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Der Bundesrat hat den zweiten Bericht der Schweiz über die Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen (Charta) gutgeheissen. Der Bericht liegt nun als Publikation des Bundesamtes für Kultur (BAK) in einer viersprachigen Fassung - deutsch, französisch, italienisch und teilweise rätoromanisch - vor.

Die wesentlichen Zielsetzungen der Charta der Regional- und Minderheitensprachen sind sprachlicher und kultureller Natur. Ihr Hauptzweck ist die Erhaltung und Förderung der sprachlichen Vielfalt als eines der wertvollsten Elemente des europäischen Kulturlebens. Die Sprachencharta schützt nicht die Individual- oder Kollektivrechte der sprachlichen Minderheiten. Ihr Ziel ist vielmehr die Verbesserung der Möglichkeiten der Verwendung von Regional- oder Minderheitensprachen in Bildung, Rechtsprechung, Verwaltung, Medien, Kultur und Wirtschaft. Durch die Förderungsbestimmungen der Charta sollen die Menschen der verschiedenen Sprachgruppen ermutigt werden, ihre Sprache zu gebrauchen. Die Schweiz hat das Rätoromanische und das Italienische als Regional- oder Minderheitensprachen im Sinne der Charta definiert und den Förderungsbestimmungen unterstellt.

Gliederung in drei Teile
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, dem Europarat alle drei Jahre über die Umsetzung der Charta Bericht zu erstatten. Im September 1999 hat der Bundesrat den ersten Bericht der Schweiz zuhanden des Expertenkomitees gutgeheissen. Auf Basis dieses Berichts hat das Komitee am 1. Juni 2001 einen Bericht zuhanden des Ministerkomitees des Europarates verabschiedet (www.local.coe.int). Zu den darin enthaltenen Empfehlungen nimmt der nun vorliegende zweite Bericht der Schweiz Stellung.
Er ist in drei Teile gegliedert. Die Teile I und II behandeln aus der sprachpolitischen Optik des Bundes allgemeine Aspekte zur Umsetzung der Charta. Teil III enthält die Berichte der Kantone Graubünden und Tessin, die an der Umsetzung der Konvention massgeblich beteiligt sind.

Zwei Empfehlungen für die Schweiz
Das Ministerkomitee empfiehlt der Schweiz, gesetzliche Grundlagen zu erlassen, die der rätoromanischen Sprachgemeinschaft erlauben, die Schutzbestimmungen der Charta voll auszuschöpfen. Zudem soll die Schweiz alles unternehmen, um im Kanton Graubünden die rechtlichen sowie praktischen Hindernisse für den Gebrauch des Rätoromanischen und des Italienischen in den gerichtlichen Instanzen aus dem Weg zu schaffen.
Gemäss Bericht sind konkret Massnahmen insbesondere in den Bereichen Bildung, Justiz, Verwaltung und öffentliche Dienstleistungsbetriebe, Medien, kulturelle Tätigkeiten und Einrichtungen, im wirtschaftlichen und sozialen Leben sowie beim grenzüberschreitenden Austausch vorgesehen.
Die Schweiz hat mit Bundesbeschluss vom 23. September 1997 die Charta ratifiziert, die am 1. April 1998 Rechtskraft erlangt hat. Neben der Schweiz gehören Österreich, Kroatien, Dänemark, Finnland, Deutschland, Ungarn, Liechtenstein, Niederlande, Norwegen, die Slowakei, Slowenien, Schweden, Grossbritannien, Spanien, Armenien und Zypern zu den 17 Vertragsparteien.

Gremium: Amt für Kultur Graubünden
Quelle: dt Amt für Kultur Graubünden
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