Die Ehepaar- und Familienbesteuerung wird momentan auf Bundesebene
revidiert. Die Einzelheiten zum beschlossenen Krankenversicherungs-Abzug
und zum Kinderbetreuungs-Abzug bei der direkten Bundessteuer DBG werden
in zwei Verordnungen durch den Bundesrat festgelegt. Als
Krankenversicherungs-Abzug gilt die als Pauschale berechnete
Durchschnittsprämie am Veranlagungsort per Stichtag 31.12. minus der in
der Steuerperiode tatsächlich ausgerichteten Prämienverbilligung. Die
Bündner Regierung moniert in ihrer Stellungnahme an die Eidgenössische
Steuerverwaltung, dass der Krankenversicherungs-Abzug den Grundsatz der
"Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" verletzen
kann. Offensichtlich wird dieses Problem insbesondere bei einem Wechsel
von einem Kanton mit sehr hoher in einen Kanton mit sehr tiefer
Durchschnittsprämie. Dafür verlangt die Regierung eine sachgerechte und
praktikable Lösung.
Kinderbetreuungs-Abzüge sollen auch dann möglich sein, wenn die
Eltern wegen Erwerbsunfähigkeit und Ausbildung auf die Unterstützung
Dritter angewiesen sind. Übernehmen hingegen bei Krankheit oder Unfall
Familienmitglieder die Kinderbetreuung, sollen dafür keine Abzüge
möglich sein. Unter "Familie" versteht die Bündner Regierung die direkte
Verwandtschaftslinie der Ehegatten sowie die Geschwister.
Verordnung über den Wehrpflichtersatz grundsätzlich angenommen
Das revidierte Bundesgesetz über den Wehrpflichtersatz ist vom
Parlament im Oktober 2002 verabschiedet worden. Die dazugehörige
Verordnung befindet sich momentan in der Vernehmlassung. Die Bündner
Regierung unterstützt grundsätzlich den Verordnungsentwurf. Einzig die
Absicht, bei einer Teilzahlung des Wehrpflichtersatzes den
Verwaltungsaufwand (Gebühren und Kosten, z.B. bei einer Betreibung) erst
nach allfälligen Bussen und nach der eigentlichen Ersatzabgabe
abzubuchen, stösst bei der Regierung auf Kritik. Der Aufwand im Kanton
rechtfertigt keine Änderung des betreffenden Artikels.
Berufswahlklasse der Landschaft Davos definitiv anerkannt
Seit dem Schuljahr 2000/2001 wird in der Berufsschule der Landschaft
Davos eine Berufswahlklasse geführt. Pro Jahr besuchten durchschnittlich
16 Schülerinnen und Schüler dieses Bildungsangebot aus den Regionen
Davos, Prättigau und Albulatal. Die Absolvierenden fanden im Anschluss
an das Berufswahljahr meistens problemlos eine Lehrstelle oder den
Zugang in weiterführende Schulen. Die Regierung hat nun die
Berufswahlklasse der Landschaft Davos definitiv anerkannt.
Bessere Zusammenarbeit im Bereich "Arbeitsmarkt"
Dienststellen, die im Bereich des Arbeitsmarkts tätig sind, sollen
besser zusammenarbeiten. Im Rahmen des so genannten Projekts zur
interinstitutioneller Zusammenarbeit IIZ haben sich in Graubünden das
Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit KIGA, das Sozialamt, das Amt für
Berufsbildung und Berufsberatung sowie die Sozialversicherungsanstalt
zusammengeschlossen. Die Regierung hat die Schwerpunkte des Projekts
IIZ, die gemeinsame Fallführung und die Bereitstellung von Massnahmen im
Arbeitsmarkt, genehmigt. Nun werden die regionalen Aussenstellen der
beteiligten Dienststellen involviert und die Umsetzung vor Ort
diskutiert.
Aus Gemeinden und Regionen
- Für Umbauten an das Schulhaus von Ardez hat die Regierung einen
maximalen Baubeitrag von rund 46'000 Franken genehmigt. Die Gesamtkosten
belaufen sich auf rund 260'000 Franken. Ebenso genehmigt hat die
Regierung das definitive Bauprojekt für den Umbau des Aus- und
Weiterbildungszentrums Rosengarten in Chur. Dafür hat sie einen
Baubeitrag von rund 400'000 Franken in Aussicht gestellt.
- Die Regierung hat die Revision der Statuten der Uniùn da scola /
scoleta Muntogna da Schons genehmigt. Die Anzahl der
Schulratsmitglieder, neu ohne Stellvertreter, wurde von sieben auf deren
fünf reduziert. Zudem sind die Statuten der neuen Situation nach der
Fusion der Gemeinden Donath und Patzen-Fardün angepasst worden.
- Die teilrevidierte Ortsplanung (Baugesetz, Zonenplan Gebiet "Puoz"
sowie Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan vom Gebiet "Lingia") von
Valchava ist nach dem Beschluss der Gemeindeversammlung vom Februar 2003
nun auch von der Regierung genehmigt worden.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Auch die Gemeinden Schluein und Pigniu sind daran, die Schäden
nach den Unwettern 2002 zu beheben. Für beide Integralprojekte hat die
Regierung insgesamt rund 258'000 Franken genehmigt.
- Die Infrastruktur (Trinkwasserverbindungsleitung und
Trinkwasserverteilung mit Hydrantenleitungen) der Fraktion Sclamischot
der Gemeinde Tschlin wird erneuert. Der Kantonsbeitrag beläuft sich
dafür auf rund 110'000 Franken.
- Für die personelle und administrative Infrastruktur der Bündner
Viehvermittlungs AG hat die Regierung für das Jahr 2003 eine pauschale
Entschädigung von 100'000 Franken beschlossen.
Strassenprojekte
- Für Strassenbauprojekte auf der Safienstrasse (Türlihus-Arezen),
auf der Ofenbergstrasse (Plaun dals Bovs-Votas) und auf der
Prättigauerstrasse (Verbauung Arieschbach) sind rund 1,4 Millionen
Franken genehmigt worden.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden