Die Regierung hat die Totalrevision der kantonalen
Strassengesetzgebung in die Vernehmlassung geschickt. Heute regeln rund
200 Artikel die Strassengesetzgebung Graubündens. Neu werden insgesamt
rund 100 Artikel in zwei Erlassen die Strassengesetzgebung Graubündens
regeln. Zahlreiche bisherige Bestimmungen sind überholt und nicht mehr
zeitgemäss; die Regelungen für die Projektierung, für den Bau und den
Unterhalt sowie für die Nutzung und die Finanzierung von Kantonsstrassen
müssen erneuert werden. Als eine der wesentlichen Änderung ist auch die
Neuregelung der Vorschriften für die An- bzw. Aberkennung von
Kantonsstrassen geplant. Nicht angetastet wird hingegen der Grundsatz,
dass der Kanton eine minimale Groberschliessung der Gemeinden und
Fraktionen garantiert.
Neu soll auch eine Rechtsgrundlage für den so genannten
"Langsamverkehr", Fussgänger, Wanderer und Radfahrer, geschaffen werden.
Neben weiteren Anpassungen und Neuerungen werden die Aufgaben und
Kompetenzen von Kanton und Gemeinden punktuell angepasst.
Die Vernehmlassung dauert bis Weihnachten 2004. Die komplett
erneuerte kantonale Strassengesetzgebung soll am 1. Januar 2006 in Kraft
treten. Die Vernehmlassungs-Unterlagen sind elektronisch unter
www.tiefbauamt.gr.ch einsehbar.
Neues Pensionskassen-Gesetz geht in die Vernehmlassung
Die Regierung hat das Gesetz für die Kantonale Pensionskasse
Graubünden in die Vernehmlassung geschickt. Das neue Gesetz wird die
bisherige Pensionskassenverordnung ablösen; ausschlaggebend dafür sind
politische und wirtschaftliche Gründe.
Schwerpunkte der Revision sind:
- die Anpassung der Bestimmungen der Pensionskassenverordnung an die
neue Kantonsverfassung;
- der gesetzgeberische Umsetzung der 1. BVG-Revision im kantonalen
Recht;
- die schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes von 7,2 auf 6,8
Prozent;
- die versicherungstechnische Kürzung der Umwandlungssätze bei
vorverschobener Alterspensionierung;
- die Anpassung der Regeln der IV an diejenigen der eidgenössischen
Invalidenversicherung und
- die Anpassung der Kinderrente an die Waisenrente.
Der grosse Teil der Regelungen der heutigen Pensionskassenverordnung
wird materiell unverändert ins neue Recht übernommen. Die Vernehmlassung
dauert bis Ende November 2004. Das neue Gesetz soll am 1. Januar 2006 in
Kraft treten. Die Vernehmlassungs-Unterlagen werden nach Bereinigungen
der Übersetzungen ins Netz gestellt und sind dann elektronisch unter
www.pk.gr.ch einsehbar.
NFA: Bündner Regierung tritt Pro-Komitee bei
Die Bündner Regierung tritt dem eidgenössischen Komitee "Exekutiven
für die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben NFA" bei.
Damit will sie dokumentieren, dass die Erneuerung und die Stärkung des
föderalistischen Staatssystems auch im Interesse des Kantons Graubünden
und der Bündner Regierung liegt.
Aus Sicht Graubündens stehen folgende Vorteile der NFA im
Vordergrund:
- Sie schafft die Grundlage für einen transparenten, gezielten und
steuerbaren Finanzausgleich sowie eine effiziente und bedarfsgerechte
Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen;
- sie entwirrt den bisherigen komplizierten Aufgabenverbund und das
Finanzierungsgeflecht und schafft klare Zuständigkeiten und
Verantwortlichkeiten;
- der neue Finanzausgleich gibt den Kantonen mehr Möglichkeiten, um
ihre Aufgaben eigenständig zu erfüllen;
- die NFA vermindert die tendenziell steigenden Unterschiede in der
finanziellen Leistungsfähigkeit und in der Steuerbelastung zwischen den
Kantonen;
- sie erhöht die Leistungsfähigkeit der Kantone und sichert ihnen
eine minimale Ausstattung an finanziellen Ressourcen;
- der geografisch-topografische Belastungsausgleich vermindert die
übermässigen finanziellen Lasten der Gebirgskantone;
- die NFA vermindert Abhängigkeiten gegenüber dem Bund und
korrigiert falsche Anreizstrukturen;
- sie erweitert die Möglichkeiten für innovative, kostengünstige und
bürgernahe Dienstleistungen;
- sie schafft die Basis für neue und verbesserte
Zusammenarbeitsformen zwischen den Kantonen.
