Seit Beginn dieses Jahres werden den Schweizer Bürgerinnen und
Bürgern neue Pässe und neue Identitätskarten ausgestellt. Bei der
Produktion des neuen Schweizer Passes durch das Bundesamt für Bauten und
Logistik ergeben sich Verzögerungen von mehreren Wochen. Im Bedarfsfall
stellt das Amt für Polizeiwesen Graubünden provisorische Pässe aus.
Die Einführung des neuen Schweizer Passes ist mit erheblichen
Problemen verbunden. Seitens der Gemeinden und des Amtes für
Polizeiwesen Graubünden werden die Ausweisanträge binnen Tagesfrist
verarbeitet. Das Bundesamt für Bauten und Logistik ist jedoch nicht in
der Lage, die Pässe binnen der vorgesehenen Frist von drei Wochen ab
Antragstellung herzustellen und den Bürgerinnen und Bürgern zuzustellen.
Die überraschend hohe Anzahl von Anträgen und technische Probleme sind
nicht einkalkuliert worden. Zurzeit liegen beim Bundesamt für Bauten und
Logistik ca. 80'000 nicht bearbeitete Passanträge. Eine Problemlösung
ist nicht absehbar; auch in Zukunft muss leider bis auf weiteres mit
Verzögerungen von mehreren Wochen gerechnet werden.
In dringenden Fällen stellt das Amt für Polizeiwesen Graubünden
provisorische Pässe aus, die jedoch nur ein Jahr gültig sind. Ein
provisorischer Pass wird gratis ausgestellt, wenn tatsächlich auf Grund
einer geplanten Reise ein Pass benötigt wird und wenn der ordentliche
Pass binnen der vom Bundesamt für Bauten und Logistik in Aussicht
gestellten Lieferfrist nicht zugestellt wird. Es wird daher vom Amt für
Polizeiwesen Graubünden dringend empfohlen, mindestens sechs bis sieben
Wochen vor einem geplanten Reiseantritt den ordentlichen Pass zu
beantragen. Müssen vor der Reise noch Visas eingeholt werden, ist ein
Antrag entsprechend früher einzureichen.
Von dieser Problematik ist die Ausstellung der Identitätskarte nicht
betroffen. Eine beantragte Identitätskarte wird binnen der vorgesehenen
Frist von drei Wochen zugestellt.
Gremium: Amt für Polizeiwesen Graubünden
Quelle: dt Amt für Polizeiwesen Graubünden