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Die Bündner Regierung macht gegen das Steuerpaket des Bundes mobil. Sie beantragt dem Grossen Rat, das Kantonsreferendum zu ergreifen. Die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung würde die Neuerwerber von Wohneigentum sowie die Mieter benachteiligen und hätte für Kanton und Gemeinden massive Steuerausfälle zur Folge.

Das vom Bundesparlament in der Juni-Session verabschiedete Steuerpaket enthält Massnahmen zur Entlastung der Ehepaare und Familien. Diese werden von der Regierung begrüsst. Dagegen spricht sich die Regierung mit aller Deutlichkeit gegen die sachlich falsche Wohneigentumsbesteuerung aus. Bei den Bundessteuern führt das Steuerpaket zu Steuerausfällen von insgesamt mehr als zwei Milliarden Franken; davon entfallen 510 Millionen Franken auf die Kantone. Hinzu kommen Ausfälle von mindestens einer Milliarde Franken bei den Kantons- und Gemeindesteuern.

Neues System ist ungerecht
Die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung führt zu einer steuerlichen Besserstellung der Wohneigentümer gegenüber den Mietern. Überdies werden die schuldenfreien Alteigentümer privilegiert und die in der Regel höher verschuldeten Neuerwerber von Wohneigentum benachteiligt.
Das Ziel der Wohneigentumsförderung wird mit der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung gerade nicht erreicht.

Finanzpolitisch nicht zu verantworten
Die Neuregelung der Wohneigentumsbesteuerung führt zu Steuerausfällen für Kanton und Gemeinden in der Höhe von je rund 60 Millionen Franken. Dieser Einnahmeverzicht macht die laufenden kantonalen Sparanstrengungen praktisch zunichte. Zwar soll ein Teil dieser Mindereinnahmen mit einer Zweitwohnungssteuer kompensiert werden. Diese neu zu schaffende Steuer führt allerdings zu äusserst schwierigen praktischen Problemen. Schliesslich muss damit gerechnet werden, dass die Mieter auf Grund der Privilegierung der Wohneigentümer einen Mieterabzug fordern werden. Ein solcher wäre finanzpolitisch fatal und hätte zwingend eine erhebliche Staatsverschuldung oder eine empfindliche Steuererhöhung zur Folge.

Das Kantonsreferendum fällt in den Zuständigkeitsbereich des Grossen Rates; dieser wird sich in der August-Session mit der Vorlage beschäftigen. Kommt das Referendum zu Stande, hätte der Souverän die Möglichkeit, sich zum Steuerpaket zu äussern.

Nach einer Ablehnung der Vorlage durch den Souverän könnten die unbestrittenen Revisionspunkte, wie vor allem die Entlastung der Ehepaare und Familien, mit einer Verzögerung von lediglich einem Jahr umgesetzt werden.

Arbeitsmarktzulage wird sechs Monate weitergeführt
Das Personal in den kantonalen und subventionierten Spitälern, Kliniken und Pflegeheimen sowie des Spitex- und Behindertenbereichs erhält noch bis Ende 2003 die im Juli 2001 eingeführte Arbeitsmarktzulage AMZ. Die Regierung hat diesen Beschluss auf Wunsch der interessierten Betriebe getroffen. Diese werden das revidierte Besoldungskonzept für die Mitarbeitenden wegen der einfacheren administrativen Umsetzung erst per Januar 2004 anstatt per Juli 2003 umsetzen.

Grundlagenarbeiten für "Polycom" in Auftrag gegeben
Eine Strategiegruppe wird die Beteiligung und Integration Graubündens an das nationale Funk-Sicherheitsnetz "Polycom" vorantreiben. "Polycom" fasst erstmals die unzähligen autonomen und unkompatiblen Funknetze in der Schweiz zusammen. Ziel des Projektes ist es, die Zusammenarbeit der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit von Bund, Kantonen und Gemeinden über ein verschlüsseltes Funksystem sicherzustellen. Die Regierung hat die Leitung der Strategiegruppe dem Amt für Zivilschutz und Katastrophenhilfe übertragen. Die eigentliche Umsetzung des Projekts wird vom Polizeikommando Graubünden geleitet.

