Die Bündner Regierung macht gegen das Steuerpaket des Bundes mobil.
Sie beantragt dem Grossen Rat, das Kantonsreferendum zu ergreifen. Die
Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung würde die Neuerwerber von
Wohneigentum sowie die Mieter benachteiligen und hätte für Kanton und
Gemeinden massive Steuerausfälle zur Folge.
Das vom Bundesparlament in der Juni-Session verabschiedete
Steuerpaket enthält Massnahmen zur Entlastung der Ehepaare und Familien.
Diese werden von der Regierung begrüsst. Dagegen spricht sich die
Regierung mit aller Deutlichkeit gegen die sachlich falsche
Wohneigentumsbesteuerung aus. Bei den Bundessteuern führt das
Steuerpaket zu Steuerausfällen von insgesamt mehr als zwei Milliarden
Franken; davon entfallen 510 Millionen Franken auf die Kantone. Hinzu
kommen Ausfälle von mindestens einer Milliarde Franken bei den Kantons-
und Gemeindesteuern.
Neues System ist ungerecht
Die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung führt zu einer
steuerlichen Besserstellung der Wohneigentümer gegenüber den Mietern.
Überdies werden die schuldenfreien Alteigentümer privilegiert und die in
der Regel höher verschuldeten Neuerwerber von Wohneigentum
benachteiligt.
Das Ziel der Wohneigentumsförderung wird mit der Abschaffung der
Eigenmietwertbesteuerung gerade nicht erreicht.
Finanzpolitisch nicht zu verantworten
Die Neuregelung der Wohneigentumsbesteuerung führt zu
Steuerausfällen für Kanton und Gemeinden in der Höhe von je rund 60
Millionen Franken. Dieser Einnahmeverzicht macht die laufenden
kantonalen Sparanstrengungen praktisch zunichte. Zwar soll ein Teil
dieser Mindereinnahmen mit einer Zweitwohnungssteuer kompensiert werden.
Diese neu zu schaffende Steuer führt allerdings zu äusserst schwierigen
praktischen Problemen. Schliesslich muss damit gerechnet werden, dass
die Mieter auf Grund der Privilegierung der Wohneigentümer einen
Mieterabzug fordern werden. Ein solcher wäre finanzpolitisch fatal und
hätte zwingend eine erhebliche Staatsverschuldung oder eine empfindliche
Steuererhöhung zur Folge.
Das Kantonsreferendum fällt in den Zuständigkeitsbereich des Grossen
Rates; dieser wird sich in der August-Session mit der Vorlage
beschäftigen. Kommt das Referendum zu Stande, hätte der Souverän die
Möglichkeit, sich zum Steuerpaket zu äussern.
Nach einer Ablehnung der Vorlage durch den Souverän könnten die
unbestrittenen Revisionspunkte, wie vor allem die Entlastung der
Ehepaare und Familien, mit einer Verzögerung von lediglich einem Jahr
umgesetzt werden.
Arbeitsmarktzulage wird sechs Monate weitergeführt
Das Personal in den kantonalen und subventionierten Spitälern,
Kliniken und Pflegeheimen sowie des Spitex- und Behindertenbereichs
erhält noch bis Ende 2003 die im Juli 2001 eingeführte
Arbeitsmarktzulage AMZ. Die Regierung hat diesen Beschluss auf Wunsch
der interessierten Betriebe getroffen. Diese werden das revidierte
Besoldungskonzept für die Mitarbeitenden wegen der einfacheren
administrativen Umsetzung erst per Januar 2004 anstatt per Juli 2003
umsetzen.
Grundlagenarbeiten für "Polycom" in Auftrag gegeben
Eine Strategiegruppe wird die Beteiligung und Integration
Graubündens an das nationale Funk-Sicherheitsnetz "Polycom"
vorantreiben. "Polycom" fasst erstmals die unzähligen autonomen und
unkompatiblen Funknetze in der Schweiz zusammen. Ziel des Projektes ist
es, die Zusammenarbeit der Behörden und Organisationen für Rettung und
Sicherheit von Bund, Kantonen und Gemeinden über ein verschlüsseltes
Funksystem sicherzustellen. Die Regierung hat die Leitung der
Strategiegruppe dem Amt für Zivilschutz und Katastrophenhilfe
übertragen. Die eigentliche Umsetzung des Projekts wird vom
Polizeikommando Graubünden geleitet.
