund die
Hälfte davon gleich Lautende. Wiederum rund die Hälfte dieser Anträge
bezieht sich auf eine konkrete räumliche Festlegung (z.B. Erweiterung
Intensiverholungsgebiet, Naturschutzgebiet, Abbaustandort). Die anderen
Anträge betreffen die im Richtplan formulierten Zielsetzungen und
Leitüberlegungen. Bereits anfangs Oktober ging der Vorprüfungsbericht
des Bundes ein. Während des Auflageverfahrens ging zudem eine Petition
der Umweltorganisationen an die Regierung ein.
Ende Oktober 2001 ging die letzte Stellungnahme ein. Die
eingegangenen Anträge sowie deren Begründungen können unter
www.richtplan.gr.ch eingesehen
werden. Anlässlich einer Konferenz Ende
November 2001 wurde die Meinungsvielfalt zum Richtplanentwurf einem
breiteren Publikum und den Medien vorgestellt.
Was passierte mit den Einwendungen?
Die Einwendungen wurden analysiert und nach ihrer räumlichen
Bedeutung und Stufengerechtigkeit sortiert. Auf Stufe ‚Ortsplanung'
werden Einwendungen mit hohem Detaillierungsgrad weiterbearbeitet (z.B.
Bauzonenerweiterungen, kleinräumige Verschiebungen von Zonengrenzen). In
das Gefäss ‚Regionalplanung' gelangen Einwendungen, die überkommunale
Bedeutung haben (z.B. neue Erschliessungsideen für den Wintertourismus,
Aussagen zu Golf, Materialabbau und Deponien). Anträge, die
Bundessachplanungen betreffen (z.B. Infrastruktur der Luftfahrt), werden
auf dieser Stufe weiterbearbeitet. Direkt im kantonalen Richtplan werden
Einwendungen bearbeitet, die sich zu den Zielen und Leitüberlegungen zur
gesamtkantonalen Raumordnungspolitik äussern oder räumlich festgelegte
Objekte grundsätzlich in Frage stellen. Bei der Bearbeitung der Anträge
ist insbesondere von Interesse, ob neue Argumente oder Erkenntnisse
angeführt werden.
Bereinigung des Richtplan-Entwurfs läuft auf vollen Touren
Die Bereinigung des Richtplan-Entwurfs erfolgt innerhalb der
Verwaltungsstellen und in Zusammenarbeit mit den Regionen. Letzteres vor
allem aus zwei Gründen: Die Regionen haben mit den regionalen
Richtplänen wichtige Bausteine des kantonalen Richtplans erarbeitet; sie
haben durch die Zusammenarbeit bei der Planauflage den Überblick über
die eingegangenen Einwendungen und kennen die Anliegen der Gemeinden.
Bis Ende Mai 2002 sind Arbeitstagungen mit zehn Regionen durchgeführt
worden. Mit den übrigen fünf Regionen sind vor den Sommerferien
Workshops geplant. Für diese Arbeitstagungen werden als Grundlagen die
Vorprüfung des Bundes und die Stellungnahmen der Regionen sowie die
Meinungen der Nachbarn genommen. Anhand dieser Grundlagen werden die
Meinungsdifferenzen und die deckungsgleichen Meinungen systematisch
diskutiert. Es wird dann gemeinsam festgelegt, wie die Bereinigung
erfolgen soll.
Zukunft der Regionalplanung im Vordergrund
Auch nach Abschluss des kantonalen Richtplans geht die
Regionalplanung weiter. Die zukünftige Ausrichtung der Regionalplanung
und die Verantwortungsbereiche werden an den Arbeitstagungen diskutiert.
Dabei wird auf die unterschiedlichen Fragestellungen je nach Region
eingegangen. Es liegt auf der Hand, dass im Bergell andere
Fragestellungen vordringlich sind als im Bündner Rheintal. Die konkrete
Ausgestaltung der künftigen Regionalplanung z.B. in Bezug auf die
thematischen Inhalte wird in diesen Workshops weiterentwickelt.
Keine direkte Beantwortung der Einwendungen
Der Richtplan bietet eine Gesamtschau. Er dient der Koordination und
ist behördenverbindlich. Er ist weder parzellenscharf noch
grundeigentümerverbindlich. Das Gesetz sieht nicht vor, dass die
einzelnen Einwendungen beantwortet werden. In Anbetracht der Fülle der
Anträge wäre eine Einzelbeantwortung auch nicht möglich. Hingegen ist
vorgesehen, die nicht berücksichtigten Einwendungen in einem Bericht
summarisch zusammenzufassen und diesen Bericht bei der Beschlussfassung
der Regierung vorzulegen. Zudem wird nach der Beschlussfassung der
Umgang mit den Einwendungen im Internet sichtbar gemacht.
Beschluss des Richtplans noch in diesem Jahr
Die gewählte Methode zur Bereinigung des Richtplan-Entwurfs will das
Verständnis zwischen den Planungsträgern fördern und eine hohe
Planabstimmung zwischen Gemeinde, Region und Kanton erreichen. Es ist
geplant, bis zu den Sommerferien den konzeptionellen Teil des Richtplans
zu bereinigen. Im Verlaufe des Sommers ist die Bereinigung der
Objektlisten vorgesehen. Mit diesen zeitlichen Vorgaben kann - wie im
Projektauftrag vorgesehen - der Richtplan noch in diesem Jahr durch die
Regierung beschlossen werden. Im Anschluss daran erfolgt die Genehmigung
durch den Bund.
Gremium: Departement des Innern und der Volkswirtschaft
Quelle: dt Amt für Raumplanung