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Die Regierung hat die Botschaft zur Teilrevision des Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank verabschiedet. Der Grosse Rat wird in seiner Februar-Session 2005 die Vorlage beraten.

Im Wesentlichen geht es darum, der Bank den notwendigen Spielraum zu verschaffen, unter gewissen Bedingungen und bei gleicher Behandlung aller Eigentümer der Bank, Dotationskapital dem Kanton zurückzuzahlen; dafür müssen die Eigenmittel langfristig eine gewisse Höhe erreichen und halten können. Gleichzeitig werden die Regeln für eine allfällige Aufstockung des Eigenkapitals festgelegt. Eine Kapitalrückzahlung an den Kanton wäre überhaupt die erste in der Geschichte der GKB.

Präzisiert wird zudem die Zusammenarbeit zwischen Grossem Rat, Regierung und GKB. Der Grosse Rat beschliesst weiterhin die maximale Höhe des Dotationskapitals. Die Regierung legt auf Antrag der GKB die Rückzahlungs- bzw. Aufstockungs-Tranchen fest; dafür muss der Grosse Rat wiederum das Budget genehmigen.

Ausführungsbestimmungen zur neuen Spitalfinanzierung liegen vor
Nachdem der Grosse Rat in der August-Session die Teilrevision des Krankenpflegegesetzes durchberaten hat, sind nun von der Regierung die entsprechenden Ausführungsbestimmungen für die Vernehmlassung frei gegeben worden. Hauptziel der Gesetzesrevision war der Wechsel von der bisherigen Defizit- zu einer leistungsbezogenen Spitalfinanzierung. Die Vernehmlassung zu den neuen Ausführungsbestimmungen dauert bis am 22. November 2004.
Das neue Krankenpflegegesetz und die Ausführungsbestimmungen treten gemeinsam in Kraft. Die Vernehmlassungs-Unterlagen sind im Internet unter www.jpsd.gr.ch einsehbar.

Neues GWE tritt am 1. November in Kraft
Die Regierung hat das neue Gesetz über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton Graubünden GWE per 1. November 2004 in Kraft gesetzt. Die neue Verordnung mit den Ausführungsbestimmungen tritt zusammen mit dem Gesetz in Kraft. Die bisherige Verordnung über die Wirtschaftsförderung im Kanton Graubünden wurde aufgehoben. Das neue GWE war in der Volksabstimmung vom 26. September 2004 vom Stimmvolk angenommen worden.

Kantonale Ergänzungsleistungen per 2005 um 1,5 Prozent erhöht
Die Ergänzungsleistungen EL werden per 1. Januar 2005 im Kanton Graubünden um 1,5 Prozent erhöht. Der kantonale EL-Beitrag für Alleinstehende steigt damit um 250 Franken, für Ehepaare um 380 Franken und für Waisen um 130 Franken jährlich. Die EL dienen zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs.

Vernehmlassungen an den Bund
Bundesamt für Gesundheit - Teilrevisionen in der Krankenversicherung: Die Regierung ist mit den vorgeschlagenen Änderungen in den Verordnungen über die Krankenversicherung und über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung einverstanden. Es handelt sich dabei mehrheitlich um technische und verfahrensrechtliche Anpassungen. Geklärt haben will die Regierung allerdings, dass nicht bezahlbare Prämien und Kostenbeteiligungen bei einem Wohnsitzwechsel auf keinen Fall durch die neue Gemeinde übernommen werden sollen. Dafür muss die vorherige Wohnsitzgemeinde aufkommen.
Bundesamt für Sozialversicherung - IV-Verfahren: Die Regierung unterstützt eine Straffung der IV-Verfahren. Konkret soll das formelle Verfahren zur Festsetzung, Aufhebung oder Änderung von IV-Leistungen vereinfacht werden, so, wie es vor der Einführung des Bundesgesetzes über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts bereits der Fall war; dafür wird das Einsprache- durch das so genannte Vorbescheidverfahren ersetzt. Weiter soll eine moderate Kostenpflicht sowohl vor dem kantonalen als auch vor dem Eidgenössischen Versicherungsgericht EVG eingeführt werden und schliesslich soll das EVG in IV-Verfahren nur noch über Rechtsfragen entscheiden und nicht mehr Feststellungen über Sachverhalte der Vorinstanz prüfen. Diese Massnahmen sollen gesamthaft die Anzahl Beschwerdefälle senken. Gewisse Teile der 5. IV-Revision werden als eigenständige Vorlage vom Parlament behandelt; die Neuregelung der IV-Verfahren gehört dazu.
Eidgenössisches Institut für geistiges Eigentum - Revision des Patentgesetzes: Die Regierung lehnt den Gesetzesentwurf in dieser Form ab. Diese Vorlage schwächt den Patentschutz und damit den Forschungsstandort Schweiz anstatt dessen Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Dies ist bereits die zweite Vernehmlassung zur Revision des Patentgesetzes, bei der es in erster Linie um die Patentierung biotechnologischer Erfindungen geht. Gegenüber der ersten Vernehmlassungsvorlage wurden unter anderen insbesondere folgende Änderungen vorgenommen, die in Graubünden auf Ablehnung stossen: eine Einschränkung des Stoffschutzes für Gene und Teilsequenzen von Genen sowie die einseitige Einführung einer Pflicht zur Angabe der Quelle der genetischen Ressource, die Schaffung eines Bundespatentgerichts und eine einheitliche Regelung für Patentanwälte. Der erste Entwurf des Patentgesetzes von 2002 wurde durch die Bündner Regierung noch unterstützt.

Aus Gemeinden und Regionen
Die Regierung hat die neue Gemeindeverfassung genehmigt. Revidiert wurden unter anderen die Bestimmungen betreffend Amtsdauer (neu drei statt zwei Jahre), Zeitpunkt der Wahlen (neu Oktober statt November) und Wahlverfahren (offen statt schriftlich) der Gemeindebehörden.

Strassenprojekte
Gotschna-, Rofla und Traversa-Tunnel: Für die neuen SOS-Alarmkästen hat die Regierung insgesamt rund eine halbe Million Franken bewilligt.

Personelles
Albert Fausch (1956), Chur, ist von der Regierung als neuer Jugendanwalt der Staatsanwaltschaft Graubünden gewählt worden. Er tritt sein neues Amt anfangs Mai 2005 an. Fausch ist momentan als Untersuchungsrichter im Untersuchungsrichteramt Chur tätig.
Orlando Nigg, Chur, ist per 1. Januar 2005 als juristischer Mitarbeiter im Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement gewählt worden.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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