Die NFA löst nicht alle Probleme des föderalistischen Systems der
Schweiz. Sie ist aber ein wesentlicher Schritt zur Stärkung der
Autonomie und der Eigenverantwortung der Kantone; sie sichert eine
effiziente Erfüllung der Staatsaufgaben und einen haushälterischen
Einsatz der öffentlichen Finanzen.
Alterspflege und -betreuung: Rahmenplanung verabschiedet
Die Regierung hat die so genannte "Rahmenplanung 2004" für die
ambulante und die stationäre Pflege und Betreuung von älteren Menschen
im Kanton verabschiedet. Die Rahmenplanung gibt Auskunft, wie gross der
künftige Bedarf an Angeboten für die Pflege und die Betreuung von
älteren Menschen ist. Investitionsbeiträge für solche Angebote werden in
Zukunft nur dann vom Kanton gewährt, wenn dafür gemäss Rahmenplanung
auch Bedarf besteht.
In der kantonalen Rahmenplanung werden unter anderem die
Planungsregionen (20 Spitex- und 19 Heimregionen) dargestellt, die
ambulante und die stationäre Nachfrage verglichen und der künftige
Bettenbedarf je Heimregion errechnet.
Richtfunknetz wird technisch erneuert
Die bisherige Technik für den Richtfunk von Kantonspolizei und
Tiefbauamt muss ersetzt werden. Die Regierung hat dafür grünes Licht
erteilt. Sie wird dem Grossen Rat im Rahmen der Botschaft zum Budget
2005 ein Verpflichtungskredit von 7,5 Millionen Franken beantragen.
Grund für die technische Umrüstung ist einerseits die Nutzung der
bisherigen Richtfunk-Frequenzen für das terrestrische digitale Radio
T-DAB und andererseits das Alter der bisherigen Anlagen.
Vernehmlassungen an den Bund
- Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation - Bundesgesetz über die Stromversorgung: Die neue
gesetzliche Regelung muss der Energie-Branche die volle Verantwortung
für eine sichere, effiziente und konkurrenzfähige Versorgung des Landes
mit elektrischer Energie übertragen, ohne die Gewässerhoheit der Kantone
anzutasten. Zudem müssen alle Entscheidungskompetenzen im Zusammenhang
mit Wasserrechten bei den Kantonen konzentriert werden, schreibt die
Bündner Regierung in ihrer Vernehmlassung. Grundsätzlich unterstützt sie
in der gemeinsamen Vernehmlassung der Regierungen der Gebirgskantone die
Öffnung des Strommarktes durch EU-kompatible Regelungen.
Aus Gemeinden und Regionen
- Schlans: Rund 170'000 Franken erhält die Gemeinde für die
Erneuerung und den Ausbau der Wasserversorgung. Dieses Projekt ist mit
dem Bauprojekt für ein Trinkwasserkraftwerk gekoppelt.
- Brusio: Rund 80'000 Franken erhält die Gemeinde für das Projekt
"Risanamento selve castanili e selve di noci". Dabei werden
Kastanienselven instand gestellt und gesichert. Im Gebiet Cötöngi wird
zusätzlich eine in Graubünden seltene Nusselve gepflegt.
- Tamins: Rund 30'000 Franken erhält die Gemeinde für das Projekt
"Sonderwaldreservat Eichwald". Damit soll diese Waldfläche von 99 ha
langfristig erhalten werden. Das Projekt dauert insgesamt fünf Jahre.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Jugendmusik Chur: Der Instrumentenbestand wird teilweise erneuert.
Der Kantonsbeitrag beläuft sich dafür auf 6500 Franken.
- Sport in der Arge Alp: Für den OL Cup 2004 der Arbeitsgemeinschaft
der Alpenländer Arge Alp in Blindham / Bayern hat die Regierung einen
Beitrag von rund 8'000 Franken genehmigt.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden