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Die Ehepaar- und Familienbesteuerung wird momentan auf Bundesebene revidiert. Die Einzelheiten zum beschlossenen Krankenversicherungs-Abzug und zum Kinderbetreuungs-Abzug bei der direkten Bundessteuer DBG werden in zwei Verordnungen durch den Bundesrat festgelegt. Als Krankenversicherungs-Abzug gilt die als Pauschale berechnete Durchschnittsprämie am Veranlagungsort per Stichtag 31.12. minus der in der Steuerperiode tatsächlich ausgerichteten Prämienverbilligung. Die Bündner Regierung moniert in ihrer Stellungnahme an die Eidgenössische Steuerverwaltung, dass der Krankenversicherungs-Abzug den Grundsatz der "Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" verletzen kann. Offensichtlich wird dieses Problem insbesondere bei einem Wechsel von einem Kanton mit sehr hoher in einen Kanton mit sehr tiefer Durchschnittsprämie. Dafür verlangt die Regierung eine sachgerechte und praktikable Lösung.
Kinderbetreuungs-Abzüge sollen auch dann möglich sein, wenn die Eltern wegen Erwerbsunfähigkeit und Ausbildung auf die Unterstützung Dritter angewiesen sind. Übernehmen hingegen bei Krankheit oder Unfall Familienmitglieder die Kinderbetreuung, sollen dafür keine Abzüge möglich sein. Unter "Familie" versteht die Bündner Regierung die direkte Verwandtschaftslinie der Ehegatten sowie die Geschwister.

Verordnung über den Wehrpflichtersatz grundsätzlich angenommen
Das revidierte Bundesgesetz über den Wehrpflichtersatz ist vom Parlament im Oktober 2002 verabschiedet worden. Die dazugehörige Verordnung befindet sich momentan in der Vernehmlassung. Die Bündner Regierung unterstützt grundsätzlich den Verordnungsentwurf. Einzig die Absicht, bei einer Teilzahlung des Wehrpflichtersatzes den Verwaltungsaufwand (Gebühren und Kosten, z.B. bei einer Betreibung) erst nach allfälligen Bussen und nach der eigentlichen Ersatzabgabe abzubuchen, stösst bei der Regierung auf Kritik. Der Aufwand im Kanton rechtfertigt keine Änderung des betreffenden Artikels.

Berufswahlklasse der Landschaft Davos definitiv anerkannt
Seit dem Schuljahr 2000/2001 wird in der Berufsschule der Landschaft Davos eine Berufswahlklasse geführt. Pro Jahr besuchten durchschnittlich 16 Schülerinnen und Schüler dieses Bildungsangebot aus den Regionen Davos, Prättigau und Albulatal. Die Absolvierenden fanden im Anschluss an das Berufswahljahr meistens problemlos eine Lehrstelle oder den Zugang in weiterführende Schulen. Die Regierung hat nun die Berufswahlklasse der Landschaft Davos definitiv anerkannt.

Bessere Zusammenarbeit im Bereich "Arbeitsmarkt"
Dienststellen, die im Bereich des Arbeitsmarkts tätig sind, sollen besser zusammenarbeiten. Im Rahmen des so genannten Projekts zur interinstitutioneller Zusammenarbeit IIZ haben sich in Graubünden das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit KIGA, das Sozialamt, das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung sowie die Sozialversicherungsanstalt zusammengeschlossen. Die Regierung hat die Schwerpunkte des Projekts IIZ, die gemeinsame Fallführung und die Bereitstellung von Massnahmen im Arbeitsmarkt, genehmigt. Nun werden die regionalen Aussenstellen der beteiligten Dienststellen involviert und die Umsetzung vor Ort diskutiert.

Aus Gemeinden und Regionen
- Für Umbauten an das Schulhaus von Ardez hat die Regierung einen maximalen Baubeitrag von rund 46'000 Franken genehmigt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 260'000 Franken. Ebenso genehmigt hat die Regierung das definitive Bauprojekt für den Umbau des Aus- und Weiterbildungszentrums Rosengarten in Chur. Dafür hat sie einen Baubeitrag von rund 400'000 Franken in Aussicht gestellt.
- Die Regierung hat die Revision der Statuten der Uniùn da scola / scoleta Muntogna da Schons genehmigt. Die Anzahl der Schulratsmitglieder, neu ohne Stellvertreter, wurde von sieben auf deren fünf reduziert. Zudem sind die Statuten der neuen Situation nach der Fusion der Gemeinden Donath und Patzen-Fardün angepasst worden.
- Die teilrevidierte Ortsplanung (Baugesetz, Zonenplan Gebiet "Puoz" sowie Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan vom Gebiet "Lingia") von Valchava ist nach dem Beschluss der Gemeindeversammlung vom Februar 2003 nun auch von der Regierung genehmigt worden.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Auch die Gemeinden Schluein und Pigniu sind daran, die Schäden nach den Unwettern 2002 zu beheben. Für beide Integralprojekte hat die Regierung insgesamt rund 258'000 Franken genehmigt.
- Die Infrastruktur (Trinkwasserverbindungsleitung und Trinkwasserverteilung mit Hydrantenleitungen) der Fraktion Sclamischot der Gemeinde Tschlin wird erneuert. Der Kantonsbeitrag beläuft sich dafür auf rund 110'000 Franken.
- Für die personelle und administrative Infrastruktur der Bündner Viehvermittlungs AG hat die Regierung für das Jahr 2003 eine pauschale Entschädigung von 100'000 Franken beschlossen.

Strassenprojekte
- Für Strassenbauprojekte auf der Safienstrasse (Türlihus-Arezen), auf der Ofenbergstrasse (Plaun dals Bovs-Votas) und auf der Prättigauerstrasse (Verbauung Arieschbach) sind rund 1,4 Millionen Franken genehmigt worden.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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