Der Kanton Graubünden hat beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht
gegen zwei Urteile des Bündner Verwaltungsgerichts. Dieses hatte - in
Abkehr seiner bisherigen Praxis - zwei Rekurse gegen die
Kulturlandverminderungsabgabe gutgeheissen. Die Regierung wehrt sich
gegen die Ansicht, die Kulturlandverminderungsabgabe widerspreche
Bundesrecht.
Wird Kulturland zweckentfremdet, wird darauf eine dreiprozentige
Kulturlandverminderungsabgabe erhoben. So sieht es die heutige Regelung
in Art. 50bis Meliorationsgesetz vor. Die Abgaben von heute rund vier
Millionen Franken jährlich gehen in den Meliorationsfonds. Daraus werden
insbesondere schwer finanzierbare Meliorationen und einfache Werke
mitfinanziert. Für den Bau von Verbindungsstrassen in Regionen, in denen
die Landwirtschaft wirtschaftlich gesehen eine wesentliche Rolle spielt,
werden unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Mittel aus dem
Meliorationsfonds zur Verfügung gestellt. Damit wird ein wesentlicher
Teil an die Erschliessung und Bewirtschaftung von Kulturland aus diesem
Fonds geleistet (u.a. mit Wegbauten, Wasserversorgungen,
Milchsammelstellen, Stallbauten, Alpverbesserungen und
Verbindungsstrassen) - als Kompensation für das verlorene Kulturland.
Grosse Bedeutung für periphere Siedlungen und Talschaften
Die Kulturlandverminderungsabgabe hat sich seit ihrer Einführung in
verschiedener Hinsicht als sehr wertvoll und wirksam erwiesen. So
fliessen aus dem Meliorationsfonds jährlich rund 2,5 Millionen Franken
in den Bau von Verbindungsstrassen im ländlichen Raum. Des Weiteren
werden jährlich ebenfalls deutlich über zwei Millionen Franken für
schwer finanzierbare Meliorationswerke und übrige Verbesserungen
(Wegbauten, Wasserversorgungen, Milchsammelstellen usw.), für
Stallbauten und Alpverbesserungen aufgewendet. Insgesamt beliefen sich
in den Jahren 1993 bis 2002 die Ausgaben für den Bau von
Verbindungsstrassen auf rund 25 Millionen Franken, für übrige
Meliorationen auf etwa 22 Millionen Franken. Zum grössten Teil wurden
diese Werke aus den Einnahmen aus der Kulturlandverminderungsabgabe
finanziert (in der Zeit von 1994 bis 2003 ca. 38 Millionen Franken), der
Rest aus Einlagen der ordentlichen Verwaltungsrechnung in den
Meliorationsfonds. Mit wenig Verwaltungsaufwand lassen sich somit
periphere Siedlungen und Talschaften rasch erschliessen.
Zurzeit laufen in Graubünden rund 40 Gesamtmeliorationsprojekte,
allein in den letzten vier Jahren wurden 15 neue beschlossen. Im Rahmen
des soeben verabschiedeten Sparpakets des Kantons wurde vorgesehen, die
reduzierten Investitionsmittel für Strukturverbesserungen über den
Meliorationsfonds zu kompensieren. Ein Ausfall auch dieser Mittel ohne
Kompensation würde die anstehenden Gesamtmeliorationsprojekte faktisch
stoppen.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden