Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Im Anschluss an die Budgetberatungen im Grossen Rat hat die Regierung ein Gutachten in Auftrag gegeben mit der Aufgabe zu prüfen, ob die globalen Kürzungsvorschläge und der Verzicht auf eine Detailberatung rechtlich zulässig seien. Der Gutachter kommt zum Schluss, dass sich die zwei Anträge im Ergebnis so verhalten, wie wenn der Grosse Rat das Budget 2003 zurückgewiesen hätte. Der Regierung obliegt es nun, allenfalls einen neuen, die Globalkürzungsvorlagen konkretisierenden Voranschlag auszuarbeiten und dem Grossen Rat zu unterbreiten. Die GPK stellt fest, dass die Budgetbeschlüsse nicht angefochten wurden und somit in Rechtskraft erwachsen sind. Obwohl für die GPK im Gutachten verschiedene Fragen offen blieben und es finanzrechtlich nicht befriedigt, wehrt sie sich nicht gegen die Absicht der Regierung, das Budget in der Märzsession 2003 des Grossen Rates nochmals behandeln zu lassen. Die GPK gibt auch kein Gegengutachten in Auftrag, weil der Verzicht auf eine Steuererhöhung für die Bündner Volkswirtschaft und die Durchsetzung der Sparmassnahmen zur Gesundung der Kantonsfinanzen im Vordergrund stehen und wichtiger sind. In diesem Sinne nimmt sie auch mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die von der GPK in der Novembersession 2002 beantragten und vom Grossen Rat beschlossenen Spar- und Kürzungsvorschläge vollzogen werden konnten.

Die finanzrechtliche Bearbeitung von Budgetanträgen - auch unter GRiforma - muss mit einer Revision des kantonalen Finanzhaushaltgesetzes diskutiert werden. Ein entsprechender Kommissions-Vorstoss wird von der GPK vorbereitet.

Gremium: Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats
Quelle: dt Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats
Neuer Artikel