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Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 16. November 2004 entschieden, dass der Weiterentwicklung des Spitalplatzes Chur die Variante 3 d des Disziplinenkonzeptes der Spitäler Chur AG in modifizierter Form zu Grunde zu legen ist. Das Rätische Kantons- und Regionalspital Chur, das Kreuzspital Chur und das Frauenspital Fontana werden so rasch als möglich in einer Trägerschaft zusammengefasst. Das Rätische Kantons- und Regionalspital Chur und das Kreuzspital Chur haben zu diesem Zwecke zu einer einzigen neuen Stiftung zu fusionieren. Das Frauenspital Fontana soll nach dem Willen der Regierung per 1. Januar 2006 in die neue Stiftung eingebracht werden. Damit das Frauenspital erhalten bleiben kann, wird es - soweit unbenutzte Kapazitäten bestehen - für weitere Disziplinen und damit zukünftig auch für Männer geöffnet. Ein solches Vorgehen ist mit dem Schenkungswillen von Fräulein Anna von Planta vereinbart. Das Kreuzspital wird bis zum Jahre 2012 als Akutspital weiterbetrieben und ab diesem Zeitpunkt in ein Zentrum für Altersmedizin umgewandelt.

Empfehlungen der Spitäler Chur AG
Die seit dem März 2003 mit der operativen Betriebsführung der drei öffentlichen Spitäler auf dem Platz Chur (Rätisches Kantons- und Regionalspital Chur, Kreuzspital Chur und Frauenspital Fontana) betraute Spitäler Chur AG hat am 27. Januar 2004 im Bericht "Disziplinenkonzept Spitäler Chur AG" in zehn verschiedenen Szenarien Möglichkeiten einer zukünftigen Ausgestaltung des Spitalplatzes Chur aufgezeigt. Prioritär wird die Umsetzung der Variante 5 empfohlen. Subsidiär empfiehlt die Spitäler Chur AG die Umsetzung der Varianten 3d (Kreuzspital Chur in Neubau Kantonsspital) und 4b (Kreuzspital Zentrumsergänzung, Frauenspital Fontana in Neubau Kantonsspital).
Die Abklärungen der Spitäler Chur AG im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Disziplinenkonzeptes haben ergeben, dass Quantensprünge bei Einsparungen entstehen, wenn ein ganzer Standort aufgegeben wird, 24 h-Betriebe (Notfall, IPS, OPS-Pikett, Nachtwachen, Portier etc.) zusammengelegt werden und die allgemeine Innere Medizin und allgemeine Chirurgie zusammengeführt werden.
Die durch die Spitäler Chur AG vorgenommene Variantenempfehlung erfolgte gestützt auf eine Beurteilung der Szenarien anhand der Kriterien Leistungsangebot, Qualität und Wirtschaftlichkeit. Alle drei Szenarien beinhalten gegenüber heute eine wesentliche Verbesserung sowohl bei der Wirtschaftlichkeit als auch beim Leistungsangebot und bei der Qualität.

Gemäss dem Disziplinenkonzept der Spitäler Chur AG resultieren bei den drei von der Spitäler Chur AG empfohlenen Varianten ohne Berücksichtigung der Investitionen folgende cash-relevante jährliche Einsparungen bei den Betriebskosten:

Variante 5 8.5 Mio. Franken
Variante 3d 5.8 Mio. Franken
Variante 4b 5.1 Mio. Franken

Für die Realisierung der drei Varianten sind zusätzlich zu den variantenunabhängig in den nächsten Jahren anfallenden Investitionskosten von 63.0 Mio. Franken folgende Investitionen erforderlich, wobei die Schätzung der Investitionskosten mit einer Genauigkeit von + / - 20 % erfolgte:

Variante 5 31.4 Mio. Franken
Variante 3d 20.9 Mio. Franken
Variante 4b 43.7 Mio. Franken

