Ende des letzten Jahres wurde der Richtplan von der Regierung
erlassen und dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Nach einem breit
angelegten Prüfungsverfahren in der Bundesverwaltung hat der Bundesrat
den neuen kantonalen Richtplan heute genehmigt. Mit dem
Genehmigungsentscheid erfährt der Richtplan sehr wenige Änderungen.
Zudem wird der Kanton zur Erarbeitung einiger ergänzender Grundlagen
sowie zur Berichterstattung eingeladen.
Im Februar 1999 hat die Regierung dem Departement des Innern und der
Volkswirtschaft den Auftrag zur Überarbeitung des kantonalen Richtplans
(Projekt RIP GR 2000) erteilt. Nach einer Vorvernehmlassung im Sommer
2000, dem Auflageverfahren vom Sommer 2001 sowie dem Erlass im Herbst
2002 wird das Projekt mit der Genehmigung durch den Bundesrat
abgeschlossen.
Eine ausgewogene räumliche Entwicklung wird angestrebt
Mit dem Richtplan steht nun für Graubünden ein modernes
raumordnungspolitisches Führungsinstrument zur Verfügung, das alle
wichtigen räumlichen Bereiche thematisiert. Angestrebt wird die
Erhaltung und Förderung einer guten Lebensqualität aller und die
Sicherstellung der wirtschaftlichen Entwicklung des gesamten Kantons. Um
diese Ziele zu erreichen, orientiert sich der Richtplan an den
Prinzipien der dezentralen Konzentration, der Vernetzung, der
Kooperation, der haushälterischen Nutzung der Potenziale, der
Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung sowie an der optimalen
Nutzung vorhandener Infrastrukturen. Mit der Genehmigung durch den
Bundesrat wird der Richtplan für die Behörden der Schweiz als
verbindlich erklärt.
Bundesrat ändert einige Punkte und lädt zu Ergänzungen ein
Im Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung werden zu den
einzelnen Kapiteln des Richtplans Aussagen gemacht (unter
www.are.admin.ch einsehbar). Der Bundesrat hat sieben Änderungen sowie
einige Ergänzungen und Empfehlungen beschlossen. Eine Änderung betrifft
eine Leitüberlegung des Richtplans (Grundsätze zur angestrebten
räumlichen Entwicklung), die anderen Änderungen betreffen sechs der
insgesamt rund 1'700 räumlichen Festlegungen. In Anbetracht der grossen
Fülle an räumlichen Festlegungen und Leitüberlegungen im Richtplan ist
die Anzahl der vom Bundesrat vorgenommenen Änderungen sehr gering.
Zukünftigen Handlungsbedarf sieht der Bundesrat insbesondere im Bereich
der Grundlagen zur Siedlungsentwicklung.
Richtplanung als Daueraufgabe ist nicht abgeschlossen
Damit das Führungsinstrument Richtplan seine Funktion auch in
Zukunft erfüllen kann, bedarf der Richtplan laufend der Aktualisierung
und Überprüfung. Darunter sind beispielsweise folgende Arbeiten zu
verstehen:
- Erarbeiten von Grundlagen: Der Bundesrat hat den Kanton
eingeladen, Grundlagen zu erarbeiten im Bereich der Siedlungsentwicklung
(Bauzonenübersicht, inkl. Überbauungs- und Erschliessungsstand), im
Bereich der Sanierungsmassnahmen zu den Restwasserstrecken sowie im
Bereich des Gewässerschutzes. Nach dem Vorliegen dieser Grundlagen prüft
der Kanton, ob der Richtplan einer Ergänzung bedarf.
- Ergänzungen von ganzen Themenbereichen: z.B. im Bereich des
Umganges mit schützenswerten Orten konnte der Handlungsbedarf im
Gesamtprojekt RIP GR 2000 nicht abschliessend geklärt werden. Diese
Pendenz wird aufgearbeitet.
- Anpassungen aufgrund neuer Verhältnisse sowie Aktualisierungen:
Richtplanung ist eine Verbundaufgabe von Kanton und Region. Sie wird in
Graubünden nach dem Subsidiaritätsprinzip wahrgenommen. Unter Anderem im
Zusammenhang mit der neuen Kantonsverfassung, der sich in Revision
befindenden kantonalen Raumplanungsgesetzgebung sowie den bereits
aufgearbeiteten Grundlagen ergeben sich insbesondere neue Impulse für
die Regionalplanung. Daraus entstehen auch laufend Anpassungen des
kantonalen Richtplans.
- Berichterstattung und Controlling: Der Bundesrat hat den Kanton
zur periodischen Berichterstattung eingeladen. Bei Anpassungen und
Ergänzungen des kantonalen Richtplans wird der Bund auch über die
entsprechenden regionalen Richtpläne informiert. Die vierjährliche
Berichterstattung ist gesetzlich verankert. Dabei wird über den Stand
der kantonalen und regionalen Richtplanung sowie über wesentliche
Änderungen der Grundlagen orientiert, und es werden Erkenntnisse
aufgrund des Richtplan-Controllings mitgeteilt.
Interessenwahrnehmung als Schlüsselstelle
Das "geschriebene Dokument" Richtplan ist nur so gut, wie es auch
"gelebt" und umgesetzt wird. Die im Richtplan festgehaltenen
Leitüberlegungen sowie die Absichten zur angestrebten räumlichen
Entwicklung bedürfen der Wahrnehmung und Umsetzung. Diese Interessen
sind auch im Rahmen der Sektoralpolitiken sowie der Sachpläne und
Konzepte des Bundes zu vertreten. Diese "Interessenvertretung" ist eine
Schlüsselstelle für den Umsetzungserfolg von RIP2000.
Richtplan im Internet
Der Richtplan ist auf dem Internet für jedermann einsehbar
(www.richtplan.gr.ch). Die Website ist interaktiv. Wird ein Symbol des
Richtplans angeklickt, werden die entsprechende Objektinformation und
der dazugehörige Sachbereich angezeigt. Es ist auch eine thematische
Suche möglich, bei welcher das ausgewählte Objekt graphisch auf einer
Karte dargestellt wird. Einzelne Gemeinden und Regionen können angewählt
werden. Neben dem Richtplantext und der Richtplankarte sind die
Synthesekarten (detailliertere Zusatzinformation) auf dem Internet
einsehbar. Zudem sind die gemachten Einwendungen aus dem
Auflageverfahren sowie der Umgang damit einsehbar. Als einer der
nächsten Schritte wird auch der Prüfungsbericht des Bundes auf
www.richtplan.gr.ch aufgeschaltet.
Positive Gesamtbilanz des Projektes
Bereits beim Erlass des kantonalen Richtplans im November 2002
konnte festgestellt werden, dass der Projektfahrplan und die
veranschlagten Kosten eingehalten werden konnten. Mit der nun
vorliegenden Genehmigung durch den Bundesrat wird auch bestätigt, dass
der Inhalt des Projektes die Anforderungen erfüllt. Im Rahmen der
Richtplanerarbeitung hat sich eine gute Zusammenarbeit von Kanton,
Regionen und Gemeinden etabliert. Das "Verbundsystem Richtplanung"
funktioniert. Falls sich dies fortsetzen wird, wird sich das Ergebnis
des erfolgreich durchgezogenen Projektes auch in Zukunft bewähren.
Gremium: Amt für Raumplanung
Quelle: dt Amt für Raumplanung