Die Regierung hat den Entwurf für ein neu gestaltetes kantonales
Raumplanungsgesetz (KRG) für die Vernehmlassung freigegeben. Gemeinden,
Regionen und Interessierte sind eingeladen, bis Mitte Oktober 2003
Stellung zu nehmen.
Das geltende kantonale Raumplanungsgesetz geht in den Grundzügen auf
das Jahr 1973 zurück. Nach 30 Jahren soll es nun einer Auffrischung
unterzogen und durch ein neues Gesetz ersetzt werden. Es geht dabei
primär um eine Neugestaltung in Bezug auf Sprache und Systematik sowie
um eine Entrümpelung von überholten Normen. Revisionsbedarf besteht
sodann auf Grund der praktischen Erfahrungen mit dem geltenden Recht in
den vergangenen drei Jahrzehnten und wegen des sich gewandelten
übergeordneten Rechts.
Einfachere und raschere Verfahren
Gleichzeitig mit der Auffrischung setzt die Vorlage auch einige
Schwerpunkte. Der Hauptschwerpunkt bildet die Vereinfachung und
Beschleunigung der verschiedenen Planungs- und Bewilligungsverfahren.
Als Massnahmen stehen dabei u.a. die Einführung von Erledigungsfristen,
die Vereinheitlichung der Verfahrensvorschriften, die Verbesserung der
Verfahrenskoordination und die Harmonisierung der Rechtsmittel zur
Diskussion. Weitere Schwerpunkte der Vorlage sind die Vergrösserung des
Handlungsspielraumes der Gemeinden in der Ortsplanung, die Einführung
des Grundsatzes "Wohnen bleibt Wohnen" bei Bauten ausserhalb der
Bauzonen, die Schaffung einer klareren Zuständigkeitsordnung für die
Ahndung illegaler Bautätigkeiten, die Umsetzung der neuen Bundesnormen
über das behindertengerechte Bauen sowie Reformen zur Förderung einer
guten Siedlungsqualität und Architektur.
Keine Neuerfindung der Raumplanung
Die Vorlage bezweckt weder eine neue Erfindung der Raumplanung noch
löst sie per se eine neue Welle von Ortsplanungsrevisionen aus. Die
vorgesehenen Verbesserungen bauen vielmehr auf dem bewährten und
vertrauten raumplanerischen Stufenbau
(Richtplanung-Nutzungsplanung-Baubewilligungsverfahren) auf. Ebenso
wenig wird an der traditionell hohen Bündner Gemeindeautonomie im Bau-
und Planungswesen gerüttelt. Indem die Vorlage gezielte
Vereinheitlichungen in formellen Bereichen bringt, werden sich die
Gemeinden künftig sogar noch vermehrt auf das konzentrieren können, was
für die Gemeindeautonomie politisch und sachlich wesentlich ist.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Departement des Innern und der Volkswirtschaft