Baupreisentwicklung: Neuer Index für kantonale Hochbauten
Der Kanton Graubünden stützt die Berechnung der Teuerung bei
Bausubventionen des Bundes seit 1. Januar nicht mehr auf den "Zürcher
Index der Wohnbaukosten", sondern auf den "Schweizerischen
Baupreisindex". Die neue Berechnungsbasis basiert jeweils auf 30'000
Preismeldungen aus der gesamten Schweiz. Sie wird auf Grund von effektiv
abgeschlossenen Verträgen ermittelt, ist regional gegliedert und verfügt
über unterschiedliche Gebäudekategorien. Die Regierung hat die
entsprechende Teilrevision der Hochbauverordnung ("Verordnung über die
Planung und Ausführung von kantonalen Hochbauten") genehmigt. Diese
verweist nun nicht mehr explizit auf einen spezifischen Index.
Kinderbetreuung: Gesetz per 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt
Die Regierung hat das Gesetz über die Förderung der
familienergänzenden Kinderbetreuung per 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt.
Die verbleibende Zeit wird für die umfangreichen Vorarbeiten genutzt. Am
18. Mai hatte das Bündner Volk die entsprechende Vorlage angenommen.
Aus Gemeinden und Regionen
- Auf der "Italienischen Strasse" in Hinterrhein und auf der
Kantonsstrasse durch Strada wird die Höchstgeschwindigkeit gesenkt: Von
80 auf 60 km/h resp. von 60 auf 50 km/h. In Domat/Ems wird in einer Zone
im Quartier Caschnés/Trebla die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h
gesenkt.
- In den Gemeinden Scuol und Ftan können für die geplanten
Beschneiungsanlagen auf der Motta Naluns die Bewilligungs-Verfahren
eingeleitet werden. Die Regierung hat die dazu notwendigen
Planungsgrundlagen (Zonenpläne und Generelle Erschliessungspläne)
genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- In den Jahren 2004 und 2005 will die Regierung rund 180'000
Franken für die Gesundheitsförderung und Prävention an Bündner Schulen
investieren.
- Die Gemeinden Scheid, Hinterrhein, Riom-Parsonz und Cauco erhalten
für die Sanierung resp. den Ausbau ihrer Wasserversorgung einen
Kantonsbeitrag von insgesamt rund 570'000 Franken.
- Für archäologische Ausgrabungen im Kloster Müstair hat die
Regierung einen Betrag von 180'000 Franken freigegeben.
- 88'000 Franken hat die Regierung für Beiträge an 15 kulturelle
Werke und Veranstaltungen beschlossen.
- Die Gemeinden Zizers und Igis erhalten vom Kanton 250'000 Franken
für die Verbauung "Schlundrüfi".
- In Araschgen innerorts (Gebiet der Stadt Chur) kann die neue
Postautohaltestelle (Haltestelle "Kronenhof") gebaut werden. Und in
Versam, an der Safienstrasse, werden deren zwei neu errichtet. Die
Regierung hat die entsprechenden Projekte genehmigt.
- Rund 8,7 Millionen Franken hat die Regierung für die Behebung der
Unwetterschäden vom November 2002 an landwirtschaftlichen
Infrastrukturanlagen und am Kulturland genehmigt. Die gesamte
Schadenssumme in diesem Bereich wird auf rund 32 Millionen Franken
geschätzt.
Strassenprojekte
- Für den Schutz der RhB-Linie im Bereich der Hexentobelbrücke im
Rahmen des Projekts "Umfahrung Saas" und für verschiedene Arbeiten am
Kreisel Scuol hat die Regierung rund 1,6 Millionen Franken genehmigt.
Personelles
Christine Bucher, Chur, ist per 1. August als Abteilungsleiterin
"Dienste" und Stellvertreterin des Amtsvorstehers im Amt für
Mittelschulen gewählt worden. Christine Bucher war bisher Leiterin der
Stabsstelle "Bildung" im Erziehungs-, Kultur- und
Umweltschutzdepartement.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden