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Ende des letzten Jahres wurde der Richtplan von der Regierung erlassen und dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Nach einem breit angelegten Prüfungsverfahren in der Bundesverwaltung hat der Bundesrat den neuen kantonalen Richtplan heute genehmigt. Mit dem Genehmigungsentscheid erfährt der Richtplan sehr wenige Änderungen. Zudem wird der Kanton zur Erarbeitung einiger ergänzender Grundlagen sowie zur Berichterstattung eingeladen.

Im Februar 1999 hat die Regierung dem Departement des Innern und der Volkswirtschaft den Auftrag zur Überarbeitung des kantonalen Richtplans (Projekt RIP GR 2000) erteilt. Nach einer Vorvernehmlassung im Sommer 2000, dem Auflageverfahren vom Sommer 2001 sowie dem Erlass im Herbst 2002 wird das Projekt mit der Genehmigung durch den Bundesrat abgeschlossen.

Eine ausgewogene räumliche Entwicklung wird angestrebt
Mit dem Richtplan steht nun für Graubünden ein modernes raumordnungspolitisches Führungsinstrument zur Verfügung, das alle wichtigen räumlichen Bereiche thematisiert. Angestrebt wird die Erhaltung und Förderung einer guten Lebensqualität aller und die Sicherstellung der wirtschaftlichen Entwicklung des gesamten Kantons. Um diese Ziele zu erreichen, orientiert sich der Richtplan an den Prinzipien der dezentralen Konzentration, der Vernetzung, der Kooperation, der haushälterischen Nutzung der Potenziale, der Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung sowie an der optimalen Nutzung vorhandener Infrastrukturen. Mit der Genehmigung durch den Bundesrat wird der Richtplan für die Behörden der Schweiz als verbindlich erklärt.

Bundesrat ändert einige Punkte und lädt zu Ergänzungen ein
Im Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung werden zu den einzelnen Kapiteln des Richtplans Aussagen gemacht (unter www.are.admin.ch einsehbar). Der Bundesrat hat sieben Änderungen sowie einige Ergänzungen und Empfehlungen beschlossen. Eine Änderung betrifft eine Leitüberlegung des Richtplans (Grundsätze zur angestrebten räumlichen Entwicklung), die anderen Änderungen betreffen sechs der insgesamt rund 1'700 räumlichen Festlegungen. In Anbetracht der grossen Fülle an räumlichen Festlegungen und Leitüberlegungen im Richtplan ist die Anzahl der vom Bundesrat vorgenommenen Änderungen sehr gering. Zukünftigen Handlungsbedarf sieht der Bundesrat insbesondere im Bereich der Grundlagen zur Siedlungsentwicklung.

Richtplanung als Daueraufgabe ist nicht abgeschlossen
Damit das Führungsinstrument Richtplan seine Funktion auch in Zukunft erfüllen kann, bedarf der Richtplan laufend der Aktualisierung und Überprüfung. Darunter sind beispielsweise folgende Arbeiten zu verstehen:
- Erarbeiten von Grundlagen: Der Bundesrat hat den Kanton eingeladen, Grundlagen zu erarbeiten im Bereich der Siedlungsentwicklung (Bauzonenübersicht, inkl. Überbauungs- und Erschliessungsstand), im Bereich der Sanierungsmassnahmen zu den Restwasserstrecken sowie im Bereich des Gewässerschutzes. Nach dem Vorliegen dieser Grundlagen prüft der Kanton, ob der Richtplan einer Ergänzung bedarf.
- Ergänzungen von ganzen Themenbereichen: z.B. im Bereich des Umganges mit schützenswerten Orten konnte der Handlungsbedarf im Gesamtprojekt RIP GR 2000 nicht abschliessend geklärt werden. Diese Pendenz wird aufgearbeitet.
- Anpassungen aufgrund neuer Verhältnisse sowie Aktualisierungen: Richtplanung ist eine Verbundaufgabe von Kanton und Region. Sie wird in Graubünden nach dem Subsidiaritätsprinzip wahrgenommen. Unter Anderem im Zusammenhang mit der neuen Kantonsverfassung, der sich in Revision befindenden kantonalen Raumplanungsgesetzgebung sowie den bereits aufgearbeiteten Grundlagen ergeben sich insbesondere neue Impulse für die Regionalplanung. Daraus entstehen auch laufend Anpassungen des kantonalen Richtplans.
- Berichterstattung und Controlling: Der Bundesrat hat den Kanton zur periodischen Berichterstattung eingeladen. Bei Anpassungen und Ergänzungen des kantonalen Richtplans wird der Bund auch über die entsprechenden regionalen Richtpläne informiert. Die vierjährliche Berichterstattung ist gesetzlich verankert. Dabei wird über den Stand der kantonalen und regionalen Richtplanung sowie über wesentliche Änderungen der Grundlagen orientiert, und es werden Erkenntnisse aufgrund des Richtplan-Controllings mitgeteilt.

Interessenwahrnehmung als Schlüsselstelle
Das "geschriebene Dokument" Richtplan ist nur so gut, wie es auch "gelebt" und umgesetzt wird. Die im Richtplan festgehaltenen Leitüberlegungen sowie die Absichten zur angestrebten räumlichen Entwicklung bedürfen der Wahrnehmung und Umsetzung. Diese Interessen sind auch im Rahmen der Sektoralpolitiken sowie der Sachpläne und Konzepte des Bundes zu vertreten. Diese "Interessenvertretung" ist eine Schlüsselstelle für den Umsetzungserfolg von RIP2000.

Richtplan im Internet
Der Richtplan ist auf dem Internet für jedermann einsehbar (www.richtplan.gr.ch). Die Website ist interaktiv. Wird ein Symbol des Richtplans angeklickt, werden die entsprechende Objektinformation und der dazugehörige Sachbereich angezeigt. Es ist auch eine thematische Suche möglich, bei welcher das ausgewählte Objekt graphisch auf einer Karte dargestellt wird. Einzelne Gemeinden und Regionen können angewählt werden. Neben dem Richtplantext und der Richtplankarte sind die Synthesekarten (detailliertere Zusatzinformation) auf dem Internet einsehbar. Zudem sind die gemachten Einwendungen aus dem Auflageverfahren sowie der Umgang damit einsehbar. Als einer der nächsten Schritte wird auch der Prüfungsbericht des Bundes auf www.richtplan.gr.ch aufgeschaltet.

Positive Gesamtbilanz des Projektes
Bereits beim Erlass des kantonalen Richtplans im November 2002 konnte festgestellt werden, dass der Projektfahrplan und die veranschlagten Kosten eingehalten werden konnten. Mit der nun vorliegenden Genehmigung durch den Bundesrat wird auch bestätigt, dass der Inhalt des Projektes die Anforderungen erfüllt. Im Rahmen der Richtplanerarbeitung hat sich eine gute Zusammenarbeit von Kanton, Regionen und Gemeinden etabliert. Das "Verbundsystem Richtplanung" funktioniert. Falls sich dies fortsetzen wird, wird sich das Ergebnis des erfolgreich durchgezogenen Projektes auch in Zukunft bewähren.

Gremium: Amt für Raumplanung
Quelle: dt Amt für Raumplanung
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