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Am 28. November 2004 entscheiden Volk und Stände über die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Die NFA will die Zusammenarbeit und den Finanzausgleich in unserem Bundesstaat auf eine wirksamere und fairere Basis stellen. Die Aufgaben, Kompetenzen und Finanzierung von Bund und Kantonen sollen klar geregelt und möglichst weitgehend entflochten werden. Bund und Kantone können damit ihre Aufgaben effizienter erfüllen. Die Bündner Regierung unterstützt dieses wichtige staatspolitische Reformprojekt.

Die Regierungsmitglieder Eveline Widmer-Schlumpf, Stefan Engler und Martin Schmid zeigen auf, was die NFA für den Kanton Graubünden bedeutet. Die NFA bringt gegenüber dem heutigen Aufgabenverbund und Finanzausgleich erhebliche Verbesserungen. Sie löst zweifelsohne nicht alle Probleme des heutigen Vollzugsföderalismus. Sie ist aber ein wesentlicher Schritt zur Stärkung der Autonomie und Eigenverantwortung sowie zur Sicherstellung des haushälterischen Einsatzes der öffentlichen Mittel.

Was will die NFA?
Die NFA ist in intensiver Teamarbeit von Bund und Kantonen gemeinsam erarbeitet worden. Für beide Partner - Bund wie Kantone - ist die NFA ein Schlüsselprojekt für die Zukunft unseres Landes:
- für die Staatspolitik, weil die NFA alle Staatsebenen stärkt und damit die fortschreitende Aushöhlung der Kantonsautonomie stoppt;
- für die Finanzpolitik, weil das heutige inkonsequente und ineffiziente Finanzausgleichssystem durch ein transparentes, ausgewogenes und effizientes abgelöst wird.

Die NFA basiert im Wesentlichen auf fünf aufeinander abgestimmten grundsätzlichen Neuerungen:
1. Die NFA will eine klare Rollenteilung und eine möglichst weit gehende Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung. Dies wird erreicht durch eine klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten und Aufgaben von Bund und Kantonen sowie eine Vergrösserung des Kantonsanteils an nicht zweckgebundenen Finanzmitteln.
2. Bei Aufgaben, welche der Bund und die Kantone auch inskünftig gemeinsam erfüllen, kommen neue Zusammenarbeits- und Finanzierungsformen zum Zuge, die den Grundsätzen einer zeitgemässen Verwaltungsführung Rechnung tragen.
3. Die Zusammenarbeit unter den Kantonen wird verstärkt und der Leistungsaustausch mit fairen Ansätzen entschädigt.
4. Mit einem völlig neu gestalteten Ressourcenausgleich sollen aus Mitteln der finanzstarken Kantone und des Bundes finanzschwache Kantone unterstützt werden. Dadurch erhalten alle Kantone eine Mindestausstattung an frei verfügbaren Einnahmen.
5. Der Belastungsausgleich soll Sonderlasten der Kantone angemessen abgelten. Hierbei handelt es sich um kaum beeinflussbare topografische oder soziodemografische Strukturlasten der Berg- und Stadtkantone.

Vorteile der NFA aus Sicht des Kantons Graubünden
Die Abhängigkeit unseres Kantons vom Bund ist überaus gross; dies nicht nur in Aufgaben mit primärer Zuständigkeit des Bundes, wie beim Militär, der Landwirtschaft und den Nationalstrassen, sondern auch in sehr bedeutenden kantonalen Aufgabenbereichen wie Wald, Hauptstrassen, Abfall- und Abwasseranlagen, Altershilfe, Zivilschutz, Sonderschulung und anderes mehr. Unter Einbezug der Bundesbeiträge an die RhB erhält Graubünden jährlich über 900 Mio. Franken vom Bund. Dies entspricht knapp 50% unserer Gesamteinnahmen. In allen hochsubventionierten Bereichen haben wir unsere Autonomie faktisch verloren. Der Bund diktiert im Wesentlichen Art und Umfang der Aufgabenerfüllung.