Baupreisentwicklung: Neuer Index für kantonale Hochbauten
Der Kanton Graubünden stützt die Berechnung der Teuerung bei Bausubventionen des Bundes seit 1. Januar nicht mehr auf den "Zürcher Index der Wohnbaukosten", sondern auf den "Schweizerischen Baupreisindex". Die neue Berechnungsbasis basiert jeweils auf 30'000 Preismeldungen aus der gesamten Schweiz. Sie wird auf Grund von effektiv abgeschlossenen Verträgen ermittelt, ist regional gegliedert und verfügt über unterschiedliche Gebäudekategorien. Die Regierung hat die entsprechende Teilrevision der Hochbauverordnung ("Verordnung über die Planung und Ausführung von kantonalen Hochbauten") genehmigt. Diese verweist nun nicht mehr explizit auf einen spezifischen Index.

Kinderbetreuung: Gesetz per 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt
Die Regierung hat das Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung per 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt. Die verbleibende Zeit wird für die umfangreichen Vorarbeiten genutzt. Am 18. Mai hatte das Bündner Volk die entsprechende Vorlage angenommen.

Aus Gemeinden und Regionen
- Auf der "Italienischen Strasse" in Hinterrhein und auf der Kantonsstrasse durch Strada wird die Höchstgeschwindigkeit gesenkt: Von 80 auf 60 km/h resp. von 60 auf 50 km/h. In Domat/Ems wird in einer Zone im Quartier Caschnés/Trebla die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h gesenkt.
- In den Gemeinden Scuol und Ftan können für die geplanten Beschneiungsanlagen auf der Motta Naluns die Bewilligungs-Verfahren eingeleitet werden. Die Regierung hat die dazu notwendigen Planungsgrundlagen (Zonenpläne und Generelle Erschliessungspläne) genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- In den Jahren 2004 und 2005 will die Regierung rund 180'000 Franken für die Gesundheitsförderung und Prävention an Bündner Schulen investieren.
- Die Gemeinden Scheid, Hinterrhein, Riom-Parsonz und Cauco erhalten für die Sanierung resp. den Ausbau ihrer Wasserversorgung einen Kantonsbeitrag von insgesamt rund 570'000 Franken.
- Für archäologische Ausgrabungen im Kloster Müstair hat die Regierung einen Betrag von 180'000 Franken freigegeben.
- 88'000 Franken hat die Regierung für Beiträge an 15 kulturelle Werke und Veranstaltungen beschlossen.
- Die Gemeinden Zizers und Igis erhalten vom Kanton 250'000 Franken für die Verbauung "Schlundrüfi".
- In Araschgen innerorts (Gebiet der Stadt Chur) kann die neue Postautohaltestelle (Haltestelle "Kronenhof") gebaut werden. Und in Versam, an der Safienstrasse, werden deren zwei neu errichtet. Die Regierung hat die entsprechenden Projekte genehmigt.
- Rund 8,7 Millionen Franken hat die Regierung für die Behebung der Unwetterschäden vom November 2002 an landwirtschaftlichen Infrastrukturanlagen und am Kulturland genehmigt. Die gesamte Schadenssumme in diesem Bereich wird auf rund 32 Millionen Franken geschätzt.

Strassenprojekte
- Für den Schutz der RhB-Linie im Bereich der Hexentobelbrücke im Rahmen des Projekts "Umfahrung Saas" und für verschiedene Arbeiten am Kreisel Scuol hat die Regierung rund 1,6 Millionen Franken genehmigt.
Personelles
Christine Bucher, Chur, ist per 1. August als Abteilungsleiterin "Dienste" und Stellvertreterin des Amtsvorstehers im Amt für Mittelschulen gewählt worden. Christine Bucher war bisher Leiterin der Stabsstelle "Bildung" im Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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