Variantenentscheid der Regierung
In Berücksichtigung aller Aspekte, so auch der vom Grossen Rat im Rahmen des Finanzplans für die Jahre 2005 - 2008 gefassten Beschlüsse, dass die laufende Rechnung ausgeglichen zu gestalten ist, und der politischen Machbarkeit der drei von der Spitäler Chur AG empfohlenen Varianten, gelangt die Regierung zum Schluss, dass von der Weiterverfolgung der Variante 5 Abstand zu nehmen ist. Die Variante 3d basiert auf dem Grundgedanken der vollständigen Zusammenführung von Innerer Medizin und Chirurgie. Zu diesem Zweck wird der Standort Kreuzspital Chur als Spitalbetrieb aufgegeben und das Spital in das Rätische Kantons- und Regionalspital Chur integriert. Das Frauenspital Fontana wird weitgehend in der heutigen Form weitergeführt.
Die Investitionskosten sind bei der Variante 5 deutlich höher als bei der Variante 3 d. Angesichts der zwangsläufigen Ungenauigkeit eines Kostenvoranschlages wirken sich allfällige Mehrkosten bei dieser Variante betragsmässig stärker aus als bei der Variante 3 d. Politisch dürfte zudem die Schliessung von zwei Spitälern schwieriger zu bewerkstelligen sein als nur von einem Spital. Von den verbleibenden Varianten schneidet im direkten Vergleich die Variante 3 d gegenüber der Variante 4 b deutlich besser ab. Bei der Variante 3 d sind einerseits die Einsparungen bei den Betriebskosten höher als bei der Variante 4 b und andererseits die Investitionskosten deutlich geringer als bei der Variante 4 b. Die Regierung gelangt deshalb zum Schluss, dass der Weiterentwicklung des Spitalplatzes Chur die Variante 3 d zu Grunde zu legen ist.
Eine Lift-/Tunnelverbindung zwischen dem Frauenspital Fontana und dem Rätischen Kantons- und Regionalspital Chur, wie in der Anfrage Bucher-Brini angeregt, würde zusätzlich zu den der Variante 3 d zu Grunde gelegten Zusammenarbeitsmöglichkeiten weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit eröffnen. Im Vordergrund stehen dabei folgende Bereiche: Cafeteria, Küche, Labor, Nachtportier, Operationssaal, Patientenabrechnung, Patientenaufnahme, usw.
Der Entscheid über die Realisierung der Lift-/Tunnelverbindung soll nach Ansicht der Regierung durch die neue Trägerschaft für das Frauenspital Fontana gefällt werden.

Öffnung des Frauenspitals Fontana für weitere Disziplinen
Die Umsetzung der Variante 3 d bedingt im Weiteren eine Öffnung des Frauenspitals Fontana für männliche Patienten. Das Frauenspital Fontana ist für die Bereiche Gynäkologie und Geburtshilfe kapazitätsmässig zu gross, was Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Spitals zeitigt. Ein Fachbereich, der am Standort Frauenspital Fontana platziert werden könnte, ist beispielsweise die ambulante Onkologie. Die Erweiterung des Verwendungszweckes des Spitals auf weitere medizinische Fachbereiche ist zulässig, sofern der Schenkungszweck dadurch keine Beeinträchtigung erfährt, was angesichts der Überkapazitäten des Frauenspitals Fontana zweifellos nicht der Fall ist.

Finanzierung
Die Finanzierung der für die Realisierung der Variante 3d insgesamt erforderlichen Investitionen von 83.4 Mio. Franken (63.0 Mio. Franken variantenunabhängige und 20.8. Mio. Franken variantenabhängige Kosten) erfolgt durch den Kanton gemäss Art. 11 Abs. 3 des am 26. August 2004 teilrevidierten Krankenpflegegesetzes (Vorbehalt der Nichtergreifung beziehungsweise der Ablehnung des Referendums). Gemäss Abs. 4 kann der Grosse Rat für Investitionen, die im überregionalen Interesse liegen, einen zusätzlichen Investitionsbeitrag an ein einzelnes Spital festlegen.

Eine Trägerschaft für die drei öffentlichen Spitäler auf dem Platz Chur
Die heutige Situation mit je einer Trägerschaft für das Rätische Kantons- und Regionalspital Chur, für das Kreuzspital Chur und für das Frauenspital Fontana bringt es mit sich, dass die Spitäler Chur AG, welche seit März 2003 für die operative Betriebsführung der drei Spitäler zuständig ist, einerseits für jedes Spital andere Personalreglemente zu beachten und andererseits für jedes Spital eine separate Betriebsrechnung zu erstellen hat. Diese unterschiedlichen Gegebenheiten erschweren die mit der Übertragung der operativen Betriebsführung der drei Spitäler an die Spitäler Chur AG bezweckte Optimierung einer wirtschaftlichen, bedarfsgerechten und qualitativ hoch stehenden medizinischen Grund- und Zentrumsversorgung der Bevölkerung der Spitalregion Churer Rheintal und des übrigen Einzugsgebietes der Spitäler. Die Regierung erachtet deshalb die Bildung einer einzigen Trägerschaft für die drei Spitäler als vordringlich. Die neue Trägerschaft ist durch die Fusion der beiden Stiftungen "Rätisches Kantons- und Regionalspital Chur" und "Kreuzspital Chur" zu einer neuen Stiftung ohne Beteiligung des Kantons zu bilden. Das Frauenspital Fontana ist anschliessend aus der kantonalen Verwaltung auszugliedern und in die neue Stiftung einzugliedern. Bei nur einer Trägerschaft für die drei Spitäler ergibt sich die logische Konsequenz, dass im Krankenpflegegesetz nur mehr ein Beitragssatz festzulegen ist. Dafür sollen die Jahre 2001 - 2003 als Berechnungsbasis beigezogen werden.

