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Die Schweiz gilt als eines der Pionierländer im Bereich der Sicherheit und des Naturschutzes beim Verkehr mit Sonderabfällen. Seit 1997 regelt die Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen VVS die Entsorgung von Sonderabfällen im Inland und deren Export ins Ausland. Nur Unternehmen mit einer entsprechenden Bewilligung dürfen Sonderabfälle transportieren und entsorgen.

Nicht nur Sonderabfälle, auch Altfahrzeuge, Altholz und Altreifen sowie andere Industrie- und Gewerbeabfälle können bei unsachgemässer Entsorgung die Umwelt stark belasten. Zudem fallen solche Abfälle in grossen Mengen an und werden schon deshalb zum Problem. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK will deshalb auch für solche Abfallkategorien Kontrollvorschriften erlassen. Die neue Verordnung über den Verkehr mit Abfällen VeVA regelt Umgang und Entsorgung mit Sonderabfällen und mit so genannten "anderen kontrollpflichtigen Abfällen". Sie vereint zudem die Vorschriften der VVS mit der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte VREG sowie mit anderen Abkommen und Beschlüssen.

Die Bündner Regierung unterstützt grundsätzlich die Marschrichtung der Revisionsvorschläge, weil sie Bewährtes beibehalten und modernisieren, den Vollzug unterstützen, die tägliche Praxis erleichtern und die Vielzahl bisheriger Vorschriften harmonisieren, auch mit der Europäischen Union. Ausdrücklich nicht einverstanden ist die Regierung mit dem Vorschlag, dass öffentliche Sammelstellen für die Annahme von Sonderabfällen eine Bewilligung beantragen müssen. Der damit verbundene Mehraufwand lässt sich nicht rechtfertigen.

Tierseuchenfonds unterdotiert - Beiträge werden angepasst
Die Regierung hat die jährlichen Beiträge der Gemeinden und der Tierbesitzer für den Tierseuchefonds angepasst: Für Rinder neu 3,5 statt drei Franken pro Tier, für Schafe und Ziegen neu einen Franken statt 50 Rappen pro Tier. Die jährlichen Beiträge für Pferde und Schweine sowie die Beiträge für Bienenvölker werden nicht verändert. Die Anpassungen gelten bereits für das Jahr 2003. Die Mehreinnahmen für den Tierseuchefonds sollen den gesetzlich vorgeschriebenen Saldo von zwei Millionen Franken wieder herstellen. Der heutige Saldo beträgt rund 1,2 Millionen Franken. Allein der Anaplasmose-Fall vom vergangenen Sommer/Herbst hat den Fonds rund 860'000 Franken gekostet. Der Kanton zahlt den gleich hohen Betrag wie das Total der Mehreinnahmen, maximal jedoch 500'000 Franken. Letztmals wurden die Beitragssätze 1996 angepasst.

Aus Gemeinden und Regionen
- Die Gemeinden Castrisch, Sevgein und Riein haben sich für die Führung des Kindergartens, der Primarschule und der integrierten Kleinklasse zu einem öffentlich-rechtlichen Verband zusammengeschlossen.
- Im Siedlungsgebiet von Maienfeld ist von nun an teilweise Tempo 30 Vorschrift. Die Regierung hat eine entsprechende Bewilligung erteilt.
- Die Regierung hat die neue Verfassung der Stadt Fürstenau - mit Ausnahme eines Artikels 19, der an die übergeordnete Gesetzgebung noch angepasst werden muss - und die Verfassung der Gemeinde Bergün/Bravuogn genehmigt.
- Das total revidierte Gemeindesteuergesetz der Gemeinde Lostallo kann in Kraft treten. Die Regierung hat es nach der Gemeindeversammlung nun ebenfalls genehmigt.
- Ein maximaler Baubeitrag von rund 125'000 Franken wurde für die Realisierung eines Allwetterplatzes beim Schulhaus der Gemeinde Tumegl/Tomils genehmigt.
- Die Regierung hat das Projekt für die Umnutzung der bestehenden Turnhalle der Stadt Maienfeld in einen dreifach Kindergarten und in drei Klassenzimmer sowie den entsprechenden Baubeitrag von rund 80'000 Franken genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- 13'500 Franken hat die Regierung als Sport-Toto-Beiträge genehmigt. Sechs Antragsteller sind dabei berücksichtigt worden.
- Mit 15'000 Franken wird die Herausgabe der Monografie "Mathias Balzer - Auf der Suche nach der einfachen Wahrheit. Werke 1967 - 1990" von Claudia Klausner unterstützt.

Strassenprojekte
- Für den Neubau der Brücke Val da Pitasch beim Mulin da Pitasch auf der Strecke Ilanz-Vals hat die Regierung einen Kredit von 430'000 Franken genehmigt.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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