Die NFA bringt dem Bund und den Kantonen zahlreiche Vorteile. Aus Sicht des Kantons Graubünden stehen die folgenden Verbesserungen im Vordergrund:
- Die NFA entwirrt den bisherigen komplizierten Aufgabenverbund und das Finanzierungsgeflecht zwischen Bund und Kantonen und baut administrative Doppelspurigkeiten ab.
- Die NFA schafft die Grundlage für einen transparenten, gezielten und steuerbaren Finanz- und Lastenausgleich. Sie vermindert Abhängigkeiten gegenüber dem Bund und korrigiert falsche Anreizstrukturen.
- Die NFA vermindert die tendenziell steigenden Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und in der Steuerbelastung zwischen den Kantonen.
- Der geografisch-topografische Belastungsausgleich vermindert die übermässigen finanziellen Lasten der Gebirgskantone.
- Die NFA erweitert die Möglichkeiten für innovative, kostengünstige und bürgernahe Dienstleistungen.
Finanzielle Auswirkungen der NFA
Im Total heben sich für den Kanton Graubünden die Be- und Entlastungen in etwa auf (ausgeglichenes Ergebnis in der sogenannten Globalbilanz). Zu berücksichtigen ist, dass die Globalbilanz eine Momentaufnahme darstellt und die finanziellen Auswirkungen erst zum Zeitpunkt der Umsetzung der NFA im Detail beziffert werden können.
Entscheidend ist aber nicht der Saldo aller finanziellen Veränderungen. In der Globalbilanz nicht berücksichtigt sind die positiven Effekte der Aufgabenentflechtung (Abbau von Doppelspurigkeiten), der Optimierung der Kooperation zwischen Bund und Kantonen und der Verbesserung des Lastenausgleichs zwischen den Kantonen. Noch nicht erfassen lassen sich die finanziellen Auswirkungen des geplanten Ausbaus der interkantonalen Zusammenarbeit.

Geografisch-topografischer Lastenausgleich
Aus finanzieller Sicht von grösster Bedeutung ist für den Kanton Graubünden der geografisch-topografische Lastenausgleich. Unter diesem Titel bezahlt der Bund rund 300 Mio. Franken an die Kantone. Die Kriterien für die Verteilung dieser Mittel sind:
- Fläche über dem schweizerischen Höhenmedian von 1'080 Metern (ohne unproduktive Fläche), Gewichtung 1/3
- Bevölkerung, die über 800 Meter über Meer wohnt, Gewichtung 1/3
- Siedlungen mit weniger als 200 Einwohnern, Gewichtung 1/6
- Bevölkerungsdichte, Gewichtung 1/6
Mit diesem Ausgleichsgefäss werden die "Lasten der Höhe" (z. B. Winterdienst), die "Lasten der Steilheit" (z. B. Waldbewirtschaftung und Lawinenverbauungen) und die "Lasten der feingliedrigen Besiedlung" (Kosten des Service public) berücksichtigt. Deutlich mehr als ein Drittel der Mittel für den geografisch-topografischen Belastungsausgleich fliessen in den Kanton Graubünden. Dieser Ausgleich ist für Graubünden als grossflächigen Gebirgskanton angesichts der ausserordentlich hohen Sonderlasten eines grossflächigen Gebirgskantons überaus wichtig.

Durch die klare Trennung des Ausgleichszahlungen und der Aufgabenerfüllung kann dem heute bestehenden Anreiz, möglichst viele Bundesbeiträge "abzuholen", entgegengewirkt werden. Im heutigen System besteht ein grosser Druck, teilweise über den eigentlichen Bedarf hinausgehende Vorhaben zu realisieren.

Zur Kritik aus dem Behindertenbereich
Aus dem Kreis von Behinderteninstitutionen wird die Befürchtung geäussert, dass die NFA zu einem Leistungsabbau führe. Die Kantone sind sich der Verantwortung bewusst, welche sie aufgrund der neuen Aufgabenverteilung übernehmen. Bereits heute wird ein wesentlicher Teil des öffentlichen Leistungsangebots durch Kantone und Gemeinden erbracht, zum Beispiel in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Kultur oder Umwelt. Der Kanton Graubünden ist - wie die anderen Kantone auch - in der Lage und gewillt, die vom Bund übertragenen Aufgaben in der Betreuung von Personen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen zu erfüllen. Diese Personen wurden bereits in den letzten Jahren immer stärker unterstützt.

Die NFA erleichtert so zum Beispiel die Integration von Kindern mit Behinderungen im Bereich der Sonderschulung durch eine bessere Einbindung in die Regelklassen. Diese Integrationsmassnahmen müssen den regionalen Gegebenheiten Rechnung tragen und können besser und bedürfnisgerechter durch Kantone und Gemeinde erfolgen.

Bezüglich der Finanzierung der Einrichtungen im stationären Behindertenbereich wird derzeit auf Stufe des Kantons unter anderem mit Blick auf die Umsetzung der NFA ein neues Finanzierungssystem erarbeitet. Diese Arbeiten verfolgen die Zielsetzung, auch in Zukunft die Abgeltung der behinderungsbedingten Mehrkosten sicherzustellen. Die Abgeltung soll leistungsorientiert erfolgen und auch für die Trägerschaften die notwendigen Handlungsspielräume für eine effiziente Aufgabenerfüllung schaffen.

Fazit
Die NFA hat eine Erneuerung und Stärkung des föderalistischen Staatssystems zur Folge. Diese zukunftsgerichtete Vorlage liegt auch im Interesse des Kantons Graubünden. Sie verdient deshalb am 28. November 2004 eine deutliche Zustimmung.

Weitere Informationen:
Detaillierte Informationen zur NFA sind auf der Homepage www.nfa.ch abrufbar.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Finanz- und Militärdepartement
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