Die Regierung hat die Botschaft zur Teilrevision des Gesetzes über
die Graubündner Kantonalbank verabschiedet. Der Grosse Rat wird in
seiner Februar-Session 2005 die Vorlage beraten.
Im Wesentlichen geht es darum, der Bank den notwendigen Spielraum zu
verschaffen, unter gewissen Bedingungen und bei gleicher Behandlung
aller Eigentümer der Bank, Dotationskapital dem Kanton zurückzuzahlen;
dafür müssen die Eigenmittel langfristig eine gewisse Höhe erreichen und
halten können. Gleichzeitig werden die Regeln für eine allfällige
Aufstockung des Eigenkapitals festgelegt. Eine Kapitalrückzahlung an den
Kanton wäre überhaupt die erste in der Geschichte der GKB.
Präzisiert wird zudem die Zusammenarbeit zwischen Grossem Rat,
Regierung und GKB. Der Grosse Rat beschliesst weiterhin die maximale
Höhe des Dotationskapitals. Die Regierung legt auf Antrag der GKB die
Rückzahlungs- bzw. Aufstockungs-Tranchen fest; dafür muss der Grosse Rat
wiederum das Budget genehmigen.
Ausführungsbestimmungen zur neuen Spitalfinanzierung liegen vor
Nachdem der Grosse Rat in der August-Session die Teilrevision des
Krankenpflegegesetzes durchberaten hat, sind nun von der Regierung die
entsprechenden Ausführungsbestimmungen für die Vernehmlassung frei
gegeben worden. Hauptziel der Gesetzesrevision war der Wechsel von der
bisherigen Defizit- zu einer leistungsbezogenen Spitalfinanzierung. Die
Vernehmlassung zu den neuen Ausführungsbestimmungen dauert bis am 22.
November 2004.
Das neue Krankenpflegegesetz und die Ausführungsbestimmungen treten
gemeinsam in Kraft. Die Vernehmlassungs-Unterlagen sind im Internet
unter www.jpsd.gr.ch einsehbar.
Neues GWE tritt am 1. November in Kraft
Die Regierung hat das neue Gesetz über die Förderung der
wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton Graubünden GWE per 1. November
2004 in Kraft gesetzt. Die neue Verordnung mit den
Ausführungsbestimmungen tritt zusammen mit dem Gesetz in Kraft. Die
bisherige Verordnung über die Wirtschaftsförderung im Kanton Graubünden
wurde aufgehoben.
Das neue GWE war in der Volksabstimmung vom 26. September 2004 vom
Stimmvolk angenommen worden.
Kantonale Ergänzungsleistungen per 2005 um 1,5 Prozent erhöht
Die Ergänzungsleistungen EL werden per 1. Januar 2005 im Kanton
Graubünden um 1,5 Prozent erhöht. Der kantonale EL-Beitrag für
Alleinstehende steigt damit um 250 Franken, für Ehepaare um 380 Franken
und für Waisen um 130 Franken jährlich. Die EL dienen zur Deckung des
allgemeinen Lebensbedarfs.
Vernehmlassungen an den Bund
Bundesamt für Gesundheit - Teilrevisionen in der
Krankenversicherung: Die Regierung ist mit den vorgeschlagenen
Änderungen in den Verordnungen über die Krankenversicherung und über den
Risikoausgleich in der Krankenversicherung einverstanden. Es handelt
sich dabei mehrheitlich um technische und verfahrensrechtliche
Anpassungen. Geklärt haben will die Regierung allerdings, dass nicht
bezahlbare Prämien und Kostenbeteiligungen bei einem Wohnsitzwechsel auf
keinen Fall durch die neue Gemeinde übernommen werden sollen. Dafür muss die
vorherige Wohnsitzgemeinde aufkommen.
Bundesamt für Sozialversicherung - IV-Verfahren: Die Regierung
unterstützt eine Straffung der IV-Verfahren. Konkret soll das formelle
Verfahren zur Festsetzung, Aufhebung oder Änderung von IV-Leistungen
vereinfacht werden, so, wie es vor der Einführung des Bundesgesetzes
über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts bereits der Fall
war; dafür wird das Einsprache- durch das so genannte
Vorbescheidverfahren ersetzt. Weiter soll eine moderate Kostenpflicht
sowohl vor dem kantonalen als auch vor dem Eidgenössischen
Versicherungsgericht EVG eingeführt werden und schliesslich soll das EVG
in IV-Verfahren nur noch über Rechtsfragen entscheiden und nicht mehr
Feststellungen über Sachverhalte der Vorinstanz prüfen. Diese Massnahmen
sollen gesamthaft die Anzahl Beschwerdefälle senken.
Gewisse Teile der 5. IV-Revision werden als eigenständige Vorlage vom
Parlament behandelt; die Neuregelung der IV-Verfahren gehört dazu.
Eidgenössisches Institut für geistiges Eigentum - Revision des
Patentgesetzes: Die Regierung lehnt den Gesetzesentwurf in dieser Form
ab. Diese Vorlage schwächt den Patentschutz und damit den
Forschungsstandort Schweiz anstatt dessen Innovations- und
Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Dies ist bereits die zweite Vernehmlassung zur Revision des
Patentgesetzes, bei der es in erster Linie um die Patentierung
biotechnologischer Erfindungen geht. Gegenüber der ersten
Vernehmlassungsvorlage wurden unter anderen insbesondere folgende
Änderungen vorgenommen, die in Graubünden auf Ablehnung stossen: eine
Einschränkung des Stoffschutzes für Gene und Teilsequenzen von Genen
sowie die einseitige Einführung einer Pflicht zur Angabe der Quelle der
genetischen Ressource, die Schaffung eines Bundespatentgerichts und eine
einheitliche Regelung für Patentanwälte. Der erste Entwurf des
Patentgesetzes von 2002 wurde durch die Bündner Regierung noch
unterstützt.
Aus Gemeinden und Regionen
Die Regierung hat die neue Gemeindeverfassung genehmigt.
Revidiert wurden unter anderen die Bestimmungen betreffend Amtsdauer
(neu drei statt zwei Jahre), Zeitpunkt der Wahlen (neu Oktober statt
November) und Wahlverfahren (offen statt schriftlich) der
Gemeindebehörden.
Strassenprojekte
Gotschna-, Rofla und Traversa-Tunnel: Für die neuen
SOS-Alarmkästen hat die Regierung insgesamt rund eine halbe Million
Franken bewilligt.
Personelles
Albert Fausch (1956), Chur, ist von der Regierung als neuer
Jugendanwalt der Staatsanwaltschaft Graubünden gewählt worden. Er tritt
sein neues Amt anfangs Mai 2005 an. Fausch ist momentan als
Untersuchungsrichter im Untersuchungsrichteramt Chur tätig.
Orlando Nigg, Chur, ist per 1. Januar 2005 als juristischer
Mitarbeiter im Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement gewählt worden.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden