STICHFRAGE ZUM WAHLVERFAHREN DES GROSSEN RATS WIRD NACHGEZÄHLT
Auf die amtliche Publikation der Ergebnisse zur Volksabstimmung vom
18. Mai 2003 über die Totalrevision der Kantonsverfassung mit
Variantenabstimmung zum Wahlverfahren des Grossen Rats haben
verschiedene Personen mit teilweise gemeinsamen Eingaben
Abstimmungsbeschwerde eingereicht. Die Regierung hat vier der fünf
Beschwerden gutgeheissen und eine Nachzählung der Stichfrage zum
Wahlverfahren des Grossen Rats angeordnet.
Im Wesentlichen wurde seitens der Beschwerdeführer die Vermutung
geäussert, dass die Frage, wann ein Stimmzettel gültig ist, nicht
überall gleich interpretiert worden sei. Konkrete Hinweise allerdings,
in welchen Gemeinden es allenfalls zu solchen Fehlern gekommen sein
soll, fehlen nach wie vor. Die Regierung hat deshalb die Standeskanzlei
beauftragt, die am Abstimmungssonntag von den Gemeinden als ungültig
gemeldeten Stimmzettel zu kontrollieren und damit den vorgebrachten
Vermutungen in den Beschwerden von Amtes wegen nachzugehen.
14 Gemeinden mit Veränderungen bei der Stichfrage
In 65 Gemeinden wurden am Abstimmungssonntag insgesamt 483
Stimmzettel als ungültig erklärt. Die Standeskanzlei hat nun unter
anderem nachgeprüft, ob Stimmzettel, bei denen nur die Stichfrage
beantwortet wurde, fälschlicherweise als ungültig taxiert worden sind.
Die Überprüfung hat ergeben, dass 61 Stimmzettel, die in 19
Gemeinden als ungültig erklärt worden waren, gültig sind. In fünf
Gemeinden hat sich daraus keine Veränderung des Ergebnisses der
Stichfrage ergeben, weil in diesen Fällen die Stichfrage ohne eindeutige
Antwort geblieben ist. In 14 Gemeinden - Bonaduz, Cama, Castaneda,
Churwalden, Davos, Felsberg, Maienfeld, Poschiavo, Samedan, Safien, Sils
i.D., Sumvitg, Tschappina und Obersaxen - hat sich das Ergebnis der
Stichfrage allerdings verändert: Für das Majorz-Wahlverfahren sind
insgesamt 23 Stimmen mehr und für das Bündner Modell 18 Stimmen mehr
eingegangen.
Die bereits knappe Differenz von 12 Stimmen zu Gunsten des Bündner
Modells als Wahlverfahren für den Grossen Rat hat sich somit verringert.
Die Grössenordnung der festgestellten Veränderungen hat die Regierung
dazu bewogen, eine Nachzählung der Stichfrage anzuordnen und in diesem
Sinne auch vier der fünf Beschwerden gutzuheissen. Es ist damit zu
rechnen, dass das Ergebnis der Nachzählung nach Pfingsten vorliegt.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden