Vor zehn Jahren ist das heutige Opferhilfegesetz OHG in Kraft
getreten. Die nun anstehende Totalrevision sieht insbesondere vor, im
Bereich der Genugtuung (Maximalbeiträge), der Opferhilfe nach einer
Straftat im Ausland und im Bereich der Bundesbeiträge bisherige Mängel
aufzuheben. Die Bündner Regierung ist grundsätzlich mit den
Änderungsvorschlägen einverstanden. Sie setzt sich in ihrer
Vernehmlassung an das Bundesamt für Justiz aber insbesondere dafür ein,
dass sich der Bund in Zukunft finanziell stärker engagiert. Die
Opferhilfe ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen und die
Kantone werden in diesem Rahmen verpflichtet, verschiedene Leistungen
anzubieten und zu finanzieren; so die Führung von Beratungsstellen und
die Zahlung von Genugtuung und Entschädigung. Weiter schreibt der Bund
die freie Wahl der Beratungsstelle vor, ohne dafür die finanziellen
Konsequenzen übernehmen zu müssen.
Ja sagt die Regierung zur Beratung, nein aber zu Entschädigungen für
Opfer und deren betroffenen Angehörigen, wenn die Straftat im Ausland
geschehen ist. Beratung soll unbedingt unabhängig vom Ort des Geschehens
gewährt werde; Hilfe hingegen nicht, weil die Schweiz keinen Einfluss
auf die innere Sicherheit in ausländischen Staaten hat.
Regierung sagt Ja zu strafferem Vernehmlassungsverfahren
des Bundes
Die Regierung unterstützt die gesetzliche Neuregelung des
Vernehmlassungsverfahrens des Bundes. Das Verfahren soll gestrafft,
verwesentlicht und mit neuen Kommunikations- und Informationsmitteln
bewusst unterstützt werden. Weiter will die Bundeskanzlei in den
einzelnen Vernehmlassungsverfahren mehr Transparenz schaffen. Die
Qualität dieses wichtigen Teils des Rechtsetzungsprozesses wird damit
erhöht, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassung zur Revision des
Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes RVOG.
Obligatorische Preisdeklaration für Zahnärzte ist unbestritten
Preise in Franken und Rappen statt Taxpunkt-System: Die Regierung
unterstützt die entsprechende Änderung der "Verordnung über die
Bekanntgabe von Preisen PBV" für zahnärztliche Dienstleistungen. Somit
werden Zahnärzte verpflichtet, die Preise für ihre Dienstleistungen
offen zu deklarieren.
Ebenso positiv sieht die Regierung die klare Preisinformation für
Mehrwertdienste, so genannte Auskunfts- und Vermarktungsdienste, im
Bereich der Telefonie. Gemäss neuem Verordnungsentwurf sollen die
Konsumenten dann zwingend informiert werden, wenn die gewünschte
Dienstleistung mehr als zwei Franken pro Minute kostet. Die Regierung
schlägt hier vor, diese Grenze auf einen Franken pro Minute zu senken.
Aus Gemeinden und Regionen
- Die teilrevidierte Gemeindeverfassung von Flims kann in Kraft
treten. Die Regierung hat die Änderungen der Artikel 17 und 18
(Kompetenzen der Urnengemeinde bei Sachabstimmungen resp. Kompetenzen
der Gemeindeversammlung beim Verkauf von Liegenschaften und
Grundstücken) genehmigt.
- Die Regierung hat die Sofortmassnahmen im Rahmen der Totalrevision
der Ortsplanung der Stadt Chur genehmigt: Baugesetz-Änderungen,
Übersichtsplan der Zonenplanänderungen, Generelle Gestaltungspläne
"Sand" und "Deponie Geissweid".
- Die Gemeinde Pontresina darf ab Schuljahr 2003/04 ihre Schule
zweisprachig führen. Das Konzept wurde von den Stimmbürgerinnen und
Stimmbürgern am 18. März einstimmig gutgeheissen, die Regierung hat sich
nun ebenfalls positiv dazu geäussert.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Die Regierung hat für drei Projekte Investitionshilfedarlehen
gewährt: der Park Hotels Waldhaus AG in Flims für den Bau eines neuen
Wellnessbereichs, der Gemeinde Tumegl/Tomils für den Dorfladen im Rahmen
des Neubaus des Gewerbehauses Curschiglias und der Gemeinde Ftan für
eine Kabelfernsehanlage.
- Im Bereich der Kulturförderung hat die Regierung folgende Beiträge
genehmigt:
- 18 kulturelle Werke resp. Veranstaltungen erhalten vom Kanton eine
Defizitgarantie von gesamthaft 134'000 Franken;
- das Bündner Kammerorchester erhält 2003 einen Beitrag von rund
86'000 Franken;
- das Organisationskomitee "200 Jahre Haldenstein" erhält für die
Organisation und Durchführung ihrer Feier eine einmalige Unterstützung
von 30'000 Franken.
- Im Bereich des Denkmalschutzes hat die Regierung acht Beiträge in
der Gesamthöhe von rund drei Millionen Franken genehmigt.
Strassenprojekte
- Für rund 6,7 Millionen Franken hat die Regierung Strassenprojekte
im Bereich der Umfahrung Saas, der Julierstrasse (Savognin, Crap Sès),
der A13 (Anschluss Landquart Ost), der Engadinerstrasse (Innschlucht
Charnadüra, Ruinains/Tschlin) genehmigt.
- Auf der kantonalen Verbindungsstrasse zwischen Sevgein-Riein,
Abzweigung Oberländerstrasse-Sevgein/Curschetta, kann neu mit einem
Maximalgewicht von 28 Tonnen (bisher 18) und einer Maximalbreite von
2,55 Metern (bisher 2,3) gefahren werden; auf dem Abschnitt
Sevgein/Curschetta-Val da Raclein mit fortschreitendem Ausbau neu mit 18
Tonnen (bisher 13).
Personelles
Die neue Vorsteherin des Amts für Kultur heisst Flavia Kippele. Sie
tritt ihre neue Stelle am
1. September an. Flavia Kippele ist seit Januar 1998 Geschäftsleiterin
der Pro Senectute Graubünden. Sie hat an der Universität Zürich in
Soziologie promoviert und zusätzlich die Ausbildung zum "Bachelor of
Business Administration" absolviert.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden