Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 16. November 2004
entschieden, dass der Weiterentwicklung des Spitalplatzes Chur die
Variante 3 d des Disziplinenkonzeptes der Spitäler Chur AG in
modifizierter Form zu Grunde zu legen ist. Das Rätische Kantons- und
Regionalspital Chur, das Kreuzspital Chur und das Frauenspital Fontana
werden so rasch als möglich in einer Trägerschaft zusammengefasst. Das
Rätische Kantons- und Regionalspital Chur und das Kreuzspital Chur haben
zu diesem Zwecke zu einer einzigen neuen Stiftung zu fusionieren. Das
Frauenspital Fontana soll nach dem Willen der Regierung per 1. Januar
2006 in die neue Stiftung eingebracht werden. Damit das Frauenspital
erhalten bleiben kann, wird es - soweit unbenutzte Kapazitäten bestehen
- für weitere Disziplinen und damit zukünftig auch für Männer geöffnet.
Ein solches Vorgehen ist mit dem Schenkungswillen von Fräulein Anna von
Planta vereinbart. Das Kreuzspital wird bis zum Jahre 2012 als
Akutspital weiterbetrieben und ab diesem Zeitpunkt in ein Zentrum für
Altersmedizin umgewandelt.
Empfehlungen der Spitäler Chur AG
Die seit dem März 2003 mit der operativen Betriebsführung der drei
öffentlichen Spitäler auf dem Platz Chur (Rätisches Kantons- und
Regionalspital Chur, Kreuzspital Chur und Frauenspital Fontana) betraute
Spitäler Chur AG hat am 27. Januar 2004 im Bericht "Disziplinenkonzept
Spitäler Chur AG" in zehn verschiedenen Szenarien Möglichkeiten einer
zukünftigen Ausgestaltung des Spitalplatzes Chur aufgezeigt. Prioritär
wird die Umsetzung der Variante 5 empfohlen. Subsidiär empfiehlt die
Spitäler Chur AG die Umsetzung der Varianten 3d (Kreuzspital Chur in
Neubau Kantonsspital) und 4b (Kreuzspital Zentrumsergänzung,
Frauenspital Fontana in Neubau Kantonsspital).
Die Abklärungen der Spitäler Chur AG im Zusammenhang mit der
Erarbeitung des Disziplinenkonzeptes haben ergeben, dass Quantensprünge
bei Einsparungen entstehen, wenn ein ganzer Standort aufgegeben wird, 24
h-Betriebe (Notfall, IPS, OPS-Pikett, Nachtwachen, Portier etc.)
zusammengelegt werden und die allgemeine Innere Medizin und allgemeine
Chirurgie zusammengeführt werden.
Die durch die Spitäler Chur AG vorgenommene Variantenempfehlung
erfolgte gestützt auf eine Beurteilung der Szenarien anhand der
Kriterien Leistungsangebot, Qualität und Wirtschaftlichkeit. Alle drei
Szenarien beinhalten gegenüber heute eine wesentliche Verbesserung
sowohl bei der Wirtschaftlichkeit als auch beim Leistungsangebot und bei
der Qualität.
Gemäss dem Disziplinenkonzept der Spitäler Chur AG resultieren bei
den drei von der Spitäler Chur AG empfohlenen Varianten ohne
Berücksichtigung der Investitionen folgende cash-relevante jährliche
Einsparungen bei den Betriebskosten:
Variante 5 8.5 Mio. Franken
Variante 3d 5.8 Mio. Franken
Variante 4b 5.1 Mio. Franken
Für die Realisierung der drei Varianten sind zusätzlich zu den
variantenunabhängig in den nächsten Jahren anfallenden
Investitionskosten von 63.0 Mio. Franken folgende Investitionen
erforderlich, wobei die Schätzung der Investitionskosten mit einer
Genauigkeit von + / - 20 % erfolgte:
Variante 5 31.4 Mio. Franken
Variante 3d 20.9 Mio. Franken
Variante 4b 43.7 Mio. Franken
Variantenentscheid der Regierung
In Berücksichtigung aller Aspekte, so auch der vom Grossen Rat im
Rahmen des Finanzplans für die Jahre 2005 - 2008 gefassten Beschlüsse,
dass die laufende Rechnung ausgeglichen zu gestalten ist, und der
politischen Machbarkeit der drei von der Spitäler Chur AG empfohlenen
Varianten, gelangt die Regierung zum Schluss, dass von der
Weiterverfolgung der Variante 5 Abstand zu nehmen ist. Die Variante 3d
basiert auf dem Grundgedanken der vollständigen Zusammenführung von
Innerer Medizin und Chirurgie. Zu diesem Zweck wird der Standort
Kreuzspital Chur als Spitalbetrieb aufgegeben und das Spital in das
Rätische Kantons- und Regionalspital Chur integriert. Das Frauenspital
Fontana wird weitgehend in der heutigen Form weitergeführt.
Die Investitionskosten sind bei der Variante 5 deutlich höher als
bei der Variante 3 d. Angesichts der zwangsläufigen Ungenauigkeit eines
Kostenvoranschlages wirken sich allfällige Mehrkosten bei dieser
Variante betragsmässig stärker aus als bei der Variante 3 d. Politisch
dürfte zudem die Schliessung von zwei Spitälern schwieriger zu
bewerkstelligen sein als nur von einem Spital. Von den verbleibenden
Varianten schneidet im direkten Vergleich die Variante 3 d gegenüber der
Variante 4 b deutlich besser ab. Bei der Variante 3 d sind einerseits
die Einsparungen bei den Betriebskosten höher als bei der Variante 4 b
und andererseits die Investitionskosten deutlich geringer als bei der
Variante 4 b. Die Regierung gelangt deshalb zum Schluss, dass der
Weiterentwicklung des Spitalplatzes Chur die Variante 3 d zu Grunde zu
legen ist.
Eine Lift-/Tunnelverbindung zwischen dem Frauenspital Fontana und
dem Rätischen Kantons- und Regionalspital Chur, wie in der Anfrage
Bucher-Brini angeregt, würde zusätzlich zu den der Variante 3 d zu
Grunde gelegten Zusammenarbeitsmöglichkeiten weitere Möglichkeiten der
Zusammenarbeit eröffnen. Im Vordergrund stehen dabei folgende Bereiche:
Cafeteria, Küche, Labor, Nachtportier, Operationssaal,
Patientenabrechnung, Patientenaufnahme, usw.
Der Entscheid über die Realisierung der Lift-/Tunnelverbindung soll
nach Ansicht der Regierung durch die neue Trägerschaft für das
Frauenspital Fontana gefällt werden.
Öffnung des Frauenspitals Fontana für weitere Disziplinen
Die Umsetzung der Variante 3 d bedingt im Weiteren eine Öffnung des
Frauenspitals Fontana für männliche Patienten. Das Frauenspital Fontana
ist für die Bereiche Gynäkologie und Geburtshilfe kapazitätsmässig zu
gross, was Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Spitals zeitigt.
Ein Fachbereich, der am Standort Frauenspital Fontana platziert werden
könnte, ist beispielsweise die ambulante Onkologie. Die Erweiterung des
Verwendungszweckes des Spitals auf weitere medizinische Fachbereiche ist
zulässig, sofern der Schenkungszweck dadurch keine Beeinträchtigung
erfährt, was angesichts der Überkapazitäten des Frauenspitals Fontana
zweifellos nicht der Fall ist.
Finanzierung
Die Finanzierung der für die Realisierung der Variante 3d insgesamt
erforderlichen Investitionen von 83.4 Mio. Franken (63.0 Mio. Franken
variantenunabhängige und 20.8. Mio. Franken variantenabhängige Kosten)
erfolgt durch den Kanton gemäss Art. 11 Abs. 3 des am 26. August 2004
teilrevidierten Krankenpflegegesetzes (Vorbehalt der Nichtergreifung
beziehungsweise der Ablehnung des Referendums). Gemäss Abs. 4 kann der
Grosse Rat für Investitionen, die im überregionalen Interesse liegen,
einen zusätzlichen Investitionsbeitrag an ein einzelnes Spital
festlegen.
Eine Trägerschaft für die drei öffentlichen Spitäler auf dem Platz
Chur
Die heutige Situation mit je einer Trägerschaft für das Rätische
Kantons- und Regionalspital Chur, für das Kreuzspital Chur und für das
Frauenspital Fontana bringt es mit sich, dass die Spitäler Chur AG,
welche seit März 2003 für die operative Betriebsführung der drei
Spitäler zuständig ist, einerseits für jedes Spital andere
Personalreglemente zu beachten und andererseits für jedes Spital eine
separate Betriebsrechnung zu erstellen hat. Diese unterschiedlichen
Gegebenheiten erschweren die mit der Übertragung der operativen
Betriebsführung der drei Spitäler an die Spitäler Chur AG bezweckte
Optimierung einer wirtschaftlichen, bedarfsgerechten und qualitativ hoch
stehenden medizinischen Grund- und Zentrumsversorgung der Bevölkerung
der Spitalregion Churer Rheintal und des übrigen Einzugsgebietes der
Spitäler. Die Regierung erachtet deshalb die Bildung einer einzigen
Trägerschaft für die drei Spitäler als vordringlich. Die neue
Trägerschaft ist durch die Fusion der beiden Stiftungen "Rätisches
Kantons- und Regionalspital Chur" und "Kreuzspital Chur" zu einer neuen
Stiftung ohne Beteiligung des Kantons zu bilden. Das Frauenspital
Fontana ist anschliessend aus der kantonalen Verwaltung auszugliedern
und in die neue Stiftung einzugliedern. Bei nur einer Trägerschaft für
die drei Spitäler ergibt sich die logische Konsequenz, dass im
Krankenpflegegesetz nur mehr ein Beitragssatz festzulegen ist. Dafür
sollen die Jahre 2001 - 2003 als Berechnungsbasis beigezogen werden.
Ergebnis der Nutzungsstudien für das Kreuzspital Chur und das
Frauenspital Fontana
Mit Beschluss vom 27. April 2004 (Protokoll Nr. 617) hat zur Klärung
der sich bei einer Schliessung des Frauenspitals Fontana und/oder des
Kreuzspitals Chur stellenden Frage der künftigen anderweitigen
Nutzungsmöglichkeiten dieser Spitäler die Regierung das Hochbauamt
beauftragt, abzuklären, ob das Frauenspital Fontana mit baulich und
finanziell vertretbarem Aufwand in ein Verwaltungszentrum oder in ein
Betagtenheim umgebaut und ob im Kreuzspital das Bildungszentrum für
Gesundheit (BGS), ein Betagtenheim oder ein Verwaltungszentrum
untergebracht werden kann. Die in Auftrag gegebenen Studien zeigen auf,
dass die zur Diskussion stehenden Umnutzungen der beiden Spitäler
grundsätzlich möglich sind. Beim Frauenspital sind die baulichen
Eingriffe aus statischen Gründen und durch die Massivbauweise stark
eingeschränkt. Eine Erfüllung der räumlichen und funktionellen
Anforderungen ist deshalb schwierig. Im Gegensatz dazu bietet die
Leichtbauweise beim Kreuzspital bessere Voraussetzungen für Umnutzungen.
Die grösseren Eingriffsmöglichkeiten wirken sich auf die Kosten negativ,
auf die Raum- bzw. Nutzungsqualität jedoch positiv aus. Beide Häuser
weisen einen für Spitäler üblichen, für andere Nutzungsarten aber
aussergewöhnlich hohen Verkehrs- und Funktionsflächenanteil auf. Die
neuen räumlichen Anforderungen können entsprechend in den vorhandenen
Strukturen nicht optimal umgesetzt werden.
Bei Umsetzung der Variante 3 d stellt sich die Frage der
Weiterverwendung nur noch für das Kreuzspital. Die Regierung gelangt auf
Grund der Studienergebnisse zum Schluss, dass von der Nutzung des
Kreuzspitals als Verwaltungsgebäude und als Schulgebäude für das
Bildungszentrum Gesundheit und Soziales abzusehen ist. Beim Kreuzspital
wird davon ausgegangen, dass das Gebäude entsprechend den Anforderungen
an zeitgemässe Betagtenheime umgestaltet werden könnte. Beim
Frauenspital Fontana wäre dies demgegenüber nicht möglich; der
Spitalcharakter wäre nach wie vor offenkundig.
Umnutzung des Kreuzspitals Chur
Da das Kreuzspital auch bei der Umsetzung der Variante 3 d weiterhin
rund acht Jahre als Spital benötigt wird, erachtet es die Regierung als
verfrüht, wenn bereits im heutigen Zeitpunkt mit Ausnahme des
Ausschlusses der Verwendungszwecke als Schule oder als
Verwaltungsgebäude ein Entscheid über die Nutzung des Kreuzspitals nach
der Aufgabe des Spitalbetriebes getroffen wird. Der Entscheid über den
künftigen Verwendungszweck ist im Zeitraum 2010 in dannzumaliger
Würdigung der Bedarfsentwicklung zu treffen. Dabei sind durchaus auch
Kombinationen von Nutzungszwecken denkbar. Ein zunehmender Bedarf ist
auch auf Grund der Zunahme des Anteils der Betagten und der Hochbetagten
an der Bevölkerung in der altersmedizinischen Versorgung festzustellen.
In diesem Bereich findet zudem in zunehmendem Mass eine Spezialisierung
der Behandlung und Pflege statt. Dieser Spezialisierung kann von den
Akutspitälern nicht Rechnung getragen werden. Angesichts dieser
Entwicklung sieht die Regierung vor, das Kreuzspital durch die neue
Stiftung als Zentrum für Altersmedizin betreiben zu lassen. Das
Alterszentrum könnte aus heutiger Sicht insbesondere folgende
Abteilungen aufweisen: Geriatriezentrum, Zentrum für schwere
Pflegefälle, Zentrum für Palliativmedizin, Übergangspflege.
Je nach Auslastung könnte ein Teil des Gebäudes auch als Alters- und
Pflegeheim geführt werden.
Aus der Zweckänderung des Kreuzspitals resultieren für die Gemeinden
keine Rückerstattungsansprüche hinsichtlich der von ihnen geleisteten
Investitionsbeiträge gegenüber der Stiftung Kreuzspital Chur.
Weiteres Vorgehen
Das Departement wird kurzfristig eine Vernehmlassungsunterlage zur
künftigen Ausgestaltung des Spitalplatzes Chur ausarbeiten.
Die zur Umsetzung des Variantenentscheides erforderlichen Beschlüsse
sollen dem Grossen Rat nach Möglichkeit im Herbst 2005 vorgelegt werden.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement