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Im Rahmen der Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des Kantonshaushals vom Juni 2003 hat der Grosse Rat des Kantons Graubünden - neben den Beschlüssen zur Neuregelung der Spitalfinanzierung und einer Reorganisation auf dem Spitalplatz Chur - beschlossen, die Spitalversorgung des Kantons zu überarbeiten. Als Vorgaben hat er festgelegt, durch die Anpassung der Leistungsaufträge der verschiedenen Spitäler jährlich 2 Mio. Fr. einzusparen. Diese Grundsatzbeschlüsse hat die Regierung umgesetzt und die Gesetzesanpassungen zur Vernehmlassung freigegeben.

Das neue Konzept geht nach wie vor vom Prinzip einer abgestuften Spitalversorgung aus: Die Behandlung von häufigen Krankheiten und Unfällen wird dezentral in den Regionen durch die Regionalspitäler angeboten. Seltene Krankheiten und Unfälle werden hingegen zentral behandelt. In konsequenter Umsetzung des Grossratsbeschlusses vom Juni 2003 und der vorstehend skizzierten Aufgabenteilung wird die heutige vierstufige Einteilung der subventionierten Spitäler durch eine zweistufige (Regionalspital und Zentrumsspital) abgelöst. Das Leistungsspektrum wird mit jedem Spital abgestützt auf den regionalen Bedarf in individuellen Leistungsaufträgen geregelt. Kriterien für die Ausgestaltung der Leistungsaufträge mit den Regionalspitälern sind insbesondere die Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und die Qualitätssicherung sowie topographische Gesichtspunkte. Am Grundsatz einer qualitativ hochstehenden, regional abgestuften und gleichzeitig finanzierbaren Spitalversorgung soll nach Auffassung der Regierung auch in Zukunft festgehalten werden.

In den Spitälern Savognin, St. Maria, Promontogno und Poschiavo soll sich das Leistungsspektrum in Zukunft auf die allgemeine innere Medizin und auf Notfallbehandlungen beschränken. Nicht mehr im Leistungsauftrag enthalten sind die Bereiche der stationären Chirurgie, der Gynäkologie / Geburtshilfe und der Anästhesie. Diese Anpassung des Leistungsauftrags hat keine unmittelbaren Auswirkungen für die Einwohner des Münstertals und des Bergells bzw. auf die Spitäler in St. Maria und Promontogno. Das gleiche gilt für die Region Surses bzw. das Spital Savognin, dessen Trägerschaft die Umsetzung dieses Konzepts bereits per 1. April 2005 definitiv beschlossen hat.

In den Spitälern Schiers, Thusis, Scuol und Ilanz sollen zukünftig medizinische Behandlungen ausserhalb der allgemeinen Chirurgie, der allgemeinen Inneren Medizin und der Gynäkologie/Geburtshilfe nur mehr zulässig sein, wenn diese Leistungsangebote ohne zusätzliches Personal erbracht werden können. Aufgrund dieser angepassten Regelung kann in Abweichung zum Grossratsbeschluss nach Auffassung der Regierung auf die Streichung der Fachrichtungen der Orthopädie und Gynäkologie verzichtet werden. Das gleiche gilt für das Spital Ilanz, wo gegenüber dem heutigen Leistungsangebot die Pädiatrie gestrichen werden soll.

In den Spitälern Davos und Samedan sollen mit Ausnahme der vom Grossen Rat aufgrund der zu geringen Fallzahlen beschlossen Streichung der Fachrichtungen Urologie und Ophthalmologie keine Änderungen gegenüber dem heute erbrachten Leistungsangebot vorgenommen werden. Der Bereich der Pädiatrie soll ausschliesslich von den Spitälern Samedan und der Spitäler Chur AG - das Spital Davos bietet diese Leistungen schon heute nicht mehr an - angeboten werden. Gleichzeitig soll auf dem Spitalplatz Chur in Zukunft nur noch die Spitäler Chur AG bzw. eine zur Realisierung eines einheitlichen Spitalplatzes neu zu gründende Stiftung einen Leistungsauftrag erhalten, welcher das ganze Spektrum der derzeit durch die drei Spitäler Rätischen Kantons- und Regionalspital Chur, Kreuzspital Chur und Frauenspital Fontana erbrachten Leistungen abdeckt.

Für die Spitalregion Mesolcina-Calanca ergeben sich keine Änderungen. Die vom Kanton und der Organizzazione Regionale del Moesano zur Versorgung der Bevölkerung der Spitalregion Mesolcina-Calanca mit der Ente ospedaliero cantonale, Bellinzona, abgeschlossene Vereinbarung über die Aufnahme von Patienten aus der Spitalregion Mesolcina-Calanca im Spital San Giovanni, Bellinzona, bleibt weiterhin bestehen.

Eine Modellrechnung auf Basis des Jahres 2003 zeigt, dass die geplante Neukonzeption der Spitalversorgung zu einer Reduktion des Kantonsbeitrags an die Spitäler in der Grössenordnung von etwas mehr als Fr. 2 Mio. führt. Auf die Schliessung von Kleinstspitälern soll nach Auffassung der Regierung dementsprechend verzichtet werden. Die Vorlage soll im August 2005 in den Grossen Rat kommen.

Die Vernehmlassung zum Entwurf für die Neukonzeption der Spitalversorgung des Kantons Graubünden dauert bis Mitte Februar 2005. Die Vernehmlassungs-Unterlagen sind unter www.jpsd.gr.ch einsehbar.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement
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