Ginge es nach dem Willen des Bundes, würde das revidierte
Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz das bestehende
Nationalparkgesetz ersatzlos aufheben. Dagegen wehrt sich die Bündner
Regierung vehement.
14 Einzelverträge regeln heute die Rechtsverhältnisse zwischen der
Stiftung des Schweizerischen Nationalparks und dem Kanton Graubünden
bzw. den Parkgemeinden. In seinen Grundzügen nimmt das heute geltende
Nationalparkgesetz NPG von 1980 diese vertragliche Konzeption auf. Aus
Sicht der Bündner Regierung hat sich das seit rund 90 Jahren auf
partnerschaftlicher Basis beruhende Konzept bewährt und bedarf keiner
Änderung.
Unnötige Diskussion
Ganz anders sieht es der Bund. Mit einer Teilrevision des
Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz NHG sollen unter anderem
das NPG aufgehoben und die bestehenden Verträge zwischen der Stiftung
SNP und dem Kanton bzw. den Parkgemeinden "im gegenseitigen
Einvernehmen" in die neue Regelung überführt werden.
Dieses Ansinnen lehnt die Regierung mit aller Entschiedenheit ab.
Die Absicht des Bundes, dieses komplexe Vertragswerk binnen nützlicher
Frist und im gegenseitigen Einvernehmen in das revidierte Bundesgesetz
überführen zu wollen, ist weltfremd. Bestehende Verträge müssten
aufgehoben und durch praktisch gleich lautende ersetzt werden. Dies
würde ohne zwingenden Grund eine unnötige Diskussion über den
Weiterbestand des heutigen Nationalparks lancieren.
Revision ja, aber...
Die Teilrevision des NHG will grundsätzlich eine Rechtsgrundlage
schaffen für Natur- und Landschaftspärke von nationaler Bedeutung. Dabei
sollen die teilweise recht diffusen, uneinheitlichen und unkoordinierten
Initiativen der verschiedenen Behörden, Organisationen und
Trägerschaften zur Schaffung von Pärken einer einheitlichen Normierung
unterzogen werden. Die Bündner Regierung unterstützt diese Zielsetzung
der Revision des NHG. Insbesondere auch deshalb, weil sie die
freiwillige Mitwirkung der betroffenen Bevölkerung verankert. Dabei soll
der jeweilige Kanton eine zentrale Führungsrolle übernehmen.
Weiter hat sich die Bündner Regierung auch zu den vorgesehen drei
Parktypen, zu den Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen
sowie zur Idee eines Parklabels geäussert. Die grundsätzliche
Unterstützung für die Revision des NHG seitens der Bündner Regierung
schliesst die ersatzlose Aufhebung des bisherigen Nationalparkgesetzes
allerdings explizit aus.
Bewilligungskontingente 2003 verteilt
Der Bundesrat entscheidet jährlich über kantonalen
Bewilligungskontingente für den Erwerb von Ferienwohnungen durch
Personen im Ausland. Für das Jahr 2003 sind dem Kanton Graubünden total
wie bisher 270 Kontingente zugeteilt worden.
Neue Investitionshilfevereinbarung für die Rhätische Bahn
Für den Ausbau der Kreuzungsstelle Surovas (Berninalinie der
Rhätischen Bahn) hat die Regierung 720'000 Franken genehmigt. Das
Gesamtprojekt umfasst Aufwendungen von vier Millionen Franken, von denen
82% vom Bund übernommen werden. Die Kreuzungsstelle muss von heute 108
auf mindestens 165 Metern verlängert werden.
Kanton Graubünden ist Gastkanton beim Sechseläuten 2004
Der Kanton Graubünden ist 2004 Gastkanton beim Frühlingsfest der
Zürcher Zünfte. Die Regierung hat eine entsprechende Einladung des
Zentralkomitees der Zünfte Zürichs angenommen.
Aus Gemeinden und Regionen
- Grundsätzlich genehmigt hat die Regierung das Vorprojekt für die
Erweiterung und Sanierung der Primarschule in Salouf. Dabei wurde ein
Kantonsbeitrag von maximal 739'000 Franken in Aussicht gestellt.
- Die Regierung hat die Totalrevision des Steuergesetzes der
Gemeinde Poschiavo genehmigt.
- Genehmigt hat die Regierung auch die Teilrevisionen der
Ortsplanungen von Mathon (Baugesetz, Teilzonenplan), von Mesocco
(Baugesetz, piano generale delle strutture "Albarella", piano generale
di urbanizzazione "Albarella") und von Zuoz (Baugesetz, Zonenplan
Castell, Genereller Erschliessungsplan Castell, Genereller
Gestaltungsplan Castell, Genereller Gestaltungsplan Mareg).
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Die Regierung unterstützt mit einem Beitrag die
Schneesport-Veranstaltung "La nuit blanche" vom 21. März 2003 in Davos.
"La nuit blanche" ist das Saisonfinale des Schweizer Schneesports. Dabei
werden die besten Schweizer Schneesportler des Jahres geehrt. Für den
Snowboard-Final der FIS vom 13. bis 16. März 2003 in Arosa hat die
Regierung ebenfalls einen Beitrag bewilligt. Beide Anlässe sind
willkommene Plattformen für die Kommunikation der "Marke Graubünden".
- 13 neue Kunstwerke von Bündner Künstlerinnen und Künstler werden
in Zukunft Räume der kantonalen Verwaltung schmücken. Die Regierung hat
dafür einen Kredit von rund 23'500 Franken freigegeben.
- Für den Aufbau eines Online-Informationssystems zur Kunst in der
Schweiz hat die Regierung einen Beitrag von 12'000 Franken genehmigt.
Strassenprojekte
Für zusätzliche Baumeisterarbeiten an der Umfahrung Klosters
(Portalbereich Selfranga und Brücke Bim Bad) hat die Regierung 390'000
Franken freigegeben.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden