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Die Bündner Regierung will das Finanzhaushaltsgesetz FHG von 1998 revidieren und schickt ihren Entwurf in eine verwaltungsinterne Vernehmlassung. Die bisherigen Erfahrungswerte, diverse Vorstösse im Grossen Rat und die Ausfinanzierung der Kantonalen Pensionskasse verlangen eine Totalrevision, unter anderem mit folgenden Schwerpunkten:
- Die vom Grossen Rat im Oktober 2000 beschlossenen Bedingungen für die Ausfinanzierung der Kantonalen Pensionskasse werden detailliert festgelegt;
- die Anliegen des Parlaments werden berücksichtigt;
- die Grundlagen, um den Kantonshaushalt flexibel und stufengerecht zu führen, werden verbessert, und
- das FHG wird an die neue Kantonsverfassung angepasst.
Zudem sollen gewisse Finanzkompetenzen an die Geschäftsprüfungskommission GPK und an die Regierung delegiert werden: Über die definitive Umsetzung von allfälligen globalen Budgetkürzungen durch den Grossen Rat und die abschliessende Bewilligung von sämtlichen Nachtragskrediten - auch jenen während einer Grossrats-Session - soll neu die GPK entscheiden können. Die Regierung soll hingegen neu Bürgschaften im Rahmen der Wirtschaftsförderung gewähren und Kraftwerksbeteiligungen aufstocken können. Für die Delegation von Ausgaben- und Kreditbewilligungskompetenzen an die GPK und an die Regierung muss allerdings auch ein Artikel in der neuen Kantonsverfassung revidiert werden. Die Vernehmlassung für die Totalrevision des FHG und für die Revision von Art. 35 der neuen Kantonsverfassung läuft bis Ende November 2003.

Neue Tabakverordnung schafft Transparenz
Der Bund will die Tabakverordnung total revidieren. Dabei wird die Deklarations-, die Melde- und die Kennzeichnungspflicht verschärft. Die Bündner Regierung begrüsst ausdrücklich diese Bestrebungen nach Transparenz. Sie gleichen die Tabakverordnung an internationale Richtlinien an und schützen insbesondere die Jugend. Konkret legt die neue Verordnung beispielsweise einen Maximalwert für Nikotin und Kohlenmonoxid fest; der Höchstgehalt an Teer wird gesenkt. Und: Der Bund kann vorschreiben, dass auf der Packung Farbbilder die gesundheitlichen Folgen des Rauchens erklärend darstellen.

Aus Gemeinden und Regionen
- Revidierte Ortsplanung: Die Regierung hat die Revision diverser Planungsmittel der Gemeinde Rueun genehmigt.
- Wiederaufbau Unwetter 2002: Bis Ende 2006 will die Regierung in einer zweiten Ausführungsetappe rund 900'000 Franken für den Wiederaufbau und die Sanierung von Wegen und Verbauungen nach den Unwettern vom Herbst 2002 investieren. In diesen Bereichen sind 148 Schadensmeldungen eingegangen. Die Gesamtschadenssumme beläuft sich auf rund 4,1 Millionen Franken. Die erste Ausführungsetappe war von der Regierung Mitte Mai 2003 genehmigt worden.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Kulturförderung: Das Heimatmuseum Davos, die Fundaziun Schmelzra S-charl und die Stiftung Pro Kloster St. Johann Müstair erhalten für verschiedene Projekte insgesamt rund 66'000 Franken an kantonalen Beiträgen.
- Fledermaus-Schutz: Die Stiftung zum Schutz unserer Fledermäuse in der Schweiz erhält von 2004 bis 2007 für das Projekt "Fledermausschutz in Graubünden" einen kantonalen Beitrag von insgesamt 88'000 Franken.
- Pignia: Für die Erneuerung eines Teilstücks des Reservoirleitung Clugin-Pignia erhält die Gemeinde einen Kantonsbeitrag von rund 23'000 Franken.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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