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Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) hat 1963 Richtlinien für die Ausgestaltung und die Bemessung der Sozialhilfe erlassen und laufend angepasst. Die Bündner Regierung hat nun die Richtlinien der SKOS für alle Gemeinden als verbindlich erklärt. Dieser Beschluss tritt per 1. Juli 2002 in Kraft.

Die SKOS-Richtlinien dienen als Berechnungsgrundlage für den Lebensunterhalt eines Empfängers von Sozialhilfe und umfassen alle notwendigen Lebenshaltungskosten, nämlich:
- Der Lebensunterhalt - ein Teil wird davon als generelle Pauschale, ein Teil als regional differenzierbare Pauschale entrichtet,
- Die Wohnkosten - effektive Wohnkosten, die im ortsüblichen Rahmen liegen,
- Die Kosten für medizinische Grundversorgung und
- Die situationsbedingten Leistungen - damit sind die Kostenregelungen für speziell begründete Fälle vorgesehen.

Uneinheitliche Handhabung durch die Gemeinden
Die SKOS-Richtlinien werden heute durch die Gemeinden uneinheitlich angewendet. Auf Antrag der regionalen Sozialdienste entscheiden letztlich sie über die Höhe der auszurichtenden Sozialhilfen. Dabei wird insbesondere der Bereich des Lebensunterhaltes (die regional differenzierbare Pauschale) durch die Gemeinden uneinheitlich beurteilt.
Die Bündner Regierung erachtet die SKOS-Richtlinien insbesondere als Koordinationsinstrument für die inner- und interkantonale Festlegung der Höhe der materiellen Sozialhilfe. Gleichzeitig wird die Gefahr uneinheitliche Entscheide durch die Sozialbehörde eingeschränkt. Die einheitliche Praxis zwischen den Gemeinden soll schliesslich keine Wohnortswechsel fördern, um allenfalls höhere Sozialhilfen zu erhalten.

Kosten bleiben stabil
Seit Beginn der 90er Jahre sind die Aufwendungen für die öffentliche Unterstützung, genauso wie die Zahl der Unterstützungsfälle, stetig angestiegen. 1999 wurden 1785 Personen bzw. Familien unterstützt. Der Gesamtaufwand belief sich auf rund 16,8 Millionen Franken. Im Jahr 2000 zeigte sich mit 14,5 Millionen Franken ein deutlicher Rückgang der Kosten, obwohl die Fallzahl mit 1801 in etwa stabil blieb.
Im Jahr 2001 ist die Zahl der Unterstützungsfälle leicht zurückgegangen. Die Gesamtkosten sind demgegenüber wieder etwas angestiegen. Tendenziell geht die Bündner Regierung davon aus, dass die Gesamtaufwendungen tendenziell eher abnehmen werden.
Gemäss dem kantonalen Unterstützungsgesetz hat die Regierung die Möglichkeit, den Gemeinden die Anwendung der SKOS-Richtlinien bei der Bemessung der materiellen Unterstützung verbindlich vorzuschreiben. Diese Praxis hat das Eidgenössische Bundesgericht bereits 1996 in einem Urteil geschützt.

Neues Prämienverbilligungssystem per 1.1.2003
Das Bündner Volk hat am 3. März 2002 dem Gegenvorschlag zur Volksinitiative für eine Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung sowie der Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung zugestimmt. Die Änderung des Prämienverbilligungssystems wird von der Bündner Regierung nun auf den 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt.
Weil das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union am 1. Juni 2002 in Kraft tritt, müssen einzelne Bestimmungen des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung bereits früher in Kraft treten. So unterstehen per 1. Juni 2002 zusätzlich folgende Personenkategorien dem Krankenversicherungsobligatorium:
- Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie deren nicht erwerbstätige Familienangehörige mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EG;
- Nicht erwerbstätige Familienangehörige mit Wohnsitz in einem EG-Staat von in der Schweiz erwerbstätigen und wohnenden Personen;
- Personen, die in einem EG-Staat Wohnsitz haben und eine Leistung der schweizerischen Arbeitslosenversicherung beziehen sowie deren nicht erwerbstätige Familienangehörige;
- Personen, die in einem EG-Staat Wohnsitz haben und eine Schweizer Rente beziehen sowie deren nicht erwerbstätige Familienangehörige.
Vom Krankenversicherungsobligatorium ausgenommen sind nichterwerbstätige Familienangehörige mit Wohnsitz in Dänemark, Grossbritannien, Schweden, Spanien und Portugal. Ein Wahlrecht zwischen einer Versicherung im Wohnland und der Schweiz besitzen neben Rentnerinnen und Rentnern in Spanien auch Familienangehörige aus Österreich, Deutschland, Finnland, Frankreich und Italien sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus diesen Ländern und aus Portugal.

Schulaufsicht wird reorganisiert
Das Amt für Volksschule und Kindergarten will das heutige Schulinspektorat und das Inspektorat für Handarbeit und Hauswirtschaft zusammenführen. Ziel dieser Reorganisation ist, in sieben Regionen des Kantons je ein geleitetes Schulaufsichtsteam aufzubauen. Später soll auch das heutige Kindergarteninspektorat in die neue regionale Aufsichtsorganisation integriert werden. Unterschiedliche gesetzliche Grundlagen verhindern momentan diesen konkreten Schritt.
Die Bündner Regierung hat den geplanten Aufbau der regionalen Schulaufsichtsteams im Grundsatz gutgeheissen. Die entsprechenden Räumlichkeiten sollen bereits per Sommer 2002 bezogen werden können.

Aus Gemeinden und Regionen
Für 950'000 Franken wird das Haus 11 der Psychiatrischen Klinik Beverin in Cazis zum "Kompetenzzentrum für forensische Psychiatrie Graubünden" um- und ausgebaut. Die Bündner Regierung hat das Bauprojekt und die dafür notwendigen Kreditmittel freigegeben.
Das Dach der Mehrfachturnhalle Sand in Chur weist seit Jahren undichte Stellen auf. Jetzt, da die Ursache lokalisiert worden ist, hat die Bündner Regierung das entsprechende Sanierungskonzept genehmigt und dafür rund 270'000 Franken bewilligt.
Die Bündner Regierung hat die Revision der Ortsplanung "Midada plan da zonas e plan da formaziun general Naus" der Gemeinde Morissen genehmigt.
Für zwei Strassenbauprojekte auf der A13 zwischen Lostallo und Soazza (Spurtrennung und Stauräume für LKW) sowie auf der Italienischen Strasse zwischen Zillis und Fardün (Belagsarbeiten) hat die Bündner Regierung rund 2,3 Millionen Franken freigegeben.

Personelles
Ende Mai treten folgende kantonalen Angestellten in den Ruhestand:
- Ruedi Schäfli, Vorsteher des Amtes für Wirtschaft und Tourismus,
- Willi Benz, Vorsteher der kantonalen Finanzverwaltung,
- Anton Galliard, Abteilungsleiter/Vorsteher-Stellvertreter beim Strassenverkehrsamt,
- Werner Hofmänner, Gutsbetriebsleiter Psychiatrische Klinik Waldhaus,
- Augustin Jacomet, Strassenwart/Vorarbeiter beim Tiefbauamt/Bezirk 7, Thusis
Die Regierung dankt ihnen für die Dienste, die sie dem Kanton geleistet haben.
Als Nachfolger von Ingrid Metzger wird Jürg Simonett, geb. 1952, wohnhaft in Trin, als Direktor des Rätischen Museums gewählt. Jürg Simonett tritt sein Amt per 1. Januar 2003 an.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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