In der kommenden Dezembersession 2004 wird sich der Grosse Rat im
Rahmen der Budgetdebatte mit der Festlegung der für die Betriebsbeiträge
2005 des Kantons an die Spitäler massgebenden Eckwerte befassen und
hierüber mehrere Beschlüsse fassen. Die Kommission für Gesundheit und
Soziales hat sich an zwei Sitzungen intensiv mit dieser Thematik
befasst. Anlässlich der ersten Sitzung vom 9. November 2004 waren nebst
Regierungsrat Martin Schmid und Vertreter der Verwaltung auch Vertreter
des Verbandes Heime und Spitäler Graubünden und des Vereins Bündner
Spitalärzte anwesend.
Die Aufgabe der Kommission bestand darin, die von der Regierung in
diesem Zusammenhang und in dieser Form erstmals gestellten Anträge
zuhanden des Grossen Rates vorzuberaten. Die Kommission folgte im
Grossen und Ganzen der Argumentationslinie der Regierung und unterstützt
die Anträge betreffend Hospitalisationsrate, Gesamtkredit für das
Rettungswesen sowie Gesamtkredit für Lehre und Forschung. Breite
Zustimmung fanden, nach längerer Diskussion, auch die von der Regierung
vorgeschlagenen Abgabesätze für ausserkantonale Patienten, Selbstzahler
sowie Privat- und Halbprivatpatienten. Der Antrag betreffend den
Gesamtkredit für das Bereitschaftswesen wurde ohne grosse Debatte
überwiesen.
Unterschiedliche Voten fielen demgegenüber bei der Behandlung der
Vorschläge zur Festlegung des anerkannten standardisierten Fallaufwands.
Die Regierung will diesen auf 7'320 Franken pro Fall fixieren. Hier
setzte eine Grundsatzdiskussion ein, inwieweit die vom Grossen Rat
beschlossenen Sparmassnahmen ohne Rücksicht auf die Direktbetroffenen
umgesetzt werden sollen. Nach Meinung der Kommissionsmehrheit dürfen
nicht umsetzbare Sparmassnahmen nicht damit kompensiert werden, dass ein
entsprechend tieferer Fallaufwand die Gemeinden zusätzlich belastet. Sie
vertritt deshalb die Auffassung, dass auf die Sparmassnahme "Aufhebung
der Marktzulage" im Spitalbereich und somit auch auf deren Kompensation
in Höhe von vier Millionen Franken zu verzichten und dafür eine Erhöhung
des Fallaufwandes zu akzeptieren ist. Die Kommission ist sich bewusst
und legt Wert auf die Feststellung, dass mit dem neuen
Spitalfinanzierungssystem zunächst Erfahrungen gesammelt werden müssen
bevor aussagekräftige Schlüsse gezogen werden können.
Gremium: Kommission für Gesundheit und Soziales
Quelle: dt Kommission für Gesundheit und Soziales