Ergebnis der Nutzungsstudien für das Kreuzspital Chur und das Frauenspital Fontana
Mit Beschluss vom 27. April 2004 (Protokoll Nr. 617) hat zur Klärung der sich bei einer Schliessung des Frauenspitals Fontana und/oder des Kreuzspitals Chur stellenden Frage der künftigen anderweitigen Nutzungsmöglichkeiten dieser Spitäler die Regierung das Hochbauamt beauftragt, abzuklären, ob das Frauenspital Fontana mit baulich und finanziell vertretbarem Aufwand in ein Verwaltungszentrum oder in ein Betagtenheim umgebaut und ob im Kreuzspital das Bildungszentrum für Gesundheit (BGS), ein Betagtenheim oder ein Verwaltungszentrum untergebracht werden kann. Die in Auftrag gegebenen Studien zeigen auf, dass die zur Diskussion stehenden Umnutzungen der beiden Spitäler grundsätzlich möglich sind. Beim Frauenspital sind die baulichen Eingriffe aus statischen Gründen und durch die Massivbauweise stark eingeschränkt. Eine Erfüllung der räumlichen und funktionellen Anforderungen ist deshalb schwierig. Im Gegensatz dazu bietet die Leichtbauweise beim Kreuzspital bessere Voraussetzungen für Umnutzungen. Die grösseren Eingriffsmöglichkeiten wirken sich auf die Kosten negativ, auf die Raum- bzw. Nutzungsqualität jedoch positiv aus. Beide Häuser weisen einen für Spitäler üblichen, für andere Nutzungsarten aber aussergewöhnlich hohen Verkehrs- und Funktionsflächenanteil auf. Die neuen räumlichen Anforderungen können entsprechend in den vorhandenen Strukturen nicht optimal umgesetzt werden.
Bei Umsetzung der Variante 3 d stellt sich die Frage der Weiterverwendung nur noch für das Kreuzspital. Die Regierung gelangt auf Grund der Studienergebnisse zum Schluss, dass von der Nutzung des Kreuzspitals als Verwaltungsgebäude und als Schulgebäude für das Bildungszentrum Gesundheit und Soziales abzusehen ist. Beim Kreuzspital wird davon ausgegangen, dass das Gebäude entsprechend den Anforderungen an zeitgemässe Betagtenheime umgestaltet werden könnte. Beim Frauenspital Fontana wäre dies demgegenüber nicht möglich; der Spitalcharakter wäre nach wie vor offenkundig.

Umnutzung des Kreuzspitals Chur
Da das Kreuzspital auch bei der Umsetzung der Variante 3 d weiterhin rund acht Jahre als Spital benötigt wird, erachtet es die Regierung als verfrüht, wenn bereits im heutigen Zeitpunkt mit Ausnahme des Ausschlusses der Verwendungszwecke als Schule oder als Verwaltungsgebäude ein Entscheid über die Nutzung des Kreuzspitals nach der Aufgabe des Spitalbetriebes getroffen wird. Der Entscheid über den künftigen Verwendungszweck ist im Zeitraum 2010 in dannzumaliger Würdigung der Bedarfsentwicklung zu treffen. Dabei sind durchaus auch Kombinationen von Nutzungszwecken denkbar. Ein zunehmender Bedarf ist auch auf Grund der Zunahme des Anteils der Betagten und der Hochbetagten an der Bevölkerung in der altersmedizinischen Versorgung festzustellen. In diesem Bereich findet zudem in zunehmendem Mass eine Spezialisierung der Behandlung und Pflege statt. Dieser Spezialisierung kann von den Akutspitälern nicht Rechnung getragen werden. Angesichts dieser Entwicklung sieht die Regierung vor, das Kreuzspital durch die neue Stiftung als Zentrum für Altersmedizin betreiben zu lassen. Das Alterszentrum könnte aus heutiger Sicht insbesondere folgende Abteilungen aufweisen: Geriatriezentrum, Zentrum für schwere Pflegefälle, Zentrum für Palliativmedizin, Übergangspflege.
Je nach Auslastung könnte ein Teil des Gebäudes auch als Alters- und Pflegeheim geführt werden.
Aus der Zweckänderung des Kreuzspitals resultieren für die Gemeinden keine Rückerstattungsansprüche hinsichtlich der von ihnen geleisteten Investitionsbeiträge gegenüber der Stiftung Kreuzspital Chur.

Weiteres Vorgehen
Das Departement wird kurzfristig eine Vernehmlassungsunterlage zur künftigen Ausgestaltung des Spitalplatzes Chur ausarbeiten.
Die zur Umsetzung des Variantenentscheides erforderlichen Beschlüsse sollen dem Grossen Rat nach Möglichkeit im Herbst 2005 vorgelegt werden.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement
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