Die von den Konzessionsgemeinden und dem Kanton mit der KWZ und
ihren Partnern ausgehandelte Vergleichsvereinbarung ist definitiv
zustande gekommen. Sie wird am 29. Oktober in Ilanz von allen
beteiligten Parteien unterzeichnet.
Die Konzessionsgemeinden und der Kanton haben mit der KWZ und ihren
Partnern im Zusammenhang mit dem Rückkauf der Anlagen der KWZ im
Frühjahr 2003 eine Vergleichsvereinbarung abgeschlossen. Die
Vereinbarung sieht in den Grundzügen einen Verzicht der Gemeinden und
des Kantons auf die Ausübung des Rückkaufsrechtes vor. Im Gegenzug
erhalten Konzessionsgemeinden und Kanton eine Entschädigung sowie eine
finanzielle und energiewirtschaftliche Beteiligung an der KWZ.
Die Beteiligung der Konzessionsgemeinden und des Kantons am
Aktienkapital der KWZ beläuft sich auf insgesamt 28 Prozent, wovon 55
Prozent an die Gemeinden und 45 Prozent an den Kanton gehen. Unter den
Konzessionsgemeinden wird die Beteiligung entsprechend den jeweiligen
Wasserzinsanteilen aufgeteilt. Der Beginn der Beteiligung wurde auf den
1. Oktober 2008 festgelegt. Der Wert dieser Beteiligung beläuft sich auf
nominal 14 Millionen Franken. Zudem erhalten Gemeinden und Kanton für
die Zeit zwischen 2008 und 2018 eine fixe Entschädigung von insgesamt
700'000 Franken pro Jahr.
Zusätzlich zur finanziellen Beteiligung am Aktienkapital der KWZ
haben Gemeinden und Kanton auch Anspruch auf einen Anteil an der
Jahresenergie, und zwar ebenfalls im Umfang von 28 Prozent. Während der
ersten zehn Jahre, d.h. bis 2018, wird diese Energie der KWZ bzw. ihren
Partnern gegen ein Aufgeld von einem Rappen pro kWh überlassen. Für die
Restlaufzeit der Konzession bis zum Jahr 2037 kann der Kanton seinen
Anteil frei verwerten; den Gemeinden steht es frei, ob sie ihren Teil
weiterhin der KWZ - unter neu auszuhandelnden Konditionen - überlassen
oder ebenfalls frei verwerten wollen.
Schliesslich wird der Gesamtheit der Konzessionsgemeinden und dem
Kanton je eine Vertretung im Verwaltungsrat der KWZ eingeräumt.
Gemeinden und Kanton werden damit ab 1. Oktober 2008 vollwertige Partner
in der KWZ.
Nach der KWZ und deren Partnern haben inzwischen auch sämtliche
Konzessionsgemeinden und der Kanton der Vereinbarung zugestimmt. Der
zwischen den Parteien abgeschlossene Vergleich ist damit rechtskräftig.
Die offizielle Unterzeichnung der Vertragsdokumente durch alle
Konzessionsgemeinden, die Regierung und die KWZ sowie deren Partnern
erfolgt am 29. Oktober 2003 in Ilanz. Damit wird auch die vor
Bundesgericht noch hängige Verwaltungsgerichtsbeschwerde über die Frage
des Zeitpunktes der Ausübung des Rückkaufsrechtes hinfällig.
Quelle: dt Kommission KWZ und KWZ AG